EUR-Lex -  62012CA0587 - DE
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11.1.2014   
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/16

Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 7. November 2013 — Italienische Republik/Europäische Kommission
(Rechtssache C-587/12 P) (1)
(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung eines Unternehmens in bestimmten Drittstaaten - Zinsvergünstigte Darlehen - Beschluss, mit dem die Beihilfen zum Teil für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - Beschluss, der nach der Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung zum selben Verfahren durch das Gericht ergeht - Durchführung eines Urteils des Gerichts)
2014/C 9/24
Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien
Rechtsmittelführerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und D. Grespan)

Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 27. September 2012, Italien/Kommission (T-257/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/134/EU der Kommission vom 24. März 2010 über die staatliche Beihilfe Italiens zugunsten von WAM SpA (ABl. 2011, L 57, S. 29) abgewiesen hat — Begründungspflicht — Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens — Rechtskraft — Verhältnismäßigkeitsgrundsatz — De-minimis-Verordnung

Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
(1)  ABl. C 63 vom 2.3.2013.

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