EUR-Lex -  62007CA0214 - DE
Karar Dilini Çevir:
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10.1.2009   
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/5

Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 13. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik
(Rechtssache C-214/07) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt - Durchführung der Entscheidung - Rückforderung der zur Verfügung gestellten Beihilfen - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung)
(2009/C 6/08)
Verfahrenssprache: Französisch

Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Giolito)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues, S. Ramet und J. C. Gracia)

Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 2003 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten (Staatliche Beihilfe K[2003] 4636, ABl. 2004, L 108, S. 38) nachzukommen — Fehlen von Schritten zur Rückforderung der rechtswidrig gewährten Beihilfe — Keine absolute Unmöglichkeit der Durchführung der Entscheidung, die die Rückforderung dieser Beihilfe anordnet

Tenor
1.
Die Französische Republik hat ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Entscheidung 2004/343/EG der Kommission vom 16. Dezember 2003 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung für die Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten dadurch verletzt, dass sie die genannte Entscheidung nicht in der festgesetzten Frist durchgeführt hat.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
(1)  ABl. C 170 vom 21.7.2007.

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