29 W (pat) 516/15  - 29. Senat (Marken)
Karar Dilini Çevir:

BUNDESPATENTGERICHT L e i t sa tz Aktenzeichen: 29 W (pat) 516/15 Entscheidungsdatum: 30. November 2016 Rechtsbeschwerde zugelassen: nein Normen: § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 MarkenG Space IC Erlauben die (geltenden) gesetzlichen Grundlagen keine Begrenzung der konkreten Waren- und Dienstleistungsbegriffe innerhalb einer Klasse und führt dies bei besonders langen Ver-zeichnissen zu einem deutlich erhöhten Prüfungsaufwand, so kann dem nicht durch eine oberflächliche und nicht den gesetzmäßigen Anforderungen entsprechende Prüfung ent-gegengewirkt werden. BUNDESPATENTGERICHT 29 W (pat) 516/15 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 025 540.5 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 30. November 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber, der Richterin Akintche und des Richters Dr. von Hartz - 2 - beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 16. Dezember 2014 wird aufgehoben 2. Das Verfahren wird an das Deutsche Patent- und Markenamt zur er-neuten Entscheidung zurückverwiesen. G r ü n d e I. Das Wortzeichen Space IC ist am 27. Februar 2014 zur Eintragung als Marke unter der Nummer 30 2014 025 540.5 in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ge-führte Markenregister für folgende Waren und Dienstleistungen angemeldet wor-den: Klasse 9: Abtropfständer für fotografische Zwecke; Abzweigdosen, -kästen [Elektrizität]; Additionsmaschinen; Aerometer; Akkumulatoren [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Akku-mulatorengefäße; Akkumulatorenkästen; akustische Koppler; Alarmgeräte; Alarmgeräte [akustisch]; Alarmglocken [elek-trisch]; Alarmpfeifen; Alkoholmesser; Amperemeter [Stromstär-kenmesser]; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; - 3 - Anemometer; Anker [Elektrizität]; Anlasskabel für Motoren; Anoden; Anodenbatterien; Anrufbeantworter; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Anschlussteile für elektrische Leitungen; Anschlussteile, elektrische; Antennen; Antikathoden; Apertome-ter [Optik]; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgen-strahlen, nicht für medizinische Zwecke; Apparate und Instru-mente für die Astronomie; Apparate und Instrumente zum Lei-ten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Apparate zum Messen der Fellstärke; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Apparate zur Messung der Lederstärke; Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs; Arbeitskontrollspiegel; Asbestbe-kleidungsstücke zum Schutz gegen Feuer; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute; Atemgeräte zum Tauchen; Atemgeräte, außer für künstliche Be-atmung; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beat-mung]; Atemschutzgeräte mit Luftfilter; Auslöser [Fotografie]; Auswuchtgeräte; automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Azimutalinstrumente; Baken, leuchtend; Barometer; Batterien [elektrisch]; Begrenzer [Elektrizität]; Belichtungsmes-ser; Benzinuhren; Beobachtungsinstrumente; Betatrons; Bild-dateien zum Herunterladen; Bildfunkgeräte; Bildtelefone; Blei-glanzdetektoren; Blenden [Fotografien]; Blendschutzbrillen; Blendschutzschirme; Blinker [Lichtsignale]; Blitzableiter; Blitz-lichte [Fotografie]; Blitzlichtlampen [Fotografie]; Brennöfen für Laborzwecke; Briefwaagen; Brillen [Optik]; Brillenetuis; Brillenfas-sungen, -gestelle; Brillengläser; Brückenwaage; Brutapparate für Bakterienkulturen; CD-Player; chemische Apparate und Instru-mente; Chips [integrierte Schaltkreise]; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chronografen [Zeiterfassungsgeräte]; Codie-rer [Datenverarbeitung]; codierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; codierte Magnetkarten; codierte Service- und Iden-tifikationskarten; Compact-Disks [ROM, Festspeicher]; Com-pact-Disks [Ton, Bild]; Computer; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Computerbildschirme; Computerperipheriege-- 4 - räte; Computerprogramme [gespeichert]; Computerprogramme [herunterladbar]; Computersoftware [gespeichert]; Computer-spielsoftware; Computertastaturen; Crashtest-Dummys; Daten-verarbeitungsgeräte; Dekompressionskammer; dekorative Mag-nete; Densimeter; Densitometer; Destilliergeräte für wissen-schaftliche Zwecke; Destillierkolben [Laborgeräte]; Detektoren; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Diapositive; Diaprojektoren; Dichtemesser; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Diebstahlalarmgeräte; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; digitale Fotorahmen; digitaler Bilderrahmen; Diktiermaschinen; Dimmer [Lichtregler]; Diopterlineale; Disketten; Diskettenlaufwerke [für Computer]; DNA-Chips; DNS-Chips; Dosiergeräte; Drähte aus Metalllegierungen für elektrische Sicherungen; Drehzahlmesser; Drosselspulen; Drucker für Computer; Druckmessgeräte; Druck-schreiber; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Dunkelkammerlappen [Fotografie]; Dunkelkammern [Fotografie]; DVD-Spieler, DVD-Player; Dynamometer; Eierdurchleuchter; elektrisch heizbare Socken; elektrische Anlagen für die Fernsteue-rung industrieller Arbeitsvorgänge; elektrische Fernzündungs-geräte; elektrische Schlösser; elektrische Sensoren; elektrische Spulen; elektrische Transformatoren; elektrische Widerstände; Elektrodrähte; Elektrokabel; Elektrokondensatoren; Elektroly-seure; Elektromagnetspulen; Elektronenröhren; elektrische An-zeigetafeln; elektronische Publikationen [herunterladbar]; elekt-ronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; elektronische Terminkalen-der; Elektrozäune; Ton-, Bild-Empfangsgeräte; Endoskope, nicht für medizinische Zwecke; Entfernungsmesser [Telemeter]; Ent-fernungsmessgeräte; Entladungsröhren [elektrisch], nicht für Beleuchtungszwecke; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Entstörgeräte [Elektrizität]; Epidiaskope; Ergometer; Fadenzäh-ler; Fahrkartenautomaten; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Faktu-riermaschinen; Falschgelddetektoren; Faxgeräte; Feldstecher; Ferngläser; Fernrohre; Fernschalter; Fernschreiber; Fernsehap-parate; Fernsprechapparate; Fernsteuergeräte [elektrodynamisch] für Eisenbahnweichen; Fernsteuerungsgeräte; Feuerlöschboote; - 5 - Feuerlöschdecken; Feuerlöscher; Feuerlöschfahrzeuge; Feuerlösch-pumpen; Feuermelder; Feuerpatschen; Feuerschutzbekleidung; Feuerschutzbekleidungsstücke; Feuerwehrschläuche; Filme [belich-tet]; Filmkameras; Filmschneidegeräte; Filter für Atemmasken; Filter für fotografische Zwecke; Fluoreszenzschirme; Fotoappa-rate; Fotoelemente; Fotokopiergeräte [fotografische, elektrosta-tische, thermische]; Fotometer; Frankierungskontrollgeräte; Frei-sprecheinrichtung für Telefone; Frequenzmesser; Funkenfänger; Funkmasten; Funksprechgeräte; Funktelegrafiegeräte; galvani-sche Elemente; galvanische Zellen; Galvanometer; Gärungsap-parate [Laborgeräte] Gasanalysegeräte; Gasometer; Gaszähler [Messinstrumente]; gedruckte Leiterplatten; gedruckte Schal-tungen; Geldautomaten; geldbetätigte Musikboxen; Geldzähl- und Geldsortiermaschinen; Geschwindigkeitsanzeiger; Geschwindig-keitskontrollgeräte für Fahrzeuge; Geschwindigkeitsmesser [Fo-tografie]; Geschwindigkeitsregler für Plattenspieler; Gesichts-schutzschirme für Arbeiter; Gewichte; Gewindelehren; Gitter für elektrische Akkumulatoren; Gas mit elektrisch leitendem Über-zug; Gaskolben [Retorten]; GPS-Geräte; Halbleiter; Halometer; Halter für elektrische Spulen; Handgelenkauflagen zur Verwen-dung mit Computern; herunterladbare Bilddateien; Hochfre-quenzgeräte; Höhenmesser; Hologramme; Hundepfeifen; Hy-drometer; Hygrometer [Feuchtigkeitsmesser]; Identifikationskar-ten, magnetische; Induktoren [Elektrizität]; Interface [Schnitt-stellengeräte oder -programm für Computer]; Ionisationsgeräte, nicht zur Behandlung von Luft oder Wasser; Kabelkanal [elektrisch]; Kabelkennfäden für elektrische Leitungen; Kabel-kennmäntel für elektrische Leitungen; Kabelklemmen [Elektrizi-tät]; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Kaliber [Messge-räte]; Kalibrierringe; Kapillarröhren; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Kassettenabspielgeräte; Kassetten-rahmen [Fotografie]; Kathoden; Kesselkontrollgeräte; kinemato-grafische Filme [belichtet]; Klappenschränke [Elektrizität]; Klar-schriftleser [Datenverarbeitung]; Klemmen [Elektrizität]; Klin-gelknöpfe; Klingeln [Alarmanlagen]; Klingeltöne zum Herunterla-- 6 - den für Mobiltelefone; Klinometer; Kneifer [Augengläser]; Kneifere-tuis; Kneiferfassung; Kneiferkettchen; Kneiferschnüre; Knieschützer für Arbeiter; Koaxialkabel; Kollektoren [elektrisch]; Komparato-ren; Kompasse; Kontakte [elektrisch]; Kontaktlinsen; Kontaktlin-senetuis; Kontrollapparate [elektrisch]; Kopfhörer; Koppler [Da-tenverarbeitung]; Korrektionslinsen [Optik]; kosmografische In-strumente; Kraftstoffanzeiger; kugelsichere Westen; Kupferdraht, isoliert; Kupplungen, elektrische; Laborplatten; Laborzentrifu-gen; Ladegeräte für Akkumulatoren; Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren; Laktodensimeter; Laktometer; Landvermes-sungsinstrumente; Laptophüllen; Laptops; Laptoptasche; Laser, nicht für medizinische Zwecke; Laternae Magicae; Lautspre-cher; Lautsprecherboxen; Lehren; Lehren [Messinstrumente]; Leiter [elektrisch]; Leitungsrohre [elektrisch]; Lesegeräte [Da-tenverarbeitung]; Leuchtbojen; Leuchtdioden [LEDs]; Leucht-schilder; Licht-Zeiger [Laserpointer]; Lichtpauseapparate; Licht-pauseapparate [Heliografie]; Lichtstärkenmesser; Lineale [Messinstrumente]; Lochkartenbüromaschinen; Logos; Lotbleie; Lotungsgeräte, -maschinen; Luftanalysegeräte; Lupen [Optik]; Magnetbänder; Magnetbandgeräte [Datenverarbeitung]; Mag-netdatenträger; Magnetdrähte; Magnete; Magnetplatten; Mag-netventile [elektromagnetische Schalter]; Manometer; Markie-rungsbojen; Maße; Masken für Schweißer; Maßstäbe; Maßstäbe für Näherinnen; Material für elektrische Leitungen [Drähte, Ka-bel]; Materialprüfinstrumente und -maschinen; mathematische Instrumente; Mäuse [Datenverarbeitung]; Mauspads [Mausmat-ten]; Mechaniken für geldbetätigte Automaten; Mechaniken für münzbetätigte Automaten; Mechaniken, geldbetätigt, für Fernsehap-parate; Megafone; Membranen für wissenschaftliche Apparate; Mengenmesser; Messgeräte; Messgeräte [elektrisch]; Messglä-ser; Messinstrumente; Messlatten; Messlöffel; Messstangen; Messtische [Messinstrumente]; Metalldetektoren für gewerbli-che oder militärische Zwecke; meteorologische Ballons; meteo-rologische Instrumente; Metermaße für Näherinnen; Meterstäbe; Metronome; Mikrofone; Mikrometer; Mikrometerschrauben für - 7 - optische Instrumente; Mikroprozessoren; Mikroskope; Mikro-tome; Mobiltelefone; Modems; Monitore [Computerhardware]; Monitore [Computerprogramme]; Montiervorrichtungen für kine-matografische Filme; Mundschutz; Musikautomaten [geldbetätigt]; Musikdateien zum Herunterladen; Nahrungsmittelanalysegeräte; Nasenklemmen für Schwimmer; nautische Apparate und Instru-mente; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Navi-gationsinstrumente; Nebelsignale [ohne Zündstoffe]; Neigungs-messer; Neonröhren für die Werbung; Nivellierfernrohre; Nivellier-instrumente; Nonien; Notebooks [Computer]; Objektive für die Astrofotografie; Objektive [Optik]; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Ohmmeter; Ohrtampons für Taucher; Oktanten; okularbestückte Instrumente; Okulare; Optikerwaren; optische Apparate und Instrumente; optische Datenträger; optische Fa-serkabel; optische Fasern [Lichtleitfäden]; optische Kondensa-toren; optische Lampen; optische Linsen; optische Platten [Da-tenverarbeitung]; optisches Glas; Osmoseapparate für wissen-schaftliche oder Unterrichtszwecke; Oszillografen; Ozonisie-rungsapparate; Parabolspiegel zur Bündelung von Lichtstrah-len; Parkuhren; Pedometer; Periskope; Personenrufgeräte [Pager]; Petrischalen; physikalische Apparate und Instrumente; Pipet-ten; Planimeter; Platten für elektrische Akkumulatoren; Platten-spieler; Plattenwechsler [Datenverarbeitung]; Plotter; Polarime-ter; Präparierbestecke für die Mikroskopie; Präzisionsmessge-räte; Präzisionswaagen; Prismen [Optik]; Projektionsgeräte; Projektschirme; Pyrometer; Quecksilberrichtwaagen; Radarge-räte; radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Radios; Radios für Fahrzeuge; Rahmen für Diapositive; Rahmungsgeräte für Diapositive; Raster für die Fotogravur; Rauchdetektoren; Rea-genzgläser; Rechenbretter [Abakusse]; Rechenmaschinen; Re-chenschreiben; Rechenschieber; Reflexscheiben für Kleidung zum Schutz vor Verkehrsunfällen; Refraktometer; Refraktoren; Regis-trierkassen; Regulatoren für Bühnenbeleuchtung; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Reitheime; Relais [elektrisch]; Retortenuntersetzer; Rettungsbojen; Rettungs-- 8 - flöße; Rettungsleitern; Rettungsnetze; Rettungsplanen; Rettungs-ringe; Rettungsvorrichtungen; Rettungswesten; Rheostate; Richt-waagen [Instrumente für die Feststellung der Horizontalen]; Riemen für Mobiltelefone; Rockabrunder; Röntgenapparate, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Röntgenfilme [belichtet]; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Rostschutzvorrichtungen [kathodisch]; Saccharimeter; Salzwaagen; Sanduhren; Saphirnadeln für Plattenspieler; Satelli-ten für wissenschaftliche Zwecke; Satellitennavigationsgeräte; Satiniergeräte für Fotografien; Säuremesser; Säuremesser für Akkumulatoren; Scanner [Datenverarbeitung]; Schalleitungen; Schallmembranen; Schallmessgeräte; Schallplatten; Schalltrich-ter für Lautsprecher; Schaltanschlusstafeln; Schalter; Schalter [Stromunterbrecher]; Schaltgeräte [elektrisch]; Schaltkreise, in-tegrierte; Schaltpulte [Elektrizität]; Schalttafeln [Elektrizität]; Schieblehren; Schiffskompasse; Schiffssignalanlagen; Schilder [mechanisch]; Schirme [Fotografie]; Schmelzsicherungen; Schmelztiegel; Schnellwaagen; Schrittzähler; Schutzanzüge für Flieger; Schütze [Elektrizität]; Schutzhandschuhe gegen Röntgen-strahlen für gewerbliche Zwecke; Schutzhelme; Schutzhelme für den Sport; Schutzmasken; Schutzvorrichtungen gegen Röntgen-strahlen, nicht für medizinische Zwecke; Sender für elektroni-sche Signale; Sender [Fernmeldewesen]; Sender [Telekommu-nikation]; Senkbleie; Senklote [Bleilote]; Senkschnüre; Sextanten; Sicherheits-Kombigurte [ausgenommen für Fahrzeugsitze oder Sportausrüstungen]; Sicherungsetiketten, elektrische für Wa-ren; Signalanlagen, leuchtend oder mechanisch; Signalbojen; Signalfernsteuergeräte [elektrodynamisch]; Signalglocken; Sig-nallaternen; Signalpfeifen; Signaltafeln, leuchtend oder mecha-nisch; Siliziumscheiben für integrierte Schaltkreise; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Sirenen; Solarkollektoren zur Stromerzeugung; Solarmodule zur Strom-erzeugung; Sonare; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Sonnenbatterien; Sonnenbrillen; Spannungsmesser; Spannungs-- 9 - regler für Fahrzeuge; Speichergeräte für Datenverarbeitungs-anlagen; Spektrografen; Spektroskope; Spezialbekleidung für La-bore; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Spe-zialmöbel für Laboratorien; Sphärometer; Spiegel [optisch]; Sportbrillen; Sprachrohre; Sprinkleranlagen [Brandschutz]; Spu-len [Fotografie]; Stative für Fotoapparate; Stative für Kameras; Staudrucksonden; Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Steckdo-sen; Steckdosenabdeckungen; Stereoskope; stereoskopische Geräte; Strahlenmesser; Stahlrohre für Feuerlöschzwecke; Stra-ßenbegrenzungspfosten [leuchtend oder mechanisch]; Streich-maße; Strichcodeleser; Stroboskope; Strombegrenzer für Be-leuchtungsapparate; Stromgleichrichter; Stromleitungen; Stromschienen für Scheinwerfer; Stromschließer; Stromunter-brecher; Stromverlustanzeiger; Stromwandler; Stromwender; Sucher [fotografisch]; Sulfitometer; Summer; Tachometer; Tankmesser; Taschen für Mobiltelefone; Taschenrechner; Ta-schenübersetzer; elektronische Taucheranzüge; Taucherhand-schuhe; Tauchermasken; Taxameter; Teilchenbeschleuniger; Te-lefonapparate; Telefondrähte; Telefonhörer; telefonische Über-tragungsapparate; Telegrafendrähte; Teleprompter; Teleskope; Temperaturanzeiger; Temperaturetiketten, nicht für medizini-sche Zwecke; Theodolite; Thermometer, nicht für medizinische Zwecke; Thermostate; Thermostate für Fahrzeuge; Tonarme für Plattenspieler; Tonaufzeichnungsfilme; Tonaufzeichnungsgeräte; Tonmessgeräte; Tonträger; Tonübertragungsgeräte; Tonver-stärker; Tonwiedergabegeräte; Totalisatoren [Addierwerke]; tragbare Abspielgeräte; tragbare Sprechfunkgeräte; tragbare Stereogeräte; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Tran-sistoren [elektronische]; Transponder; Trioden; Trockenappa-rate für Fotografien; Trockenständer [Fotografie]; Türgucker; Tür-klingeln, elektrisch; Überspannungsschutzgeräte; Überwa-chungsapparate [elektrisch]; Übungspumpen für Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Ultraschallgeräte, nicht für medizinische Zwecke; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutz-- 10 - schuhe; Unfallschutzhandschuhe; Unfallschutznetze; Unfallschutz-vorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Unterrichtsapparate; Unterrichtsapparate [audiovisuell]; Urometer; USB-Sticks; Va-kuummesser; Vakuumröhren [drahtlose Telegrafie und Telefo-nie]; Variometer; Ventilknöpfe mit Druckmesser; Verbindungs-muffen für Elektrokabel; Verbindungsteile [Elektrizität]; Vergrö-ßerungsapparate [Foto]; Verkehrsampeln [Lichtsignalanlagen]; Verkehrsleitkegel; Vermessungsapparate und -instrumente; Vermessungsketten; Verschlüsse [Fotografie]; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Verteilerschränke [Elektrizität]; Vertei-lertafeln [Elektrizität]; Videobänder; Videobildschirme; Video-kameras; Videokassetten; Videorecorder; Videospielkassetten; Viskosimeter; Voltmeter; Vorrichtungen zum Auswechseln von Plattenspielernadeln; Vorsatzlinsen [Optik]; Waagen; Wägeappa-rate und -instrumente; Wägemaschinen; Wahlmaschinen; Wär-mekontrollgeräte; Warndreiecke für Fahrzeuge; Waschschalen [Fotografie]; Wasserstandanzeiger; Wassertiefenmesser; Was-serwaagen; Wechselsprechapparate; Wellenmesser; Windmesser; Windsäcke [Windanzeiger]; Winkelmaße [für Schreiner]; Winkel-messer; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, foto-grafische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-; Ret-tungs- und Unterrichtsapparate und Unterrichtsinstrumente; Wünschelruten; Zähler; Zählwerke; Zeichentrickfilme; Zeitauf-zeichnungsgeräte; Zeitschaltuhren, nicht für Uhrwerke; Zellen-schalter [Elektrizität]; Zentraleinheiten [für die Datenverarbei-tung]; Zielfernrohre für Schusswaffen; Zirkel [Messinstrumente]; Zündbatterien; Zyklotrons; Klasse 35: Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Aktualisierung von Werbematerial; Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auskünfte in Ge-schäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Bera-tung in Fragen des Personalwesens; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Er-- 11 - werb von Waren und Dienstleistungen für andere Unterneh-men]; Betrieb einer Im- und Exportagentur; betriebswirtschaftliche Beratung; Buchführung; Büroarbeiten; Dateienverwaltung mittels Computer; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Be-reichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogerieware, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metall-waren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstru-mente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Bü-roartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Ge-nussmittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Be-reichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metall-waren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstru-mente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Bü-roartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse; gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Ge-nussmittel; - 12 - Dienstleistungen einer Werbeagentur, Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorha-ben; Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Durchführung von Transkriptionen; Durchführung von Unternehmensverlagerun-gen; Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für·pharmazeuti-sche, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizi-nische Artikel; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Er-zeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haus-haltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesund-heitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskör-per, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeug-nisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeug-nisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Er-zeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshoppingsendungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Droge-riewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwa-ren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreib-waren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungs-waren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, - 13 - Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Er-zeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in betriebswirt-schaftlicher Hinsicht [Facility Management]; Ermittlungen in Ge-schäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Erstellung von Ab-rechnungen [Büroarbeiten]; Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegen-heiten [Verbraucherberatung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Fakturierung; Fernsehwerbung; Fotokopierarbeiten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Ge-schäftsführung für Dritte; Geschäftsführung für Sportler; Geschäfts-führung von Hotels im Auftrag Dritter; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Er-zeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haus-haltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheits-sektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heim-werkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskör-per, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeug-nisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeug-nisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Er-zeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von gewerbli-chen oder Handelsbetrieben; Informationen in Geschäftsangelegen-heiten; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Kundengewinnung und -pflege - 14 - durch Versandwerbung [Mailing]; Layoutgestaltung für Werbezwe-cke; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Mannequindienste für Werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Absatzfor-schung]; Marktforschung; Meinungsforschung; Nachforschung in Computerdateien [für Dritte]; Nachforschungen in Geschäftsangele-genheiten; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Be-reichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metall-waren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzube-hör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstru-mente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Bü-roartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Ge-nussmittel; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation und Ver-anstaltung von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirt-schaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Organisationsberatung in Geschäftsangelegen-heiten; organisatorische Beratung; organisatorisches Projektma-nagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Ge-schäftsangelegenheiten]; Personal-, Stellenvermittlung; Personalan-werbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eig-nungstests; Personalleasing; Plakatanschlagwerbung; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatori-scher Hinsicht; Planung von Werbemaßnahmen; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Präsentation von Firmen im Internet und - 15 - anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; Preisvergleichsdienste; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form] für Werbezwecke; Publikation von Ver-sandhauskatalogen; Rundfunkwerbung; Sammeln und Zusam-menstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Schaufensterde-koration; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenar-beiten; Sekretariatsdienstleistungen; Sponsorensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Stenografiearbeiten; Systematisierung von Da-ten in Computerdatenbanken; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkostenabrechnung; Telemarketing; Überlassung von Zeitarbeitskräften; Unternehmensberatung; Unternehmensver-waltung; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbraucherberatung; Verbreitung von Werbe-anzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sa-les promotion] [für Dritte]; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung; von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Ver-mietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommu-nikations-Medien; Vermittlung von Abonnements für Telekommu-.nikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Adressen zu Werbe-zwecken; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Mobilfunk-verträgen für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Zeitarbeitskräften; Vermittlung von Zeitungs-abonnements [für Dritte]; Versandwerbung; Verteilung von Waren-proben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flugblät-ter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Wer-bemitteln; Vervielfältigung von Dokumenten; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vorführung von Waren für - 16 - Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Wirtschaftsprüfung; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken; Klasse 42: Aktualisieren von Computersoftware; Aktualisierung von Internetseiten; Aktualisierung [Update] von Software; Architek-turberatung; Beratung auf dem Gebiet der Energieeinsparung; Bera-tung auf dem Gebiet der Informationstechnologie (IT); Beratung bei der Gestaltung von Homepages und Internetseiten; Beratung für Telekommunikationstechnik; Beratung im Bereich Entwurf und Entwicklung von Computern; Beratung zur Gestaltung von Websei-ten; Bereitstellung von Suchmaschinen für das Internet; Bereitstel-lung von wissenschaftlicher Information und Beratung zum CO2-Ausgleich; biologische Forschung; Computerhard- und Software-beratung; Computersoftwareberatung; Computersystemanaly-sen; Design und Erstellung von Homepages und Internetseiten; Design von Computersoftware; Design von Computersystemen; Dienstleistungen einer Zertifizierungsstelle [Trust-Center], nämlich Ausgabe und Verwaltung von digitalen Schlüsseln und/oder digitalen Unterschriften; Dienstleistungen eines Architekten; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich technische Vorbereitung von Bauvorha-ben; Dienstleistungen eines Chemikers; Dienstleistungen eines EDV-Programmierers; Dienstleistungen eines Grafikdesigners; Dienstleistungen eines Industriedesigners; Dienstleistungen eines Innenarchitekten; Dienstleistungen eines Modedesigners; Dienst-leistungen eines Physikers; Dienstleistungen eines technischen Mess- und Prüflabors; Dienstleistungen eines Verpackungsdesig-ners; Dienstleistungen von chemischen Labors; Dienstleistun-gen von Ingenieuren; Dienstleistungen zum Schutz vor Computervi-ren; digitale Bildbearbeitung [Grafikerdienstleistungen]; Digitali-sieren von Dokumenten [Scannen]; Durchführen von Wasseranaly-sen; Durchführung chemischer Analysen; Durchführung von Erdöl-- 17 - suchbohrungen; Durchführung von technischen Tests; Durchfüh-rung wissenschaftlicher Untersuchungen; Echtheitsbeglaubigun-gen von Kunstwerken; Editieren, Formatieren und Übertragen von Daten auf CD-Rohlinge [Premastering]; EDV-Beratung; Eichen [Kalibrieren]; Einrichtungsberatung; elektronische Datensiche-rung; elektronische Datenspeicherung; Energieaudit; Entwick-lung von Nutzungskonzepten für Immobilien in technischer Hinsicht [Facility management]; Entwurf und Entwicklung von Compu-terhardware und Computersoftware; Ermittlung von Emissionen und Schadstoffkonzentrationen; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Erstellung von Analysen für Erdölförderung; Er-stellung von Computeranimationen; Erstellung von geologischen Gutachten; Erstellung von Gutachten über Erdölvorkommen; Er-stellung von technischen Gutachten; Erstellung wissenschaftli-cher Gutachten; Fernüberwachung von Computersystemen; Forschungen auf dem Gebiet der Bakteriologie; Forschungen auf dem Gebiet der Chemie; Forschungen auf dem Gebiet der Kosmetik; Forschungen auf dem Gebiet der Technik; Forschun-gen auf dem Gebiet des Maschinenbaus; Forschungs- und Ent-wicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; geologi-sche Forschungen; geologische Schürfarbeiten; Gestaltung und Un-terhalt von Websites für Dritte; Grafikerdienstleistungen; Hand-schriftenanalysen [Graphologie]; Hosting; Impfen von Wolken; in-dustrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Installa-tion und Wartung von Software; Installation und Wartung von Software für Internetzugänge; Installieren von Computerpro-grammen; Kalibrierung und Funktionsprüfung von Messgerä-ten; klinische Versuchsreihen; Konfiguration von Computer-Netzwerken durch Software; Konstruktionsplanung; Konvertieren von Computerprogrammen und Daten [ausgenommen physische Veränderung]; Konvertieren von Daten oder Dokumenten von physi-schen auf elektronische Medien; Kopieren von Computerprogram-men; Landvermessung; Materialprüfung; Materialprüfung bei Tex-tilien; Nachforschungen, Recherchen in Datenbanken und im In-ternet für Wissenschaft und Forschung; qualitative Schätzung von - 18 - ungeschlagenem Holz; qualitative Schätzung von Wolle; Qualitäts-kontrolle; Qualitätsprüfung; Server-Hosting; Serveradministration; Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz vor illegalen Netzwerkzu-griffen; Software as a Service [SaaS]; sozialwissenschaftliche Bera-tung; Stadtplanung; Styling [industrielles Design]; technische Benut-zer- und Rechteverwaltung in Computernetzwerken; technische Be-ratung; technische Projektplanungen; technisches Projektmanage-ment im EDV-Bereich; Überprüfen der Straßentauglichkeit von Fahr-zeugen; Überprüfung von digitalen Signaturen; Überwachung von Erdölbohrungen; Umweltschutzforschung; Umweltverträglichkeits-prüfungen; Unterwasserforschung; Vermietung von Computerdru-ckern; Vermietung von Computern; Vermietung von Computersoft-ware; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten; Vermietung von Webservern; Wartung von Computersoftware; Wasseranalyse; Werkstoffprüfung; Wettervorhersage; Wiederherstellung von Com-puterdaten; wissenschaftliche Forschung; wissenschaftliche La-bordienstleistungen; wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Designerdienstleistungen; Zertifizie-rungen; Zurverfügungstellung oder Vermietung von elektronischen Speicherplätzen [Webspace] im Internet. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2014 hat die Markenstelle für Klasse 35 des DPMA die Anmeldung für die in fett hervorgehobenen Waren und Dienstleistun-gen wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Das Wortzeichen "Space IC" sei eine allgemein verständliche Kombination aus dem Wort "Space" und der Abkürzung "IC", wobei es sich bei dem Begriff "Space" um das englische Wort für "Weltraum" oder auch nur "Raum" handle und die ebenfalls englische Abkürzung "IC" für "Integrated Circuit", übersetzt als "integrierter Schaltkreis", stünde. Die Gesamtbezeichnung "Space IC" weise somit auf Integrierte Schalt-kreise und Teile davon hin, welche für den Einsatz im Weltraum bzw. für die Raumfahrt bestimmt und geeignet seien. Diesen Bedeutungsgehalt – so die Mar-kenstelle – erkenne der angesprochene Verkehr auch in Bezug zu den hier zu-rückgewiesenen Waren und Dienstleistungen. Er erkenne in dem angemeldeten - 19 - Zeichen dagegen nicht eine die Herkunft der Waren und Dienstleistungen indivi-dualisierende Marke, sondern ausschließlich eine Sachangabe zu Art, Gegen-stand und Bestimmung der Waren und Dienstleistungen selbst. Gegen den teilzurückweisenden Beschluss richtet sich die Beschwerde der An-melderin. Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäß, den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts vom 16. Dezember 2014 aufzuheben, soweit die Anmeldung zurückge-wiesen worden ist. Einen hilfsweise gestellten Antrag auf mündliche Verhandlung hat die Anmelderin mit Schriftsatz vom 25. November 2016 (Bl. 34 d. A.) zurückgenommen. Sie ist der Auffassung, dass die angemeldete Marke "Space IC" eine Wortneuschöpfung sei und der unmittelbare Produktbezug und die entsprechende Offensichtlichkeit für den Verkehr nur antizipiert werden könne. Es sei fernliegend, dass der verstän-dige und informierte Durchschnittsverbraucher die Übersetzung von "Space IC" zu "im Weltraum zu verwendender Schaltkreis" vornehme. Die angemeldete Marke sei daher keine rein beschreibende Angabe und besäße die erforderliche Unter-scheidungskraft. Des Weiteren ist die Anmelderin der Auffassung, dass der Wort-bestandteil "IC" mehrdeutig sei und auch für weitere Übersetzungen wie etwa "In-tercity" oder "I see" stehe. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Auf die zulässige Beschwerde der Anmelderin war der angegriffene Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 ohne Entscheidung in der Sache aufzuheben, weil das - 20 - Eintragungsverfahren an einem wesentlichen Mangel leidet, § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG. Das Verfahren ist deshalb zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen. 1. Von einem wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von § 70 Abs. 3 Nr. 2 Mar-kenG ist auszugehen, wenn ein so erheblicher Verfahrensverstoß gegeben ist, dass es an einer ordnungsgemäßen Grundlage für eine Sachentscheidung durch das Deutsche Patent- und Markenamt fehlt (BGH NJW-RR 2003, 131 m. w. N. zu § 538 ZPO; BPatG, Beschluss vom 18.12. 2013, 29 W (pat) 101/12). Das gilt ins-besondere für in sich widersprüchliche Begründungen (BPatGE 7, 26). So sind bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen und abzuhandeln (vgl. EuGH GRUR 2007, 425 Rn. 32, 36 - MT&C/BMB [The Kit-chen Company]; BGH GRUR 2015, 173 Rn. 30 – for you; GRUR 2014, 872 Rn. 13 – Gute Laune Drops; GRUR 2012, 272 Rn. 19 – Rheinpark-Center Neuss). Aller-dings muss in den begründenden Ausführungen nicht auf jede einzelne Ware/Dienstleistung eingegangen werden. Es würde die Anforderungen an die Begründungspflicht im markenrechtlichen Eintragungsverfahren, das für das Deut-sche Patent- und Markenamt ein „Massengeschäft“ darstellt, überspannen, wenn bei einem – wie vorliegend – äußerst umfangreichen und sehr heterogenen Wa-ren- und Dienstleistungsverzeichnis mit einer großen Vielzahl an beanspruchten Waren/Dienstleistungen uneingeschränkt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Schutzfähigkeit der jeweils angemeldeten Marke in Bezug auf jede bean-spruchte Ware bzw. Dienstleistung verlangt würde. Zulässig ist es daher, globale Begründungen vorzunehmen, wenn die betroffenen Waren/Dienstleistungen we-gen gemeinsamer Eigenschaften und Funktionen eine hinreichend homogene Kategorie bzw. Gruppe bilden (EuGH, Beschluss vom 11.12.2014, C-253/14 Rn. 48 ff. – FTI Touristik GmbH/HABM [BigXtra]; a. a. O. – The Kitchen Company; GRUR 2010, 534 Rn. 46 Prana Haus GmbH/HABM [PRANAHAUS]; BGH, a. a. O. Rn. 19 – Rheinpark-Center Neuss; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, - 21 - 11. Auflage, § 8 Rn. 104). Gegen diese Begründungspflicht wird allerdings dann verstoßen, wenn verschiedene/gleichartige Waren und/oder Dienstleistungen ohne weitere Begründung gleich/ungleich behandelt oder überhaupt nicht gewür-digt werden (BPatG, Beschluss vom 02.11.2016, 24 W (pat) 524/15; vgl. auch Knoll in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 70 Rn. 8). Eine nach bestimmten Gruppen bzw. Kategorien von Waren und Dienstleistungen differenzierende Darstellung, die das Bestehen oder Nichtbestehen des Schutzhindernisses fehlender Unterschei-dungskraft implizieren soll, enthält der angegriffene Beschluss nicht. Ebenso fehlt es an nachvollziehbaren Gründen, weshalb einzelne Waren oder Dienstleistun-gen, die einer bestimmten Gruppe oder Kategorie zugerechnet werden könnten, unterschiedlich behandelt werden. Die Markenstelle führt in dem angegriffenen Beschluss noch zutreffend aus, dass die Gesamtbezeichnung „Space IC“ auf integrierte Schaltkreise und Teile davon hinweisen könne, welche für den Einsatz im Weltraum/für die Raumfahrt bestimmt und geeignet seien. Das englische Wort „Space“ gehört zum Grundwortschatz des angesprochenen Verkehrskreises und ist in die deutsche Sprache eingegangen (vgl. Carsten-sen/Busse, Anglizismen-Wörterbuch, Berlin u. a. 2001, Band 3, Stichwort: Space, Space-lab, Space Shuttle; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 21.09.2016, 29 W (pat) 503/15 – CREATOR SPACE mit weiteren Nachweisen: Hackerspace, Makerspace, Coworker Space; Beschluss vom 09.12.2003, 24 W (pat) 62/02 - JobSpace). Neben der deutschen Bedeutung für „Platz, Raum“ (vgl. BPatG, Be-schluss vom 21.09.2016, 29 W (pat) 503/15 – CREATOR SPACE) ist dem hiesi-gen Verkehrskreis die Wortbedeutung „Weltraum“ ebenfalls bekannt (BPatG, Be-schluss vom 18.03.2010, 26 W (pat) 79/09; Beschluss vom 08.10.2007, 30 W (pat) 93/06). Bei dem Begriff „IC“ handelt es sich nicht um ein lexikalisch nachweisbares engli-sches Wort. Es wird vielmehr im englischen und deutschen Sprachraum als Ab-- 22 - kürzung für vielfältige Begriffe verwendet. Dem deutschen Verkehrskreis sind die hinter der Abkürzung stehenden Begriffe wie integrated circuit, Identification Card, Information Center, International Conference, International Club, Intercity (DUDEN, Das Wörterbuch der Abkürzungen, 6. Aufl., Stichwort: IC) geläufig. Der hier vor allem angesprochene, technisch versierte (Fach-)Verkehrskreis dürfte den Gesamtbegriff „Space IC“ im Zusammenhang mit entsprechenden technologi-schen/technischen Produkten als Sachhinweis auf eine integrierte Schaltung/ ei-nen integrierten Schaltkreis (integrated circuit) verstehen, welche/r für den Einsatz im Weltraum geeignet und bestimmt ist. Ob allerdings diese Bedeutung für alle zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund steht, ist fraglich, denn so ist z. B. im Zusammenhang mit den Dienstleistungen „Verbraucherbera-tung“ der Klasse 35 die Bedeutung „Weltraum Information Center/Weltraum Infor-mationszentrum“ genauso wahrscheinlich wie „Weltraum Integrated Circuit/Welt-raum integrierter Schaltkreis“. Im Folgenden lassen die Ausführungen der Markenstelle in der Begründung zu-dem nicht erkennen, dass sie sich mit den beanspruchten Waren und Dienstleis-tungen in den Klassen 9, 35 und 42 – einzeln oder in hinreichend homogenen Gruppen bzw. Kategorien - an Hand des ermittelten Gesamtverständnisses in Be-zug auf bestehende Eintragungshindernisse auseinandergesetzt hat. So ist beispielsweise nicht (nachvollziehbar) begründet worden, inwiefern die zu-rückgewiesenen Waren der Klasse 9 „Baken, leuchtend; Crashtest-Dummys; Dik-tiermaschinen; Elektrozäune; Laternae Magicae; Markierungsbojen, Rechenschie-ber; Sanduhren; Spiegel (optisch); Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Steckdo-senabdeckungen“ zumindest einen engen beschreibenden Bezug zu integrierten Schaltkreisen, die für den Einsatz im Weltraum geeignet sind, aufweisen sollen. Vielmehr stellt sich die Frage, weshalb (ohne Anspruch auf Vollständigkeit z. B.) „Gesichtsschutzschirme für Arbeiter“ nicht schutzfähig sein sollen, dagegen „Knie-schützer für Arbeiter“ als schutzfähig eingestuft werden. Ebenso verhält es sich - 23 - bei „Reagenzgläsern“, für die das Zeichen schutzfähig sein soll, nicht allerdings für „Petrischalen; Pipetten; Präparierbestecke für die Mikroskopie“, wobei alle Gegen-stände zu den in einem Labor benutzten Gerätschaften gehören dürften. Schutz-fähig dürften ebenfalls sämtliche nichtelektronischen Geräte und Werkzeuge sein, die zum Messen dienen, wie z. B. „Lehren (Messinstrumente); Lineale (Messin-strumente); Lotbleie; Messgläser; Messlöffel; Meterstäbe“. „Rechenbretter (Aba-kusse)“ und „Rechenschieber“ können zwar dem Einsatz im Weltraum dienen, kommen aber ohne integrierte Schaltkreise aus, weshalb sie ebenfalls schutzfähig sein könnten. Warum „Rettungsbojen“ schutzfähig, „Leuchtbojen; Markierungsbo-jen; Signalbojen“ dagegen nicht schutzfähig sind, erschließt sich ohne nähere Be-gründung nicht. Gleiches gilt für die nicht als schutzfähig eingestuften „leuchtende Baken“, aber als schutzfähig anerkannte(n) „Straßenbegrenzungspfosten [leuch-tend oder mechanisch]“. „Thermostate“ sind nach Auffassung der Markenstelle nicht schutzfähig, „Thermostate für Fahrzeuge“ dagegen schon. Die Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Gleiches gilt unter anderem für die beanspruchten und nicht als schutzfähig klas-sifizierten Dienstleistungen der Klasse 35 „Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbe-texten; Marketing; Marktforschung, Versandwerbung“. Auch in diesen Fällen drängt sich ein bestehendes Schutzhindernis ohne nähere Begründung nicht auf. Dies vor allem auch deshalb nicht, da – im Gegensatz zur Versandwerbung – z. B. die „Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Waren-proben]“ wiederum als schutzfähig eingestuft wird, ohne einen Differenzierungs-grund zu nennen. Schließlich fehlt es in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 42 ebenfalls an einer differenzierten und nachvollziehbaren Begründung. Einerseits soll die „Beratung im Bereich Entwurf und Entwicklung von Computern“ schutzfähig sein, andererseits ist es die beanspruchte Dienstleistung „Compu-terhard- und Softwareberatung“ nach Auffassung der Markenstelle nicht. Den - 24 - „Dienstleistungen eines chemischen Labors“ und „Forschungen auf dem Gebiet der Chemie“ fehlt die Unterscheidungskraft, nicht dagegen aber den „Dienstleis-tungen eines Chemikers“ oder der „Durchführung chemischer Analysen“. Ebenso verhält es sich mit der – nicht schutzfähigen – „technischen Beratung“, wohinge-gen die „technische Beratung von Projektplanungen“ wiederum schutzfähig sein soll. Nachdem sich die Entscheidungsbegründung durch die Markenstelle vorliegend auf wenige allgemeine Aussagen beschränkt und eine inhaltliche Auseinanderset-zung mit dem angemeldeten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in der bean-spruchten Breite nicht im Ansatz zu erkennen ist, sieht der Senat von einer eige-nen abschließenden Sachentscheidung ab. Der Senat verkennt nicht, dass die Prüfung der Schutzfähigkeit bei sehr langen und disparaten Verzeichnissen - vorliegend mit über 1.200 beanspruchten Waren und Dienstleistungen - für die einzelnen Markenstellen äußerst mühevoll und zeit-aufwändig ist. Dies gilt umso mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - alle in eine Klasse fallenden Waren/Dienstleistungen alphabetisch von A bis Z aufgelistet werden, weil dies die Bildung von homogenen Produktgruppen zusätzlich er-schwert. Wie der Senat zudem aus seiner eigenen Erfahrung weiß, werden solche „überlangen“ Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, mithin solche die nicht bzw. kaum auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Anforderungen der Anmelder abgestimmt sein dürften, immer häufiger eingereicht, was nicht zuletzt durch die Zurverfügungstellung und Nutzung von elektronischen Datenbanken und „Waren-korbfunktionen“ erleichtert wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 02.12.2015, 29 W (pat) 62/13; Beschluss vom 06.04.2016, 29 W (pat) 510/12; s. a. BPatG, Be-schluss vom 07.08.2014, 24 W (pat) 522/13; Beschluss vom 02.11.2016, 24 W (pat) 524/15; Beschluss vom 28.11.2016, 24 W (pat) 550/14; Beschluss vom 28.11.2016, 24 W (pat) 521/16). - 25 - Erlauben die (geltenden) gesetzlichen Grundlagen keine Begrenzung der konkre-ten Waren- und Dienstleistungsbegriffe innerhalb einer Klasse und führt dies bei besonders langen Verzeichnissen zu einem deutlich erhöhten Prüfungsaufwand, so kann dem aber nicht durch eine oberflächliche und nicht den gesetzmäßigen Anforderungen entsprechende Prüfung, sondern nur durch eine ausreichende personelle Ausstattung oder gesetzliche Änderungen (z. B. bei der Gebühren-struktur) entgegengewirkt werden. 2. Ungeachtet der Bedeutung, die dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie im Rahmen der gebotenen Ermessensausübung zukommt, kann es nicht zu den Auf-gaben des Bundespatentgerichts gehören, in der Sache die dem Deutschen Pa-tent- und Markenamt obliegende differenzierte Erstprüfung einer Anmeldung zu übernehmen (vgl. hierzu auch EuG, Urteil vom 06.07.2011 T-258/09 i-content Ltd. Zweigstelle Deutschland ./. HABM [BETWIN] in Rn. 53). Unter Abwägung der Um-stände des Einzelfalles war der angegriffene Beschluss daher aufzuheben und das Verfahren an das Deutsche Patent- und Markenamt zur erneuten Sachent-scheidung zurückzuverweisen. Dr. Mittenberger-Huber Akintche Dr. von Hartz Hu

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