24 W (pat) 521/16  - 24. Senat (Marken)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154 05.11 BUNDESPATENTGERICHT 24 W (pat) 521/16 _______________ (Aktenzeichen) An Verkündungs Statt zugestellt am 28. November 2016 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 050 052.3 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung am 5. Juli 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Rich-ters Metternich, des Richters Schmid sowie der Richterin Lachenmayr-Nikolaou - 2 - beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 18. August 2015 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die nachfolgend genannten Waren bzw. Dienst-leistungen zurückgewiesen worden ist: Klasse 3: Abbeizmittel; Antistatika für Haushaltszwecke; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Bleichmittel für die Wäsche; Bleichsalze; Bleichsoda; Bohnermittel; Bohnerwachs; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Entkal-kungsmittel für Haushaltszwecke; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Farbenentfernungsmittel [von Anstrichfarben]; Glanzmittel für die Wäsche; Glanzstärke; Glä-sertücher; Glasleinwand; Glättmittel [Wäschesatiniermittel]; Le-derbleichmittel; Ledercreme; Lederkonservierungsmittel [Wich-se]; Lösungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Mittel zur Er-zeugung von Blattglanz für Pflanzen; Polierrot; Präparate für die Trockenreinigung; Putzmittel; Quillajarinde [Waschmittel]; Rei-nigungsflüssigkeit für Windschutzscheiben; Rostentfernungs-mittel; rutschhemmende Flüssigkeiten für Fußböden; rutsch-hemmendes Wachs für Fußböden; Salmiakgeist als Reini-gungsmittel; Schneiderwachs; Schuhcreme; Schuhpolitur; Schuhwichse; Schusterpech; Schusterwachs; Stärke [Appretur-mittel]; Tapetenreinigungsmittel; Terpentin zum Entfetten; Ter-pentinöl zum Entfetten; Tripel [Poliererde]; Trocknungsmittel für Spülmaschinen; Vulkanasche [Putzmittel]; Wachs für Wäsche-- 3 - reizwecke; Wäscheaufheller; Wäscheeinweichmittel; Wasch-mittel für Wäsche; Weichspülmittel für Wäsche; Klasse 35: Buchführung; Büroarbeiten; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bau-artikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabak-waren; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Ma-schinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerker-artikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerks-körper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwa-ren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienstleistungen eines Steuer-beraters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen; Dienst-leistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Trans-kriptionen; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Me-tallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstru-mente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwa-ren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Einzelhandelsdienstleistungen - 4 - mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen: Anstrich-mittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstru-mente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwa-ren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Entwicklung von Nutzungskon-zepten für lmmobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht [Faci-lity management]; Erstellung von Abrechnungen [Büroarbeiten]; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuerer-klärungen; Fakturierung; Fotokopierarbeiten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für Sportler; Ge-schäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Großhandels-dienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bau-artikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabak-waren; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Anstrichmittel, Brennstoffe und Treibstoffe, Ma-schinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerker-artikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerks-körper, Uhren, Musikinstrumente, Papierwaren und Schreibwa-ren, Büroartikel, Sattlerwaren, Zelte, Planen, Tabakwaren; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Pres-seartikeln; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschi-nenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Stenografiearbeiten; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkos-tenabrechnung; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; - 5 - Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermittlung von Abon-nements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Mobilfunkvertragen für Dritte; Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte]; Klasse 41: Anfertigung von Übersetzungen; Bereitstellen von Karaokeein-richtungen; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Spielcasinos; Betrieb von Golfplätzen; Betrieb von Kindergarten [Erziehung]; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Varietétheatern; Betrieb von Vergnügungsparks; Dienstleistun-gen eines Zeitungsreporters; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dienstleistungen von zoo-logischen Garten; Dolmetschen der Gebärdensprache; Durch-führung von Spielen im Internet; Erstellen von Untertiteln; Film-vorführungen in Kinos; Glücksspiele; Kalligrafiedienste; Kom-ponieren von Musik; Organisation und Veranstaltung von Kon-zerten; Modellstehen für Künstler; Musikdarbietungen [Orches-ter]; Musikproduktion; online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; religiöse Erziehung; Synchro-nisation; Theateraufführungen; Tierdressur; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung von Lotterien; Vermietung von Beleuch-tungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Ver-mietung von Bühnendekoration; Vermietung von Musikinstru-menten; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermie-tung von Stadien; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Theaterdekoration; Zirkusdarbietungen; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; - 6 - Klasse 44: Baumchirurgie; Betrieb von Pflegeheimen; Betrieb von Tiersa-lons; Dienstleistung eines Landschaftsarchitekten; Dienstleis-tungen einer Hebamme; Dienstleistungen eines Floristen; Dienstleistungen eines Gartenbauarchitekten; Dienstleistungen eines Logopäden; Dienstleistungen eines Optikers; Dienstleis-tungen eines Tierarztes; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Dienstleistungen von Baumschulen; Düngemittelverteilung und Verteilung anderer chemischer Produkte für die Landwirtschaft [aus der Luft oder nicht]; Gartenarbeiten; Gartenbauarbeiten; In-vitro-Befruchtung; kieferorthopädische Dienstleistungen; Krankenpflegedienste; Kranzbindearbeiten; künstliche Besa-mung; Landschaftsgestaltung; Pflanzung von Baumen zum Zweck des CO2- Ausgleichs; Rasenpflege; SchädIings- und Ungeziefervernichtung für landwirtschaftliche Zwecke; Tier-pflege; Tierzucht; Unkrautvernichtung; Vermietung von land-wirtschaftlichen Geraten“. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Anmelderin zurückgewie-sen. G r ü n d e I. Die Anmelderin hat am 16. Juni 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt, die Wortfolge COSMETIC COLLEGE HANNOVER - 7 - als Marke für die nachstehenden Waren und Dienstleistungen in das beim DPMA geführte Markenregister einzutragen: Klasse 3: Abbeizmittel; Abschminkmittel; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Alaunsteine [Adstringenzien]; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwe-cke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke; Ambra [Parfüm]; Antistatika für Haushaltszwecke; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemit-tel]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; atemerfrischende Streifen; Atemfrischesprays; ätherische Essenzen; ätherische Öle; ätherische Öle der Zitronatzitrone; ätherische Öle von Zedernholz; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauen-stifte; Avivageseifen; Backaromen [ätherische Öle]; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Balsam, ausgenommen für medizinische Zwecke; Bartfärbemittel; Bartwichse; Bergamottöl; Bims-stein; Bleichcreme für die Haut; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Bleichmittel für Wäsche; Bleichsalze; Bleichsoda; Blumenextrakte [Parfü-meriewaren]; Bohnermittel; Bohnerwachs; Deodorants für Haustiere; Deo-dorants für Menschen oder für Tiere; desinfizierende Seifen; desodorie-rende Seifen; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungsverfah-ren und für medizinische Zwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Duftholz; Duftstoffe für die Wä-sche; Duftwasser; Eau de Javel; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Färbemittel für Toilettezwecke; Far-benentfernungsmittel [von Anstrichfarben]; Farbentfernungsmittel; Farb-stoffe für die Kosmetik; Fette für kosmetische Zwecke; Fettentfernungs-mittel; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfah-ren; Firnisentfernungsmittel; Fleckenentferner; Gaultheriaöl; Geraniol [Duftstoff]; Glanzmittel; Glanzmittel für die Wäsche; Glanzstärke; Gläsertü-cher; Glasleinwand; Glättmittel [Wäschesatiniermittel]; Glättsteine; Grund-- 8 - stoffe für Blumenparfüms; Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwaschmittel; Haarwasser; Hautcreme [kosmetisch]; Hautpflegemittel [kosmetisch]; He-liotropin; Henna [Färbemittel für die Kosmetik]; lonon [Duftstoff]; Jasminöl; Klebemittel für Haarersatz; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Kölnisch Wasser; Korund [Schleifmittel]; Kosme-tika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetikstifte; kosmetische Massage-öle; Kreide zum Reinigen; künstliche Nägel; künstliche Wimpern; Lack-entfernungsmittel; Lavendelöl; Lavendelwasser; Lederbleichmittel; Leder-creme; Lederkonservierungsmittel [Wichse]; Lipgloss; Lippenstifte; Lö-sungsmittel für Fußbodenwachs [Reinigungsmittel]; Lotionen für kosmeti-sche Zwecke; Luftbeduftungsmittel; Make-up; Mandelmilch für kosmeti-sche Zwecke; Mandelöl; Mandelseife; Massagegele, ausgenommen für medizinische Zwecke; medizinische Seifen; Metallkarbide [Schleifmittel]; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Mittel zur Beseitigung von Abflussverstopfungen; Mittel zur Erzeugung von Blattglanz für Pflan-zen; Mittel zur lntimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenartikel]; Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege; Moschus [Parfümerieartikel]; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Mundwasser, nicht für medizinische Zwecke; Nagelaufkleber; Nagellack; Nagelpflegemittel; Natronkristalle für Reinigungszwecke; Natronlauge; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Öle für Körper- und Schönheits-pflege; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für Reinigungszwecke; Ondu-liermittel für Haare; Parfümerieöle; Parfümeriewaren; Parfüms; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Pfefferminz für Parfümeriewaren; Pfeffer-minzessenz; Poliercreme; Poliermittel; Poliermittel für Zahnprothesen; Po-lierpapier; Polierrot; Polierstein; Polierwachs; Pomaden für kosmetische Zwecke; Potpourris [Duftstoffe]; Präparate für die Trockenreinigung; Putz-mittel; Quillajarinde [Waschmittel]; Rasiermittel; Rasierseife; Rasiersteine [Adstringenzien]; Rasierwasser; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäb-chen; Reinigungsflüssigkeit für Windschutzscheiben; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmittel; Reinigungsmittel für - 9 - Zahnprothesen; Rosenöl; Rostentfernungsmittel; rutschhemmende Flüs-sigkeiten für Fußböden; rutschhemmendes Wachs für Fußböden; Safrol; Salmiakgeist als Reinigungsmittel; Sandpapier; Schlämmkreide; Schlank-heitspräparate, kosmetische; Schleifmittel; Schleifpapier; Schleifstoffe; Schminke; Schminkmittel; Schminkpuder; Schmirgel; Schmirgelleinen; Schmirgelpapier; Schmirgeltuch; Schneiderwachs; Schönheitsmasken; Schuhcreme; Schuhpolitur; Schuhwichse; Schusterpech; Schusterwachs; schweißhemmende Seifen; Seifen; Seifen gegen Fußschweiß; Shampoos; Siliziumkarbid [Schleifmittel]; Sonnenschutzmittel; Sonnenschutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Stärke [Appreturmittel]; Stern-anisessenz; Talkumpuder für Toilettezwecke; Tapetenreinigungsmittel; Terpene [ätherische Öle]; Terpentin zum Entfetten; Terpentinöl zum Ent-fetten; Tierkosmetika; Tiershampoos; Toilettemittel [Körperpflege]; Toilet-tenseifen; Toilettewasser; Tripel [Poliererde]; Trockenshampoos; Trock-nungsmittel für Spülmaschinen; Tücher, getränkt mit kosmetischen Lo-tionen; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Vulkanasche [Putzmittel]; Wachs für Wäschereizwecke; Wäscheaufheller; Wäscheein-weichmittel; Waschmittel für Wäsche; Wasserstoffsuperoxid für kosmeti-sche Zwecke; Watte für kosmetische Zwecke; Wattestäbchen für kosmeti-sche Zwecke; Weichspülmittel für Wäsche; Weihrauch; Wimpernkosme-tika; Wimperntusche [Mascara]; Zahnbleichgele; Zahnputzmittel; Ziermo-tive für kosmetische Zwecke; Zitronenöle, ätherische; Klasse 35: Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Aktuali-sierung von Werbematerial; Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Aufstel-lung von Kosten-Preisanalysen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen des Personalwesens; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beschaffungsdienst-- 10 - leistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer lm- und Exportagentur; betriebswirtschaftli-che Beratung; Buchführung; Büroarbeiten; Dateienverwaltung mittels Computer; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kos-metikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Ein-richtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Ge-tränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genuss-mittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Berei-chen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetik-waren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Ge-sundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Ein-richtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Ge-tränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genuss-mittel; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Dienstleistungen eines Bau-trägers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben; Dienst-- 11 - leistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärun-gen; Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers; Durchführung von Auktio-nen und Versteigerungen; Durchführung von Transkriptionen; Durchfüh-rung von Unternehmensverlagerungen; Einzelhandels- oder Großhandels-dienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hy-gienepräparate sowie medizinische Artikel; Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bau-artikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbe-darf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sa-nitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uh-ren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Pa-pierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Taschnerwaren und Sattlerwa-ren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Beklei-dungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebens-mittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshop-ping-Sendungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrichmit-tel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybe-darf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuer-werkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereier-zeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Pla-nen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwa-ren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, garten-wirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabak-- 12 - waren und sonstige Genussmittel; Entwicklung von Nutzungskonzepten für lmmobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht [Facility management]; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Er-stellung von Abrechnungen [Büroarbeiten]; Erstellung von betriebswirt-schaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilung von Auskünften [Information] und Be-ratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Ver-braucherberatung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäfts-angelegenheiten; Fakturierung; Fernsehwerbung; Fotokopierarbeiten; Ge-schäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für Dritte; Ge-schäftsführung für Sportler; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Drit-ter; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeug-nisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenar-tikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeug-zubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstru-mente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroarti-kel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorati-onswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrie-ben; lnformationen in Geschäftsangelegenheiten; kommerzielle Verwal-tung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Kunden-gewinnung und -pflege durch Versandwerbung [Mailing]; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Mannequindienste für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Absatzfor-- 13 - schung]; Marktforschung; Meinungsforschung; Nachforschung in Compu-terdateien [für Dritte]; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Online- oder Katalogversandhan-delsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Anstrich-mittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobby-bedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Drucke-reierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwa-ren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sport-waren, Lebensmittel und Getränke, Iandwirtschaftliche Erzeugnisse, gar-tenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Ta-bakwaren und sonstige Genussmittel; Online-Werbung in einem Compu-ternetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbe- und ver-kaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; or-ganisatorische Beratung; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Per-sonal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalleasing; Plakatanschlagwer-bung; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in or-ganisatorischer Hinsicht; Planung von Werbemaßnahmen; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien, für den Einzelhandel; Preisvergleichsdienste; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form] für Wer-- 14 - bezwecke; Publikation von Versandhauskatalogen; Rundfunkwerbung; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Schaufensterdekoration; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibma-schinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Sponsorensuche; Sponso-ring in Form von Werbung; Stenografiearbeiten; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telefonkostenabrechnung; Telemarketing; Überlassung von Zeitarbeitskräften; Unternehmensberatung; Unternehmensverwaltung; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Ver-braucherberatung; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Wer-betexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommuni-kations-Medien; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikations-dienste für Dritte; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermitt-lung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Mobilfunkvertragen für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Ver-mittlung von Verträgen mit Stromlieferanten; Vermittlung von Werbever-trägen für Dritte; Vermittlung von Zeitarbeitskräften; Vermittlung von Zei-tungsabonnements [für Dritte]; Versandwerbung; Verteilung von Waren-proben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [FIugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Werbemitteln; Vervielfältigung von Dokumenten; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Wertermittlungen in Geschäftsangelegen-- 15 - heiten; Wirtschaftsprüfung; Zusammenstellung von Daten in Computer-datenbanken; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken; Klasse 41: Anfertigung von Übersetzungen; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ausbildung; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Bereitstellen von Karaokeeinrichtungen; berufliche Um-schulungen; Berufsberatung; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Bü-cherbus; Betrieb eines lnternats; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb eines Spielcasinos; Betrieb von Feriencamps [Unter-haltung]; Betrieb von Fitnessklubs; Betrieb von Golfplätzen; Betrieb von Kindergarten [Erziehung]; Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellun-gen]; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Spielhallen; Betrieb von Sport-anlagen; Betrieb von Sportcamps; Betrieb von Tonstudios; Betrieb von Va-rietétheatern; Betrieb von Vergnügungsparks; Bücherverleih [Leihbüche-rei]; Coaching [Ausbildung]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Com-puter]; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistun-gen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Dienstleistungen von Schulen [Aus-bildung]; Dienstleistungen von zoologischen Garten; Dolmetschen der Gebärdensprache; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Durchführung von Spielen im Internet; Durchführung von Tanzveranstal-tungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Erstellen von Bildreporta-gen; Erstellen von Untertiteln; Erziehung auf Akademien; Erziehung und - 16 - Unterricht; Fernkurse; Fernsehunterhaltung; Fernunterricht; Filmproduktion [in Studios]; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Film-vorführungen in Kinos; Fotografieren; Glücksspiele; Gymnastikunterricht; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; lnformationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Kalligrafiedienste; Komponieren von Mu-sik; Layoutgestaltung, Atelier für Werbezwecke; Mikroverfilmung; Modell-stehen für Künstler; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Musikdar-bietungen [Orchester]; Musikproduktion; online angebotene Spieldienst-leistungen [von einem Computernetzwerk]; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Organisation und Durchfüh-rung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für Unterhaltungszwecke; Organisa-tion und Veranstaltung von Symposien; Organisation von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken; pädagogische Beratung; Party-Planung [Unter-haltung]; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Platzreservie-rungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Shows; Publika-tion von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form], ausgenommen für Werbezwecke; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektroni-scher Form, auch im Internet; religiöse Erziehung; Rundfunkunterhaltung; Schulung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Synchronisation; Theater-aufführungen; Tierdressur; Training; Turnunterricht; Unterhaltung; Veran-staltung sportlicher Wettkampfe; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbil-dung]; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Aus-stellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung von Lotterien; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstal-tung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Verfassen von - 17 - Drehbüchern; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Ver-mietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Büh-nenausstattung und Fernsehstudios; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Camcordern; Vermietung von Filmgeräten und Filmzube-hör; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Musikin-strumenten; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Spielgeräten; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahr-zeuge; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Sporttaucheraus-rüstungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Tennisplätzen; Ver-mietung von Theaterdekoration; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermie-tung von Videokameras; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduk-tion; Videoverleih [Bänder]; Videoverleih [Kassetten]; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Zirkusdarbietungen; Zusammenstellung von Rund-funk-und Fernsehprogrammen; Klasse 44: Aromatherapie-Dienste; Baumchirurgie; Beratungen in der Pharmazie; Betrieb von Heilbädern [Thermalbädern]; Betrieb von öffentlichen Bädern für Zwecke der Körperhygiene; Betrieb von Pflegeheimen; Betrieb von Saunen; Betrieb von Solarien; Betrieb von Tiersalons; Betrieb von türki-schen Bädern; Dienstleistung eines Landschaftsarchitekten; Dienstleis-tungen auf dem Gebiet der Alternativmedizin; Dienstleistungen einer Blut-bank; Dienstleistungen einer Hebamme; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Chiropraktikers; Dienstleistungen eines Floristen; Dienstleistungen eines Friseursalons; Dienstleistungen eines Gartenbau-architekten; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen ei-nes Logopäden; Dienstleistungen eines Optikers; Dienstleistungen eines Psychologen; Dienstleistungen eines Sanitäters; Dienstleistungen eines Tierarztes; Dienstleistungen eines Zahnarztes; Dienstleistungen im Be-- 18 - reich von Aquakulturen; Dienstleistungen von Baumschulen; Dienstleis-tungen von Erholungs- und Genesungsheimen; Dienstleistungen von Ge-sundheitszentren; Dienstleistungen von Kliniken; Dienstleistungen von Kli-niken [Ambulanzen]; Dienstleistungen von Sanatorien; Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen von Visagisten; Düngemittelver-teilung und Verteilung anderer chemischer Produkte für die Landwirtschaft [aus der Luft oder nicht]; Durchführung von Massagen; Entziehungskuren für Suchtkranke; Gartenarbeiten; Gartenbauarbeiten; Gesundheitsbera-tung; Haarentfernung mit Wachs; Haarimplantation; In-vitro-Befruchtung; kieferorthopädische Dienstleistungen; Krankenpflegedienste; Kranzbinde-arbeiten; künstliche Besamung; Landschaftsgestaltung; Maniküre; Pflan-zung von Baumen zum Zweck des CO2- Ausgleichs; physiotherapeuti-sche Behandlungen; plastische und Schönheitschirurgie; Rasenpflege; SchädIings- und Ungeziefervernichtung für landwirtschaftliche Zwecke; Tätowieren; Telemedizin-Dienste; Therapiedienste; Tierpflege; Tierzucht; Unkrautvernichtung; Vermietung von landwirtschaftlichen Geraten; Ver-mietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischer Aus-rüstung; Vermietung von Sanitäranlagen; Zubereitung von Rezepturen in Apotheken. Die Markenstelle für Klasse 3 des DPMA hat die Anmeldung mit Beschluss vom 18. August 2015 zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) MarkenV ausgeführt, die in der Anmeldung enthaltene Angabe über die Person der Anmelderin entspräche nicht der Eintragung der Anmelderin im Handelsregister. Im Handelsregister werde die Anmelderin nämlich als …C … mbH geführt. Ferner stehe das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG der Eintragung der angemeldeten Wortfolge entgegen. Die Wortfolge sei sprachüblich aus gebräuchlichen Wörtern gebildet und werde in Be-zug auf Ausbildungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Kosmetik sowie für kos-metische Erzeugnisse, kosmetische Dienstleistungen und damit in Zusammen-hang stehende weitere Dienstleistungen als Hinweis auf eine beliebige Bildungs-- 19 - einrichtung für Schönheitspflege in Hannover aufgefasst. Das Publikum entnehme der angemeldeten Wortfolge daher keine Angabe zur betrieblichen Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Die Anmelderbezeichnung entspreche dem Stand des vom AG Hannover geführten Handelsregisters. Die angemeldete Wortfolge weise auch die erforderliche Unterscheidungskraft auf. Das Angebot der Anmelderin gehe über eine bloße Lehrtätigkeit hinaus. Ange-sichts der Breite des Angebots an Waren und Dienstleistungen, das mit dem Zei-chen gekennzeichnet werden solle, ergebe sich für das Publikum das Verständnis als Herkunftshinweis. Im Inland existiere kein anerkanntes Äquivalent zum anglo-amerikanischen „College“, so dass das angemeldete Zeichen mangels klarer Kontur nicht geeignet sei, die Art eines Lehrangebots zu bezeichnen. Die ange-meldete Wortfolge sei ungebräuchlich und verfüge über eine mondäne Ausstrah-lung. Die Anmelderin beantragt, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Pa-tent- und Markenamts vom 18. August 2015 aufzuheben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Eingaben der Anmelderin und den übrigen Akteninhalt verwiesen. II. Die zulässige Beschwerde ist in der Sache im aus dem Beschlusstenor ersicht-lichen Umfang (Ziffer 1.) begründet. Die Anmeldung genügt den Anforderungen an die Bezeichnung der Anmelderin nach § 5 Abs. 1 Nr. 2. a) MarkenV. Im vorge-nannten Umfang ist sie auch nicht den materiellen Eintragungshindernissen nach - 20 - § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG ausgesetzt. Der angefochtene Beschluss war daher in diesem Umfang aufzuheben. Hinsichtlich der übrigen beanspruchten Wa-ren und Dienstleistungen weist die angemeldete Wortfolge jedoch keinerlei Unter-scheidungskraft auf (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), so dass die Markenstelle die Anmeldung aus diesem Grund insoweit zu Recht zurückgewiesen hat (vgl. § 37 Abs. 1, Abs. 5 MarkenG). 1. Der Anmelderin kann nicht mehr entgegengehalten werden, dass die An-meldung nicht der Regelung über die zur Person der Anmelderin erforderlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) MarkenV i. V. m. § 36 Abs. 4 MarkenG Rech-nung trage. Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben zur Bezeichnung und An-schrift der Anmelderin entsprechen nach den – auf der Grundlage der Angaben der Anmelderin im Beschwerdeverfahren getroffenen – Feststellungen des Senats nämlich jedenfalls dem Stand des Handelsregisters zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 36 Rdn. 6). 2. Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betrieblicher Herkunfts-hinweis aufgefasst zu werden und so diese Waren bzw. Dienstleistungen von de-nen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistun-gen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Tz. 17 – FUSSBALL WM 2006; GRUR 2014, 569, Tz. 10 – HOT). Das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604, 608, Tz. 60 – Libertel; BGH, GRUR 2014, 565, Tz. 17 – smartbook). Keine Unter-scheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, - 21 - Tz. 19 – FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Tz. 86 – Postkantoor). Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht un-mittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem be-treffenden Produkt hergestellt wird (vgl. BGH - FUSSBALL WM 2006, a. a. O.). a) Nach diesen Grundsätzen fehlt der angemeldeten Wortfolge „COSMETIC COLLEGE HANNOVER“ in Bezug auf die nachstehend unter b) genannten Waren und Dienstleistungen, u. a. Dienstleistungen mit Bezug zur Ausbildung im Bereich der Kosmetik sowie Leistungen und Waren auf dem Gebiet der Kosmetik, zum Zeitpunkt der Anmeldung am 16. Juni 2014 die erforderliche Unterscheidungskraft. Der Wortbestandteil „COLLEGE“ der angemeldeten Wortfolge, der im angloameri-kanischen Sprachraum eine vor allem in den USA verbreitete Hochschuleinrich-tung bezeichnet, war zum Anmeldungszeitpunkt bereits als Bezeichnung für im Inland ansässige Bildungseinrichtungen eingeführt (vgl. Anlagen 1 – 3 zum La-dungshinweis vom 9. Juni 2016). Der vorangestellte Zeichenbestandteil „COSMETIC“, der „kosmetisch“ bzw. „Kosmetik“ bedeutet und neben dekorativer Kosmetik auch die Reinigung, die Pflege und den Schutz des Körpers sowie auch die Beeinflussung des Körpergeruchs umfasst, konkretisiert die Angabe „COLLEGE“ in sprachüblicher und ausweislich verschiedener Verwendungsbei-spiele für diese Wortfolge (vgl. Anlage 2 zum Beanstandungsbescheid der Mar-kenstelle vom 17. November 2014) zwanglos für die hier angesprochenen Ver-kehrskreise, insbesondere Interessenten einer Kosmetikausbildung, Hersteller, Händler und professionelle/private Anwender von Kosmetikprodukten- und -zubehör, verständlicher Weise dahin, dass es sich um eine Bildungseinrich-tung auf dem Gebiet der Kosmetik handelt, die, wie sich aus der Wortbedeutung und der Anordnung der dritten Zeichenkomponente ergibt, in „HANNOVER“ an-sässig ist. Die angemeldete Wortfolge erschöpft sich insgesamt in einer einfachen und naheliegenden Kombination gebräuchlicher Wortbestandteile, die von den jeweils angesprochenen Verkehrskreisen insbesondere in Bezug auf Ausbildungs-- 22 - leistungen im Bereich Kosmetik und damit zusammenhängende Produkte (vgl. b)) als bloße Sachangabe, die in Form einer Etablissementbezeichnung das Tätig-keitsgebiet und den Standort des Anbieters angibt, ohne einen Bezug zu einem bestimmten – einzelnen – Anbieter herzustellen und die Waren bzw. Dienstleistun-gen eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen, aufgefasst wird (vgl. zu ähnlichen Gestaltungen EuGH, GRUR 2010, 534, Rn. 46 - PRANAHAUS; BGH, GRUR 2012, 272 – Rheinpark-Center Neuss). Dem Verständnis des angemeldeten Zeichens als Sachangabe steht nicht entge-gen, dass der Begriff „COLLEGE“ im Inland unterschiedliche Bildungseinrichtun-gen bezeichnen kann. Insbesondere im Bereich nicht öffentlicher Bildung werden generische Einrichtungsbezeichnungen vielfach uneinheitlich verwendet (vgl. Aca-demy/Akademie, Institute/Institut, Center/Zentrum, School/Schule), weil der Zu-gang zur einer derartigen Einrichtung und der Inhalt ihres Aus- oder Fortbildungs-angebots regelmäßig der freien Gestaltung durch den Bildungsträger unterliegen. Zudem enthält die Angabe „COSMETIC COLLEGE“ jedenfalls eine Aussage über die Fachrichtung der Ausbildung und lässt damit aus sich heraus eine Berufsaus-bildung zur Kosmetikerin / zum Kosmetiker erwarten. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass eine Angabe, die – wie die das angemeldete Zeichen – sich nach ihrem Wortsinn in einer gattungsmäßigen Einordung des Ge-schäftsgebiets des Anbieters erschöpft, aufgrund branchenspezifischer Kenn-zeichnungsgewohnheiten vom angesprochenen Publikum als Produktkennzeichen verstanden wird (vgl. BGH, GRUR 2014, 1204, Rn. 19 – DüsseldorfCongress). Für ein entsprechendes Verkehrsverständnis fehlen in Bezug auf Bildungseinrichtun-gen aber Anhaltspunkte. Da es für die Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Unterscheidungskraft auf das Verkehrsverständnis in Bezug auf die einzelnen angemeldeten Waren bzw. Dienstleistungen ankommt (vgl. schon den Wortlaut von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), ist entgegen der Auffassung der Anmelderin unerheblich, dass die An-- 23 - meldung eine Vielzahl verschiedener Waren und Dienstleistungen umfasst und/oder die Anmelderin eine breite Verwendung der angemeldeten Wortfolge an-strebt. b) Nach den obengenannten Grundsätzen weist die angemeldete Wortfolge hinsichtlich der nachfolgend genannten Waren und Dienstleistungen keine Unter-scheidungskraft auf. aa) Ein sachbezogenes Verständnis der angemeldeten Wortfolge als Hinweis auf (irgend-) ein in Hannover ansässiges „COSMETIC COLLEGE“ greift in Bezug auf die nachstehenden Ausbildungsdienstleistungen und diese ergänzende bzw. in einem funktionalen Zusammenhang stehende Beratungsdienstleistungen der Klasse 41 Platz, die sich auf das Gebiet der Kosmetik im vorgenannten weiten Sinn (vgl. oben a)) beziehen und zum Angebot eines (beliebigen) „COSMETIC COLLEGE“ gehören können: „Ausbildung; berufliche Umschulungen; Betrieb ei-nes lnternats; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Betrieb von Fe-riencamps [Unterhaltung]; Coaching [Ausbildung]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen von Schulen [Ausbildung]; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unter-richt; Fernkurse; Fernunterricht; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Schulung; Trai-ning; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Durch-führung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien“ bzw. „Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Berufsberatung.“ Eine entsprechende Ausbildung kann plausibel auch die Schulung im Umgang mit technischen Geräten beinhalten, die der Aufzeichnung von Ergebnissen und/oder Entwicklungen kosmetischer Behandlungen dienen, und deswegen ergänzend - 24 - auch die Dienstleistungen „Vermietung von Camcordern; Vermietung von Filmge-räten und Filmzubehör; Vermietung von Videokameras“ umfassen. bb) Die Tätigkeit einer Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik kann sich ferner naheliegend auf die Bereitstellung von fachdidaktischen Informationen beziehen, die etwa im Rahmen eines Franchisesystems auch dritten Bildungsein-richtungen zugänglich sein können. Dies betrifft die Dienstleistungen der Klasse 41: „Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Betrieb eines Bücherbus; Bücherverleih [Leihbücherei]; Betrieb von Tonstudios; Desktop-Publishing [Erstellen von Publi-kationen mit dem Computer]; Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Erstellen von Bild-reportagen; Fernsehunterhaltung; Filmproduktion [in Studios]; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Fotografieren; Herausgabe von Texten, aus-genommen Werbetexte; Layoutgestaltung, Mikroverfilmung; Montage [Bearbei-tung] von Videobändern; online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunter-ladbaren Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeit-schriften; pädagogische Beratung; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form], ausgenommen für Werbezwecke; Publikation von Zeit-schriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Rundfunkunter-haltung; Verfassen von Drehbüchern; Verfassen von Texten, ausgenommen Wer-betexte; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Tonaufnahmen; Veröffentlichung von Büchern; Videofilmproduktion; Videoverleih [Bänder]; Video-verleih [Kassetten]; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen“. Eine Ausbildung auf dem Gebiet der Kosmetik kann sinnvoll auch die Bereitstel-lung von technischen Geräten für Schüler umfassen, die den Zugriff auf einschlä-giges Informationsmaterial ermöglichen, nämlich „Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten“. cc) Die angemeldete Marke wird ferner auch in Bezug auf Dienstleistungen auf dem Gebiet der Körper- und Schönheitspflege sowie in Bezug auf Dienstleistun-- 25 - gen, die typischerweise in engem sachlichen Zusammenhang mit Körperpflege-leistungen angeboten werden, nämlich Wellness- und sportbezogene Dienstlei-stungen wie auch medizinische Dienstleistungen mit Bezug zur Kosmetik, als Hin-weis auf die Art der Einrichtung, die die Dienstleistungen erbringt, verstanden. Kosmetische Lehreinrichtungen können derartige Anwendungen und sonstige Leistungen, die Gegenstand der Aus- oder Fortbildung sind, insbesondere zur Ge-währleistung einer praxisnahen Schulung auch gegenüber Dritten erbringen. Aus diesem Grund fehlt dem angemeldeten Zeichen die erforderliche Unterschei-dungskraft in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 41 bzw. 44: „Aromatherapie-Dienste; Dienstleistungen eines Friseursalons; Durchführung von Massagen; Haarentfernung mit Wachs; Haarimplantation“ Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen von Visagisten; Maniküre; Tätowieren“, „Betrieb von Fitnessclubs; Betrieb von öffentlichen Bädern für Zwecke der Körper-hygiene; Betrieb von Heilbädern [Thermalbädern]; Betrieb von Saunen; Betrieb von Solarien; Betrieb von türkischen Bädern; Betrieb von Sportanlagen; Betrieb von Sportcamps; Dienstleistungen im Bereich von Aquakulturen; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Fitnessstudios; Dienstleistun-gen von Fitnesstrainern; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von Tanzveranstaltungen; Gymnastikveranstaltungen; Organisation von sportlichen Veranstaltungen; sportliche Aktivitäten; Turnunterricht; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Spielgeräten; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Vermietung von Sportplätzen; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen“ und „Beratungen in der Pharmazie; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Alterna-tivmedizin; Dienstleistungen einer Blutbank; Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Chiropraktikers; Dienstleistungen von Erholungs- und Genesungsheimen; Dienstleistungen von Gesundheitszentren; Dienstleistungen von Kliniken; Dienstleistungen von Kliniken [Ambulanzen]; Dienstleistungen von Sanatorien; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen eines Psychologen; Dienstleistungen eines Sanitäters; Gesundheitsberatung; kieferor-thopädische Dienstleistungen; physiotherapeutische Behandlungen; plastische - 26 - und Schönheitschirurgie; Telemedizin-Dienste; Therapiedienste; Vermietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Sanitäranlagen“. dd) Eine lediglich sachbezogene Angabe über die Art und den Standort des Ge-schäftsbetriebes ergibt sich weiter in Bezug auf die beanspruchten Kosmetika, die sonstigen Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und deren Inhaltsstoffe sowie auch in der Anmeldung beanspruchte Hilfsmittel, die – wie etwa Schleifmittel im Bereich der (Horn-) Haut- und Nagelpflege – zur Körper- und Schönheitspflege eingesetzt werden können. Angesichts des gegebenen sachlichen Zusammen-hangs zur Lehre und/oder Forschung erwartet das Publikum insoweit, dass die Waren einer – nur gattungsmäßig benannten – Bildungseinrichtung auf dem Ge-biet der Kosmetik und Körperpflege zuzurechnen sind. Dem angemeldeten Zei-chen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft daher in Bezug auf die nachge-nannten Waren der Klasse 3: „Abschminkmittel; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; Alaunsteine [Adstringenzien]; Aloe Vera Präparate für kosmetische Zwecke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke; Ambra [Parfüm]; Antitranspi-rantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; atemerfrischende Streifen; Atemfrischesprays; ätherische Essenzen; ätheri-sche Öle; ätherische Öle der Zitronatzitrone; ätherische Öle von Zedernholz; Au-genbrauenkosmetika; Augenbrauenstifte; Avivageseifen; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Balsam, ausgenommen für medizinische Zwecke; Bartfärbemittel; Bartwichse; Bergamottöl; Bimsstein; Bleichcreme für die Haut; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Deodorants für Menschen oder für Tiere; desinfizierende Sei-fen; desodorierende Seifen; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungs-verfahren und für medizinische Zwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Duftholz; Duft-stoffe für die Wäsche; Duftwasser; Eau de Javel; Enthaarungsmittel; Enthaa-rungswachs; Färbemittel für Toilettezwecke; Farbentfernungsmittel; Farbstoffe für die Kosmetik; Fette für kosmetische Zwecke; Fettentfernungsmittel; Fettentfer-- 27 - nungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Firnisentfernungs-mittel; Fleckenentferner; Gaultheriaöl; Geraniol [Duftstoff]; Glanzmittel; Glättsteine; Grundstoffe für Blumenparfüms; Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwaschmittel; Haarwasser; Hautcreme [kosmetisch]; Hautpflegemittel [kosmetisch]; Heliotropin; Henna [Färbemittel für die Kosmetik]; lonon [Duftstoff]; Jasminöl; Klebemittel für Haarersatz; Klebstoffe für kosmetische Zwecke; Klebstoffe für künstliche Wim-pern; Kölnisch Wasser; Korund [Schleifmittel]; Kosmetika; Kosmetiknecessaires [gefüllt]; Kosmetikstifte; kosmetische Massageöle; Kreide zum Reinigen; künstli-che Nägel; künstliche Wimpern; Lackentfernungsmittel; Lavendelöl; Lavendelwas-ser; Lipgloss; Lippenstifte; Lotionen für kosmetische Zwecke; Make-up; Mandel-milch für kosmetische Zwecke; Mandelöl; Mandelseife; Massagegele, ausgenom-men für medizinische Zwecke; medizinische Seifen; Metallkarbide [Schleifmittel]; Mittel zur lntimreinigung für hygienische oder desodorierende Zwecke [Toilettenar-tikel]; Mittel zur Körperpflege und Schönheitspflege; Moschus [Parfümerieartikel]; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Mundwasser, nicht für medizini-sche Zwecke; Nagelaufkleber; Nagellack; Nagelpflegemittel; Natronkristalle für Reinigungszwecke; Natronlauge; Neutralisierungsmittel für Dauerwellen; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Öle für kosmetische Zwecke; Öle für Reinigungs-zwecke; Onduliermittel für Haare; Pasten für Rasiermesserstreichriemen; Parfü-merieöle; Parfümeriewaren; Parfüms; Pfefferminz für Parfümeriewaren; Pfeffer-minzessenz; Poliercreme; Poliermittel; Poliermittel für Zahnprothesen; Polierpa-pier; Polierstein; Polierwachs; Pomaden für kosmetische Zwecke; Potpourris [Duftstoffe]; mit einem Reinigungsmittel imprägnierte Putztücher; Rasiermittel; Ra-sierseife; Rasiersteine [Adstringenzien]; Rasierwasser; Reinigungsmilch für Kör-per- und Schönheitspflege; Reinigungsmittel; Reinigungsmittel für Zahnprothesen; Rosenöl; Safrol; Sandpapier; Schlämmkreide; Schlankheitspräparate, kosmeti-sche; Schleifmittel; Schleifpapier; Schleifstoffe; Schminke; Schminkmittel; Schminkpuder; Schmirgel; Schmirgelleinen; Schmirgelpapier; Schmirgeltuch; Schönheitsmasken; schweißhemmende Seifen; Seifen; Seifen gegen Fuß-schweiß; Shampoos; Siliziumkarbid [Schleifmittel]; Sonnenschutzmittel; Sonnen-schutzmittel [kosmetische Mittel zur Hautbräunung]; Sternanisessenz; Talkumpu-- 28 - der für Toilettezwecke; Terpene [ätherische Öle]; Toilettemittel [Körperpflege]; Toilettenseifen; Toilettewasser; Trockenshampoos; Tücher, getränkt mit kosmeti-schen Lotionen; Vaseline [Erdölgelee] für kosmetische Zwecke; Wasserstoffsu-peroxid für kosmetische Zwecke; Watte für kosmetische Zwecke; Wattestäbchen für kosmetische Zwecke; Wimpernkosmetika; Wimperntusche [Mascara]; Zahn-bleichgele; Zahnputzmittel; Ziermotive für kosmetische Zwecke; Zitronenöle, äthe-rische.“ Entsprechend wird das angemeldete Zeichen auch in Bezug auf die nachstehen-den Waren, die aufgrund erheblicher Überschneidungen in ihrer stofflichen Be-schaffenheit und/oder ihrer Zwecksetzung einen engen Sachzusammenhang zu (für Menschen bestimmten) kosmetischen Produkten aufweisen und daher als eine plausible Erweiterung des originären Geschäftsgegenstands erscheinen kön-nen, nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst, nämlich in Bezug auf „Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Luftbeduftungsmittel; Räuchermittel [Duftstoffe]; Räucherstäbchen; Weihrauch; Backaromen [ätherische Öle]; Deodorants für Haustiere; Tierkosmetika; Tiershampoos.“ ee) Der Vertrieb von Produkten zur Körper- und Schönheitspflege (vgl. dd)) kann naheliegend durch Dienstleistungen, die der Verkaufsförderung dieser Wa-ren einschließlich der Distribution über Kosmetikstudios dienen, begleitet werden. Dem angemeldeten Zeichen fehlt daher die erforderliche Unterscheidungskraft auch in Bezug auf die nachgenannten Dienstleistungen der Klasse 35 bzw. - soweit angegeben - der Klasse 44, die sich unmittelbar auf Kosmetika im weiten Sinn, gesundheitsbewusste Ernährung, Kosmetikzubehör, medizinische Geräte mit Bezug zur Körperpflege oder in diesem Zusammenhang übliche Mer-chandisingprodukte beziehen: „Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer lm- und Exportagentur; Dienstleistungen des Einzelhandels über das Internet in den Berei-chen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswa-ren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, - 29 - sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Ein-richtungswaren und Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwa-ren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Er-zeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Dienstleistungen des Großhandels über das Internet in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haus-haltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Da-tenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwa-ren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, garten-wirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Ge-nussmittel; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Einzelhandelsdienstleistun-gen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeug-nisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Einzelhandelsdienstleistungen mittels Teleshopping-Sen-dungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwa-ren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Ton-träger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeug-nisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeugnisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesundheitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anla-gen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, - 30 - Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmit-tel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeug-nisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: chemische Erzeug-nisse, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Waren des Gesund-heitssektors, Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Täschnerwaren, Dekorationswaren, Be-kleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, sonstige Genussmittel; verwaltungstechni-sche Bearbeitung von Bestellungen; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken“ bzw. „Vermietung von medizinischen Ge-räten; Vermietung von medizinischer Ausrüstung; Vermietung von Sanitäranlagen“ (Klasse 44). ff) Des Weiteren kann die Erbringung von Schulungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Kosmetik im Interesse der Außendarstellung einer Bildungseinrichtung sinnvoll durch Maßnahmen begleitet werden, die darauf gerichtet sind, die Öffent-lichkeit in informativer oder unterhaltender Form über Methoden der Körper- und Schönheitspflege zu unterrichten. Deswegen wird die angemeldete Wortfolge für die nachgenannten Dienstleistungen als Sachangabe und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden: „Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Betrieb von Mu-seen [Darbietung, Ausstellungen]; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Durchfüh-rung von Liveveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Informatio-nen über Unterhaltungsveranstaltungen; Organisation von kulturellen Veranstal-tungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für Unterhaltungszwe-cke; Organisation von Modeschauen zu Unterhaltungszwecken; Party-Planung; Platzreservierung für Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Shows; kultu-relle Aktivitäten; Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung - 31 - von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung].“ gg) Zudem liegt es nicht fern, dass ein (beliebiges) „COSMETIC COLLEGE“, dessen Ausbildungsangebot sich regelmäßig auch auf die Vermittlung betriebs- und personalwirtschaftliche Kenntnisse im Bereich der Kosmetikbranche erstreckt, die insoweit vorhandene Erfahrung und Sachkunde in Form unterstützender oder beratender Dienstleistungen einschließlich solcher im Bereich des Personalwe-sens (z. B. Auswahl und Einsatz von Personal bzw. in Betrieben, die Kosmetika produzieren oder professionell anwenden) Dritten (u. a. ehemaligen Schülern) zur Verfügung stellt. Das angemeldete Zeichen wird daher vom Publikum auch in Be-zug auf die nachgenannten Dienstleistungen der Klasse 35 nicht als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen: „Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Bera-tung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; betriebs-wirtschaftliche Beratung; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Geschäftsführung für Dritte; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; kom-merzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Marktforschung; Meinungsforschung; Organisationsberatung in Geschäftsangele-genheiten; organisatorische Beratung; organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Preisvergleichsdienste; Unterneh-mensberatung; Unternehmensverwaltung; Wertermittlungen in Geschäftsangele-genheiten; Wirtschaftsprüfung“ sowie auch „Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit; Beratung in Fragen des Personalwesens; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Perso-nal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psy-chologischen Eignungstests; Personalleasing; Überlassung von Zeitarbeitskräften Vermittlung von Zeitarbeitskräften“. - 32 - hh) Schließlich kann die Infrastruktur, die eine Bildungseinrichtung auf dem Ge-biet der Kosmetik via konventionellen und/oder elektronisch gestützten Kommuni-kationsmitteln zu aktiven und/oder ehemaligen Schülern (vgl. aa), bb)), zu Kunden (vgl. cc), dd), ee), gg)) und der Öffentlichkeit (vgl. ff)) unterhalten kann, zweckmä-ßig zur Erbringung von Werbedienstleistungen gegenüber Dritten genutzt werden. Mithin können die nachgenannten Werbedienstleistungen der Klasse 35 und - so-weit angegeben - der Klasse 41 und zugehörige Nebenleistungen unmittelbar ei-ner Bildungseinrichtung auf dem Gebiet der Kosmetik zugerechnet werden: „Aktu-alisierung von Werbematerial; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Dienst-leistungen einer Werbeagentur; Erteilung von Auskünften [Information] und Bera-tung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherbe-ratung]; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; lnformationen in Geschäftsan-gelegenheiten; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung [Mailing]; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Mannequindienste für werbe- und verkaufs-fördernde Zwecke; Marketing; Marketing [Absatzforschung]; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Online-Wer-bung in einem Computernetzwerk; Organisation und Durchführung von Werbever-anstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirt-schaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu Werbezwe-cken; Plakatanschlagwerbung; Planung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Präsentation von Waren in Kommunikati-ons-Medien, für den Einzelhandel; Produktion von Werbefilmen; Publikation von Druckerzeugnissen [auch in elektronischer Form] für Werbezwecke; Publikation von Versandhauskatalogen; Rundfunkwerbung; Schaufensterdekoration; Sponso-rensuche; Sponsoring in Form von Werbung; Telemarketing; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbraucherberatung; Verbrei-tung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Ver-kaufsständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbeflächen im - 33 - Internet; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommuni-kations-Medien; Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken; Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Vermittlung von Han-delsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von e-commerce; Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträ-gen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen; Versandwerbung; Ver-teilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flug-blätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Verteilung von Werbemitteln; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentatio-nen; Werbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung im Internet für Dritte; Atelier für Werbezwecke [Klasse 41]“ bzw. als Nebenleistungen „Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Dateienverwaltung mittels Com-puter; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Er-stellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten; Erstellung von Geschäftsgutach-ten; Nachforschung in Computerdateien [für Dritte]; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Vervielfältigung von Dokumenten; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken“. 3. Die Beschwerde hat dagegen Erfolg, soweit die Anmelderin die Eintragung der angemeldeten Marke für die in Ziffer 1. des Tenors genannten Waren und Dienstleistungen beansprucht. Die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 oder 1 MarkenG stehen der Eintragung des Zeichens insoweit nicht entgegen. Insoweit konnte nicht festgestellt werden, dass das angesprochene Publikum der angemel-deten Wortfolge eine ohne gedankliche Analyse erkennbare sachbezogene Be-deutung beigelegt. - 34 - Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss können die am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde einlegen. Da der Senat die Rechtsbe-schwerde nicht zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war, 3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, 4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder still-schweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-ses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich oder in elektronischer Form einzulegen. Metternich Lachenmayr-Nikolaou Schmid Bb

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