23 W (pat) 25/16  - 23. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154
05.11

BUNDESPATENTGERICHT



23 W (pat) 25/16
(Aktenzeichen)







Verkündet am
21. November 2017






B E S C H L U S S


In der Beschwerdesache








betreffend die Patentanmeldung 10 2011 001 770.4

hat der 23. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in
der mündlichen Verhandlung am 21. November 2017 unter Mitwirkung des Vorsit-
zenden Richters Dr. Strößner und der Richter Brandt, Dr. Friedrich und
Dr. Himmelmann
- 2 -
beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.


G r ü n d e

I.

Die Anmeldung 10 2011 001 770 mit der Bezeichnung „Verfahren und System
zum Ausbilden eines dünnen Halbleiterbauelements“ wurde am 4. April 2011 von
der I… AG beim Deutschen Patent- und Markenamt einge-
reicht. Sie nimmt die Priorität der US-Anmeldung US 12/790,998 vom 1. Juni 2010
in Anspruch.

Die Prüfungsstelle für Klasse H01L hat im Lauf des Prüfungsverfahrens in mehre-
ren Bescheiden und in zwei Anhörungen auf den Stand der Technik gemäß den
Druckschriften

D1 US 7 642 128 B1
D2 US 2007/0264751 A1
D3 US 2009/0309212 A1
D4 US 2009/0194882 A1
D5 US 2006/0255458 A1
D6 DE 10 2008 036 561 A1
D7 US 2008/0308917 A1
D8 Leadframe, 21.02.2014, Wikipedia, und
D9 US 7 351 612 B2

verwiesen und neben mangelnder Klarheit der Angabe „Reduzieren der Dicke ...
auf unter etwa 150 µm“ im Unteranspruch 3 mangelnde Patentfähigkeit der Ge-
- 3 -
genstände der jeweiligen Patentansprüche 1 gegenüber dem nachgewiesenen
Stand der Technik geltend gemacht.

Sie hat die Anmeldung in der Anhörung vom 2. November 2015 zurückgewiesen
und in der schriftlichen Beschlussbegründung vom selben Tag dargelegt, der in
den Anspruchssätzen nach dem Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 und 2
enthaltene Unteranspruch 3 sei hinsichtlich der Angabe „Reduzieren der Dicke ...
auf etwa unter etwa 150 µm“ unklar und verletze die Anforderung des § 34 PatG.
Das Verfahren nach Anspruch 1 des Hilfsantrags 3 beruhe gegenüber dem Stand
der Technik gemäß der Druckschrift D4 im Zusammenhang mit den Druckschriften
D7 und D9 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns.

Die Anmelderin hat gegen den am 9. November 2015 zugestellten Beschluss mit
Schriftsatz vom 3. Dezember 2015 Beschwerde eingelegt, die am
9. Dezember 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist.

Mit einem Zusatz zur Ladung zur mündlichen Verhandlung hat der Senat noch auf
die Druckschrift

D10 US 2009/0072411 A1

hingewiesen.

Wie vorab mit Schriftsatz vom 2. November 2017 angekündigt, ist die Anmelderin
zur mündlichen Verhandlung am 21. November 2017 nicht erschienen.

Die Anmelderin beantragt mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2015 (eingegangen im
Deutschen Patent- und Markenamt per Fax am 9. Dezember 2015) sinngemäß:

- 4 -
1. den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H01L des Deut-
schen Patent- und Markenamts vom 2. November 2015 auf-
zuheben,

2.a) Hauptantrag

ein Patent zu erteilen mit der Bezeichnung „Verfahren und System
zum Ausbilden eines dünnen Halbleiterbauelements“, dem An-
meldetag 4. April 2011 unter Inanspruchnahme der Priorität US
12/790,998 vom 1. Juni 2010 auf der Grundlage folgender Unter-
lagen:
- Patentansprüche 1 bis 8 gemäß Hauptantrag,
eingegangen im Deutschen Patent- und Markenamt
am 6. Juli 2015;
- Beschreibungsseiten 1 bis 24,
- 6 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1A bis 2E, jeweils
eingegangen im Deutschen Patent- und Markenamt
am Anmeldetag,

2.b) Hilfsantrag 1

hilfsweise für die unter 2.a) genannte technische Neuerung ein
Patent zu erteilen auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Patentansprüche 1 bis 7 gemäß Hilfsantrag 1, einge-
gangen im Deutschen Patent- und Markenamt am
6. Juli 2015;
- die unter 2.a) genannten Beschreibungsseiten und
Zeichnungen,

- 5 -
2.c) Hilfsantrag 2

weiter hilfsweise für die unter 2.a) genannte technische Neuerung
ein Patent zu erteilen auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Patentansprüche 1 bis 8 gemäß Hilfsantrag 2, einge-
gangen im Deutschen Patent- und Markenamt am
6. Juli 2015;
- die unter 2.a) genannten Beschreibungsseiten und
Zeichnungen,

2.d) Hilfsantrag 3

weiter hilfsweise für die unter 2.a) genannte technische Neuerung
ein Patent zu erteilen auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Patentansprüche 1 bis 7 gemäß Hilfsantrag 3, einge-
gangen im Deutschen Patent- und Markenamt am
6. Juli 2015;
- die unter 2.a) genannten Beschreibungsseiten und
Zeichnungen.

Der Anspruch 1 nach dem Hauptantrag lautet:

„1. Verfahren zum Ausbilden eines Halbleiterbauelements, das
Folgendes aufweist:

Bereitstellen eines Systemträgers (102) über einem Träger (100),
wobei der Systemträger (102) ein Lead Frame mit mehreren Lead
Frame-Verbindungselementen ist;

Bereitstellen mindestens eines Halbleiterchips (108) auf dem
Systemträger (102), wobei der Halbleiterchip (108) ein Leistungs-
- 6 -
transistor ist, der eine erste Elektrode und eine zweite Elektrode
aufweist, wobei die erste Elektrode elektrisch an ein erstes Lead
Frame-Verbindungselement der mehreren Lead Frame-Verbin-
dungselemente gekoppelt wird, wobei die zweite Elektrode
elektrisch an ein zweites Lead Frame-Verbindungselement der
mehreren Lead Frame-Verbindungselemente gekoppelt wird;

Kapseln des mindestens einen Halbleiterchips (108) mit einem
Kapselungsmaterial (120);

Reduzieren der Dicke des mindestens einen gekapselten Halb-
leiterchips (108) und des Kapselungsmaterials (120);

Ausbilden mindestens einer Durchverbindung (128, 130, 132) in
dem Kapselungsmaterial (120 ); und

Ausbilden mindestens eines elektrischen Kontaktelements (134,
136, 138) über dem mindestens einen Halbleiterchip (108) und der
mindestens einen Durchverbindung (128, 130, 132).“

Die Ansprüche 1 nach den Hilfsanträgen 1 bis 3 sind durch sukzessive Hinzu-
nahme von ergänzenden Merkmalen entstanden.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unterscheidet sich von dem nach dem Haupt-
antrag dadurch, dass die Angabe über die Lead-Frame-Verbindungselemente da-
hingehend konkretisiert wird, dass ein erstes Lead Frame-Verbindungselement ein
Sourceverbindungselement ist und ein zweites Lead Frame-Verbindungselement
ein Gate-Verbindungselement ist. Außerdem wird das den Leistungstransistor be-
treffende Merkmal dahingehend präzisiert, dass dieser eine Sourceelektrode und
eine Gateelektrode aufweist, wobei die Sourceelektrode elektrisch an das Source-
verbindungselement gekoppelt wird, wobei die Gateelektrode elektrisch an das
- 7 -
Gate-Verbindungselement gekoppelt wird. Der Anspruch lautet somit (neu aufge-
nommene Merkmale sind kursiv hervorgehoben):

„1. Verfahren zum Ausbilden eines Halbleiterbauelements, das
Folgendes aufweist:

Bereitstellen eines Systemträgers (102) über einem Träger (100),
wobei der Systemträger (102) ein Lead Frame mit mehreren Lead
Frame-Verbindungselementen ist, wobei ein erstes Lead Frame-
Verbindungselement ein Sourceverbindungselement ist und wobei
ein zweites Lead Frame-Verbindungselement ein Gate-Verbin-
dungselement ist;

Bereitstellen mindestens eines Halbleiterchips (108) auf dem
Systemträger (102), wobei der Halbleiterchip (108) ein Leistungs-
transistor ist, der eine Sourceelektrode und eine Gateelektrode
aufweist, wobei die Sourceelektrode elektrisch an das Sourcever-
bindungselement gekoppelt wird, wobei die Gateelektrode
elektrisch an das Gate-Verbindungselement gekoppelt wird;

Kapseln des mindestens einen Halbleiterchips (108) mit einem
Kapselungsmaterial (120);

Reduzieren der Dicke des mindestens einen gekapselten Halb-
leiterchips (108) und des Kapselungsmaterials (120);

Ausbilden mindestens einer Durchverbindung (128, 130, 132) in
dem Kapselungsmaterial (120); und

- 8 -
Ausbilden mindestens eines elektrischen Kontaktelements (134,
136, 138) über dem mindestens einen Halbleiterchip (108) und der
mindestens einen Durchverbindung (128, 130, 132).“

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 geht auf den Anspruch 1 nach Hauptantrag
zurück und unterscheidet sich von diesem lediglich durch ein an den Schluss neu
angefügtes Merkmal, das das Vereinzeln der Halbleiterchips betrifft. Der Anspruch
lautet:

„1. Verfahren zum Ausbilden eines Halbleiterbauelements, das
Folgendes aufweist:

Bereitstellen eines Systemträgers (102) über einem Träger (100),
wobei der Systemträger (102) ein Lead Frame mit mehreren Lead
Frame-Verbindungselementen ist;

Bereitstellen mindestens eines Halbleiterchips (108) auf dem
Systemträger (102), wobei der Halbleiterchip (108) ein Leistungs-
transistor ist, der eine erste Elektrode und eine zweite Elektrode
aufweist, wobei die erste Elektrode elektrisch an ein erste Lead
Frame-Verbindungselement der mehreren Lead Frame-Verbin-
dungselemente gekoppelt wird, wobei die zweite Elektrode
elektrisch an ein zweites Lead Frame-Verbindungselement der
mehreren Lead Frame-Verbindungselemente gekoppelt wird;

Kapseln des mindestens einen Halbleiterchips (108) mit einem
Kapselungsmaterial (120);

Reduzieren der Dicke des mindestens einen gekapselten Halb-
leiterchips (108) und des Kapselungsmaterials (120);

- 9 -
Ausbilden mindestens einer Durchverbindung (128, 130, 132) in
dem Kapselungsmaterial (120);

Ausbilden mindestens eines elektrischen Kontaktelements (134,
136, 138) über dem mindestens einen Halbleiterchip (108) und der
mindestens einen Durchverbindung (128, 130, 132); und

Vereinzeln der gekapselten Halbleiterchips (108) mittels Durch-
trennens des Kapselungsmaterials (120) und des Systemträgers
(102) derart, dass die Seitenwände der Halbleiterchips (108) zu-
mindest teilweise mit Kapselungsmaterial bedeckt bleiben.“

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 kombiniert die in die Ansprüche 1 nach Hilfs-
antrag 1 und nach Hilfsantrag 2 aufgenommenen Zusatzmerkmale und lautet so-
mit:

„1. Verfahren zum Ausbilden eines Halbleiterbauelements, das
Folgendes aufweist:

Bereitstellen eines Systemträgers (102) über einem Träger (100),
wobei der Systemträger (102) ein Lead Frame mit mehreren Lead
Frame-Verbindungselementen ist, wobei ein erstes Lead Frame-
Verbindungselement ein Sourceverbindungselement ist und wobei
ein zweites Lead Frame-Verbindungselement ein Gate-Verbin-
dungselement ist;

Bereitstellen mindestens eines Halbleiterchips (108) auf dem
Systemträger (102), wobei der Halbleiterchip (108) ein Leistungs-
transistor ist, der eine Sourceelektrode und eine Gateelektrode
aufweist, wobei die Sourceelektrode elektrisch an das Sourcever-
- 10 -
bindungselement gekoppelt wird, wobei die Gateelektrode
elektrisch an das Gate-Verbindungselement gekoppelt wird;

Kapseln des mindestens einen Halbleiterchips (108) mit einem
Kapselungsmaterial (120);

Reduzieren der Dicke des mindestens einen gekapselten Halb-
leiterchips (108) und des Kapselungsmaterials (120);

Ausbilden mindestens einer Durchverbindung (128, 130, 132) in
dem Kapselungsmaterial (120);

Ausbilden mindestens eines elektrischen Kontaktelements (134,
136, 138) über dem mindestens einen Halbleiterchip (108) und der
mindestens einen Durchverbindung (128, 130, 132); und

Vereinzeln der gekapselten Halbleiterchips (108) mittels Durch-
trennens des Kapselungsmaterials (120) und des Systemträgers
(102) derart, dass die Seitenwände der Halbleiterchips (108) zu-
mindest teilweise mit Kapselungsmaterial bedeckt bleiben.“

Hinsichtlich der jeweiligen Unteransprüche sowie hinsichtlich der weiteren Ein-
zelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.


II.

Die Beschwerde ist frist- und formgerecht erhoben und zulässig. Sie ist jedoch
unbegründet, denn das Verfahren nach Anspruch 1 des Hauptantrags beruht
ebenso wie die Verfahren nach den Ansprüchen 1 der Hilfsanträge 1 bis 3 nicht
auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns (§ 4 PatG).
- 11 -
Bei dieser Sachlage kann die Zulässigkeit der Ansprüche und die Neuheit der Ge-
genstände der Ansprüche 1 der verschiedenen Anträge dahingestellt bleiben, vgl.
BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - „Elastische Bandage“.

Der Fachmann ist im vorliegenden Fall als ein in der Halbleiterindustrie tätiger be-
rufserfahrener Ingenieur der Elektrotechnik mit Fachhochschul- oder Hochschul-
abschluss zu definieren, der mit der Weiterentwicklung von Verfahren zum Her-
stellen eines Halbleiterbauelements und insbesondere mit der Weiterentwicklung
der Aufbau- und Verbindungstechnik von Halbleiterbauelementen befasst ist.

1. Die Anmeldung betrifft ein Verfahren zum Ausbilden eines Halbleiterbauele-
ments, nämlich - wie in der geltenden Beschreibungseinleitung angegeben - ein
Verfahren zum Ausbilden eines dünnen Halbleiterbauelements für Leistungsan-
wendungen.

Leistungshalbleiterchips wie bspw. Leistungs-MOSFETs, IGBs, JFETs Leistungs-
bipolartransistoren und Leistungsdioden werden u. a. in Elektronikgeräte integriert
und eignen sich zum Schalten oder Steuern von Strömen oder Spannungen. Aus
verschiedenen Gründen hat die Nachfrage nach dünneren Leistungshalbleiter-
chips mit einer Dicke bspw. von unter 150 µm zugenommen.

Der Anmeldung liegt daher als technisches Problem die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zum Herstellen von solchen dünneren Leistungshalbleiterchips in dün-
nen Halbleiterpackages anzugeben, vgl. insoweit in den geltenden Beschrei-
bungsunterlagen S. 1, 1. bis 3. Abs.

Diese Aufgabe wird gemäß dem Anspruch 1 nach Hauptantrag durch ein Verfah-
ren zum Ausbilden eines Halbleiterbauelements gelöst, bei dem ein Systemträger
über einem Träger bereitgestellt wird, wobei der Systemträger ein Lead Frame mit
mehreren Lead Frame-Verbindungselementen ist. Auf dem Leadframe wird min-
destens ein Halbleiterchip angeordnet, der ein Leistungstransistor ist und eine
- 12 -
erste und eine zweite Elektrode aufweist, wobei die erste Elektrode elektrisch an
ein erstes der mehreren Lead Frame-Verbindungselemente und die zweite Elekt-
rode elektrisch an ein zweites der mehreren Lead Frame-Verbindungselemente
gekoppelt wird. Der mindestens eine Halbleiterchip wird dann mit einem Kapse-
lungsmaterial gekapselt. Anschließend wird die Dicke des mindestens einen ge-
kapselten Halbleiterchips und des Kapselungsmaterials reduziert, mindestens eine
Durchverbindung in dem Kapselungsmaterial ausgebildet und mindestens ein
elektrisches Kontaktelement über dem mindestens einen Halbleiterchip und der
mindestens einen Durchverbindung erzeugt.

Gemäß dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 weist der Leistungstransistor zusätz-
lich als Elektroden eine Sourceelektrode und eine Gateelektrode auf, wobei die
Sourceelektrode elektrisch an ein Sourceverbindungselement des Lead Frames
und die Gateelektrode elektrisch an ein Gate-Verbindungselement des Lead Fra-
mes gekoppelt wird.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 gibt zusätzlich zum Anspruch 1 nach Hauptan-
trag an, dass das Vereinzeln der gekapselten Halbleiterchips mittels Durchtrennen
des Kapselungsmaterials und des Systemträgers derart erfolgt, dass die Seiten-
wände der Halbleiterchips zumindest teilweise mit Kapselungsmaterial bedeckt
bleiben.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 enthält sowohl die in den Anspruch 1 nach
Hilfsantrag 1 als auch die in den Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 aufgenommenen
Zusatzmerkmale und umfasst damit alle Merkmale der jeweiligen Ansprüche 1
nach Hauptantrag, nach Hilfsantrag 1 und nach Hilfsantrag 2.

2. Das Verfahren nach Anspruch 1 des Hilfsantrags 3 beruht nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns (§ 4 PatG).

- 13 -
Die Druckschrift D4 (US 2009/0194882 A1) offenbart ein Verfahren zum Ausbilden
eines Halbleiterbauelements (Fig. 1 is a diagram of a flow chart 20 providing a
method of manufacturing one or more semiconductor devices. / [Abs. [0025]), mit
dem insbesondere dünne Halbleiterbauelemente für Leistungsanwendungen her-
gestellt werden (Embodiments provide premolded wafer level packages suited for
powered devices. Some embodiments provide wafer level packages suited for thin
powered devices. / Abs. [0022]). Diese Bauelemente bestehen aus Halbleiterchips
mit Elektroden auf einer ersten und einer gegenüberliegenden zweiten Oberflä-
che, die von einem Kapselungsmaterial umgeben sind und elektrische Verbindun-
gen von den Elektroden auf der zweiten Oberfläche zur ersten Oberfläche aufwei-
sen, so dass das Halbleiterbauelement - Package über diese Verbindungen mit
anderen elektronischen Bauteilen verbunden werden kann (Embodiments provide
a molded and singulated semiconductor package device formed on the wafer level
and including a chip having a first electrode on a first surface, second and third
electrodes on an opposite second surface, and discrete interconnect elements is
extending from the electrodes on the second surface toward the first surface. The
singulated semiconductor package device is configured to be electrically coupled
to other electronic devices, and the interconnect elements provide a communica-
tion pathway between the first electrode and the second/third electrodes. /
Abs. [0023]).

Zur Herstellung dieses Halbleiterbauelements werden bei dem Verfahren nach der
Druckschrift D4 folgende Schritte ausgeführt:

- Bereitstellen eines Systemträgers über einem Träger (One aspect provides a
method of manufacturing semiconductor devices that includes placing at least
two chips on a metallic layer / Abs. [0005] // Fabrication flow chart 20 provides
fabrication of multiple packages on the wafer level, and it is to be understood that
at least two chips are provided on a metallic layer, such as a metallized seed
layer, a metallized substrate, a carrier, or other suitable metallic layer. [...] In an-
- 14 -
other embodiment, the chips are disposed onto a carrier including a metallic
layer. / Abs. [0025]),

- Bereitstellen mindestens eines Halbleiterchips auf dem Systemträger (In another
embodiment, chips 100 are deposited onto a metal carrier 102 / Abs. [0028]),

wobei der Halbleiterchip ein Leistungstransistor ist, der eine Sourceelektrode und
eine Gateelektrode aufweist, und wobei der Systemträger mehrere Verbindungs-
elemente aufweist, wobei ein erstes Verbindungselement ein Sourceverbin-
dungselement und ein zweites Verbindungselement ein Gate-Verbindungsele-
ment ist und die Sourceelektrode elektrisch an das Sourceverbindungselement
und die Gateelektrode elektrisch an das Gate-Verbindungselement gekoppelt
wird (In one embodiment, chips 100 include [...] power transistor chips, metal
oxide semiconductor field effect transistor chips [...]. In one embodiment, each
chip 100 includes a first major surface 104 opposite a second major surface 106.
In one embodiment, first major surface 104 is an active surface of chip 100 in-
cluding at least one electrode 107, for example a drain electrode in a field effect
transistor (FET), and second major surface 106 is attached to metallic layer 102
such that active surface 104 faces away from metallic layer 102. In one embodi-
ment, second major surface 106 is an active surface of chip 100 including a sec-
ond electrode 108 and a third electrode 109 and is coupled to metallic layer 102
such that active surface 106 contacts metallic layer 102. In one embodiment, as
described below, an interconnect is ultimately provided between surface 106 and
surface 104 such that second electrode 108 is a source electrode and third elec-
trode 109 is a gate electrode, for example in a FET, that communicates with drain
electrode. / Abs. [0029] und [0030],

- Kapseln des mindestens einen Halbleiterchips mit einem Kapselungsmaterial
(FIG. 2B is a cross-sectional view of process 40 (FIG. 1) showing wafer 90 in-
cluding metallic layer 102 and chips 100 covered with mold material 110. In one
embodiment, mold material 110 includes plastic, polymer dielectric, epoxy, sili-
- 15 -
cone, or any of these materials including a filler such as silica or alumina filler. /
Abs. [0032] i. V. m. Fig. 2B),

- Reduzieren der Dicke des mindestens einen gekapselten Halbleiterchips und des
Kapselungsmaterials (In another embodiment, chips 100 are configured for use
in thin power devices and include a thickness between surfaces 104, 106 from 5-
60 micrometers. / Abs. [0031] // FIG. 8A-8E are cross-sectional views of the fab-
rication of wafer level packages for thin powered devices according to another
embodiment. FIG. 8A is a cross-sectional view of chips 200 disposed on metallic
layer 202 and including mold material 210 covering chips 200 and metallic layer
202. Chips are similiar to chips 100 (FIG. 2A) but are configured as thin power
chips, metallic layer 202 is similiar to metallic layer 102 (FIG. 2A), and mold ma-
terial 210 is similiar to mold material 110 (FIG. 2B) described above. FIG. 8B is a
cross-sectional view of a portion of mold material 210 and chips 200 planarized
to provide thin chips 200a attached to metallic layer 202. Chips 200 are planar-
ized with a suitable grinding process as known in the art, such as grinding. /
Abs. [0048] bis [0050]),

- Ausbilden mindestens einer Durchverbindung in dem Kapselungsmaterial
(FIG. 2C is a cross-sectional view of process 50 (FIG. 1) in which a portion of
mold material is selectively removed from metallic layer 102 to expose metallic
layer 102 within spacings. In one embodiment, selectively removing a portion of
mold material 110 from metallic layer 102 includes etching, drilling, sawing, elec-
tromagnetically irradiating a portion of mold material 110 followed by removal of
the irradiated material [...] / Abs. [0033]),

- Ausbilden mindestens eines elektrischen Kontaktelements über dem mindestens
einen Halbleiterchip und der mindestens einen Durchverbindung (FIG. 2D is a
cross-sectional view of process 60 (FIG. 1) in which a conductive material 130 is
deposited into spacings 120 (FIG. 2C) and into electrical contact with exposed
portions of metallic layer 102. [...] In another embodiment, conductive material
- 16 -
130 is deposited into spacings 120 between each chip 100 and over each chip
100 / Abs. [0034] and [0035]) und

- Vereinzeln der gekapselten Halbleiterchips mittels Durchtrennen des Kapse-
lungsmaterials und des Systemträgers derart, dass die Seitenwände der
Halbleiterchips zumindest teilweise mit Kapselungsmaterial bedeckt bleiben
(FIG. 2E is a cross-sectional view of process 70 (FIG. 1) in which metallic layer
102 and conductive material 130 are separated between the chips 100 to define
complete individualized semiconductor packages 140 fabricated on wafer 90 ac-
cording to one embodiment. In one embodiment, packages 140 are singulated by
sawing, cutting, laser cutting, or etching through conductive material 130 be-
tween each chip 100. / Abs. [0036] // In one embodiment, a method is provided
for singulating wafer level packages from a common metallic layer where the
packages are singulating by sawing, or cutting through a polymer dielectric dis-
posed between chips placed on the common metallic layers. Singulating through
a polymer dielectric is easier (faster and less expensive) than singulating through
a metal layer / Abs. [0024]).

Über diesen Offenbarungsgehalt der Druckschrift D4 hinausgehend gibt der An-
spruch 1 des Hilfsantrags 3 an, dass der Systemträger ein Lead Frame mit mehre-
ren Lead Frame-Verbindungselementen ist, wobei ein erstes Lead Frame-Verbin-
dungselement ein Sourceverbindungselement und ein zweites Lead Frame-Ver-
bindungselement ein Gate-Verbindungselement ist.

Die Verwendung von Lead Frames mit den entsprechenden (aus dem Metallblech
des Lead Frames herausgestanzten) Verbindungselementen als Systemträger ist
in der Aufbau- und Verbindungstechnik jedoch fachüblich und dem Fachmann
somit geläufig, wobei diesbezüglich rein gutachterlich auf die Druckschrift D9 hin-
gewiesen wird, vgl. dort die Fig. 3, 4 und 7 und die zugehörige Beschreibung.

- 17 -
Da die Druckschrift D4 bereits die Lehre gibt, dass jegliche Form eines Trägers als
Systemträger verwendet werden kann (vgl. bspw. den oben bereits zitierten Ab-
schnitt [0025]), wird der Fachmann ohne weiteres auch die im Halbleiterpackaging
üblichen Lead Frames für diesen Zweck verwenden. Dabei ist es selbstverständ-
lich, dass die aus dem Blech des Lead Frames herausgestanzten Verbindungs-
elemente bei dem MOSFET-Leistungsbauelement nach der D4 Verbindungsele-
mente für Source, Drain und Gate des MOSFET-Bauelements bilden.

Somit beruht das Verfahren nach Anspruch 1 des Hilfsantrags nicht auf einer er-
finderischen Tätigkeit des Fachmanns (§ 4 PatG).

3. Diese Darlegungen gelten in gleicher Weise auch für das Verfahren nach
dem Anspruch 1 des Hauptantrags und für die Verfahren nach den Ansprüchen 1
der Hilfsanträge 1 und 2, die jeweils von dem Verfahren nach Anspruch 1 des
Hilfsantrags 3 umfasst sind.

4. Wegen der Antragsbindung fallen mit den Ansprüchen 1 auch die jeweiligen
Unteransprüche, vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863 Tz. 18 - „Informationsübermitt-
lungsverfahren II“ m. w. N.

5. Bei dieser Sachlage war die Beschwerde zurückzuweisen.


R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g

Gegen diesen Beschluss steht der am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden Verfahrens-
mängel gerügt wird, nämlich

- 18 -
1. dass das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. dass bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung
des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis
der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3. dass einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. dass ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertre-
ten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder still-
schweigend zugestimmt hat,
5. dass der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist,
bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt wor-
den sind, oder
6. dass der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-
ses schriftlich durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt
als Bevollmächtigten beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe,
einzureichen oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsan-
walt als Bevollmächtigten in elektronischer Form bei der elektronischen Poststelle
des BGH, http://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/ElektrRechtsver-
kehr/elektrRechtsverkehr_node.html.
Das elektronische Dokument ist mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen
Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer prüfbaren fortgeschrittenen
elektronischen Signatur zu versehen. Die Eignungsvoraussetzungen für eine Prü-
fung und für die Formate des elektronischen Dokuments werden auf der Internet-
seite des Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGe-
richt/ElektrRechtsverkehr/elektrRechtsverkehr_node.html bekannt gegeben.


Dr. Strößner Brandt Dr. Friedrich Dr. Himmelmann

prö


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