2 BvC 68/14 - Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
Karar Dilini Çevir:











BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 2 BvC 68/14 -















IM NAMEN DES VOLKES








In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde












1. 


des Herrn I…,






2. 


des Herrn R…,














gegen




den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 91/14 -












und 
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung










hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -








unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter








Präsident Voßkuhle,








Landau,








Huber,








Hermanns,








Müller,








Kessal-Wulf,








König,








Maidowski








am 6. Juli 2016 beschlossen:







Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.







Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 ; 105, 197 ).







G r ü n d e :






1




Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Mai 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.









Voßkuhle
Landau
Huber


Hermanns
Müller
Kessal-Wulf


König
Maidowski









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