2 BvC 60/14 - Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
Karar Dilini Çevir:











BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 2 BvC 60/14 -















IM NAMEN DES VOLKES








In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde












des Herrn T…,














gegen




den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 105/14 -












und 
Antrag auf Richterablehnung










hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -








unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter








Präsident Voßkuhle,








Landau,








Huber,








Hermanns,








Müller,








Kessal-Wulf,








König,








Maidowski








am 3. März 2016 einstimmig beschlossen:







Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.







Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.







G r ü n d e :






1




Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 7. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.









Voßkuhle
Landau
Huber


Hermanns
Müller
Kessal-Wulf


König
Maidowski









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