2 BvC 53/19 - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Karar Dilini Çevir:












BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 2 BvC 53/19 -















IM NAMEN DES VOLKES








In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde












des Herrn W…,















gegen 




den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 24. Oktober 2019 - EuWP 20/19 -











hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -








unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter








Vizepräsidentin König,








Huber,








Hermanns,








Müller,








Kessal-Wulf,








Maidowski,








Langenfeld,








Wallrabenstein








am 17. Februar 2021 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:







Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.









G r ü n d e :







1










Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 3. Dezember 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.











König



Huber



Hermanns






Müller



Kessal-Wulf



Maidowski






Langenfeld



Wallrabenstein












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