2 BvC 21/21 - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Karar Dilini Çevir:












BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 2 BvC 21/21 -















IM NAMEN DES VOLKES








In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde












der Vereinigung Partei Aktiver Demokraten Deutschland,
vertreten durch den Vorstand (…),















gegen




die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021












und 
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung










hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -








unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter








Vizepräsidentin König,








Huber,








Hermanns,








Müller,








Kessal-Wulf,








Maidowski,








Langenfeld,








Wallrabenstein








am 9. Februar 2022 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:







Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.







Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.









G r ü n d e :







1










1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 21. Dezember 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.








2










2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 m.w.N.).











König



Huber



Hermanns






Müller



Kessal-Wulf



Maidowski






Langenfeld



Wallrabenstein












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