2 BvC 1/15 - Ablehnungsantrag und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos
Karar Dilini Çevir:











BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 2 BvC 1/15 -















IM NAMEN DES VOLKES








In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde












des Herrn F…,














gegen




den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 89/14 -












und 
Antrag auf Richterablehnung










hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -








unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter








Präsident Voßkuhle,








Huber,








Hermanns,








Müller,








Kessal-Wulf,








König,








Maidowski,








Langenfeld








am 12. Juni 2017 beschlossen:







Der Ablehnungsantrag gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen.







Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.







G r ü n d e :






1




Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 4. April 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.










Voßkuhle


Huber


Hermanns




Müller


Kessal-Wulf


König




Maidowski


Langenfeld










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