19 W (pat) 28/15  - 19. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154
05.11

BUNDESPATENTGERICHT



19 W (pat) 28/15
_______________
(Aktenzeichen)



Verkündet am
27. Februar 2017





B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache








betreffend die Patentanmeldung 10 2010 017 772.5

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 27. Februar 2017 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der
Richter Dipl.-Ing. Matter und Dipl.-Phys. Dr. Haupt

- 2 -
beschlossen:

Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.


G r ü n d e

I.

Das Deutsche Patent- und Markenamt – Prüfungsstelle für Klasse H 04 W – hat
die am 6. Juli 2010 unter Beanspruchung der ausländischen Prioritäten vom
9. Juli 2009 der US 61/224,107, vom 27. Januar 2010 der US 61/298,627 und vom
2. Juli 2010 der US 12/829,943 eingereichte Anmeldung mit Beschluss vom
13. Oktober 2015 zurückgewiesen. In der schriftlichen Begründung ist ausgeführt,
der jeweilige Gegenstand gemäß den Patentansprüchen 1 nach Hauptantrag und
den Hilfsanträgen 1 und 2 sei nicht neu (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 PatG).

Die Bezeichnung der Erfindung lautet:

„Systeme und Verfahren zum Verringern von Interferenz
zwischen mehreren drahtlosen Kommunikations-Modulen“.

Die Beschwerde der Anmelderin vom 18. November 2015 richtet sich gegen den
Beschluss über die Zurückweisung der Anmeldung.

Die Anmelderin beantragt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 04 W des Deut-
schen Patent- und Markenamts vom 13. Oktober 2015 aufzu-
heben und das nachgesuchte Patent aufgrund folgender Unter-
lagen zu erteilen:
- 3 -
Patentansprüche 1 bis 15 gemäß Hauptantrag vom
8. August 2013,
Beschreibung,
Seiten 1, 4a, 4b und 8 vom 27. September 2011,
Seiten 2, 3, 5 bis 7, 9 bis 38 vom 8. Oktober 2010,
32 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 15, vom 8. Oktober 2010,

hilfsweise,

Patentansprüche 1 bis 16 gemäß 1. Hilfsantrag vom
8. August 2013,
ohne Anspruch 4 und unter entsprechender Umnummerierung der
Ansprüche 5 bis 16 in 4 bis 15,

weiter hilfsweise,

Patentansprüche 1 bis 14 gemäß 2. Hilfsantrag vom
8. August 2013,
übrige Unterlagen zu dem 1. und 2. Hilfsantrag wie Hauptantrag,

weiter hilfsweise,

Patentansprüche 1 bis 3 gemäß 3. Hilfsantrag, überreicht in der
mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2017,

mit noch anzupassender Beschreibung,

Zeichnungen wie Hauptantrag.

- 4 -
Die unabhängigen Patentansprüche 1, 8 und 13 nach Hauptantrag lauten:

1. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein erstes drahtloses Signal in einem ersten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem ersten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist; und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein zweites drahtloses Signal in einem zweiten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem zweiten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist,
wobei das zweite drahtlose Kommunikations-Modul beschaffen ist,
eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion
darauf einzustellen, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
der zweite Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen einem
nächsten Hopping-Kanal des zweiten drahtlosen Signals und dem
ersten Frequenz-Band innerhalb eines vorgebbaren Bereichs liegt.

8. Verfahren zum Verringern von Interferenz zwischen einer Vielzahl
von drahtlosen Kommunikations-Modulen in einer drahtlosen Kom-
munikations-Vorrichtung umfassend die Schritte:
Senden oder Empfangen eines ersten drahtlosen Signals in einem
ersten Frequenz-Band, das aus einem ersten Frequenz-Bereich
von einem ersten drahtlosen Kommunikations-Modul ausgewählt
wird, und Senden oder Empfangen eines zweiten drahtlosen Sig-
- 5 -
nals in einem zweiten Frequenz-Band, das aus einem zweiten Fre-
quenz-Bereich von einem zweiten drahtlosen Kommunikations-Mo-
dul ausgewählt wird,
Bestimmen, ob ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten Fre-
quenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines vor-
gebbaren Bereichs liegt;
Einstellen einer Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in
Reaktion darauf, dass der Frequenz-Offset zwischen dem ersten
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb des
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
der zweite Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen einem
nächsten Hopping-Kanal des zweiten drahtlosen Signals und dem
ersten Frequenz-Band innerhalb eines vorgebbaren Bereichs liegt.

13. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von ersten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von zweiten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Sig-
nals in Reaktion darauf einzustellen, dass ein Signal-Indikator des
ersten oder zweiten drahtlosen Signals ein vorgebbares Kriterium
erfüllt,
wobei das Einstellen der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals ein Verringern der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals in Reaktion darauf umfasst, dass der Frequenz-Offset zwi-
- 6 -
schen dem ersten Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-
Band geringer oder gleich einem vorgebbaren Schwellwert ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der zweite Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen einem
nächsten Hopping-Kanal des zweiten drahtlosen Signals und dem
ersten Frequenz-Band innerhalb eines vorgebbaren Bereichs liegt.

Die unabhängigen Patentansprüche 1, 7 und 13 nach 1. Hilfsantrag lauten:

1. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein erstes drahtloses Signal in einem ersten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem ersten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist; und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein zweites drahtloses Signal in einem zweiten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem zweiten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist,
wobei das zweite drahtlose Kommunikations-Modul beschaffen ist,
eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion
darauf einzustellen, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
der erste Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem zweiten
- 7 -
Frequenz-Band des zweiten drahtlosen Signals und einem nächs-
ten Hopping-Kanal des ersten drahtlosen Signals innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt.

7. Verfahren zum Verringern von Interferenz zwischen einer Vielzahl
von drahtlosen Kommunikations-Modulen in einer drahtlosen Kom-
munikations-Vorrichtung umfassend die Schritte:
Senden oder Empfangen eines ersten drahtlosen Signals in einem
ersten Frequenz-Band, das aus einem ersten Frequenz-Bereich
von einem ersten drahtlosen Kommunikations-Modul ausgewählt
wird, und Senden oder Empfangen eines zweiten drahtlosen Sig-
nals in einem zweiten Frequenz-Band, das aus einem zweiten Fre-
quenz-Bereich von einem zweiten drahtlosen Kommunikations-Mo-
dul ausgewählt wird,
Bestimmen, ob ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten Fre-
quenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines vor-
gebbaren Bereichs liegt;
Einstellen einer Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in
Reaktion darauf, dass der Frequenz-Offset zwischen dem ersten
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb des
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
der erste Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem zweiten
Frequenz-Band des zweiten drahtlosen Signals und einem nächs-
ten Hopping-Kanal des ersten drahtlosen Signals innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt.

- 8 -
13. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von ersten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von zweiten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Sig-
nals in Reaktion darauf einzustellen, dass ein Signal-Indikator des
ersten oder zweiten drahtlosen Signals ein vorgebbares Kriterium
erfüllt,
wobei das Einstellen der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals ein Verringern der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals in Reaktion darauf umfasst, dass der Frequenz-Offset zwi-
schen dem ersten Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-
Band geringer oder gleich einem vorgebbaren Schwellwert ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der erste Frequenz-Bereich eine Vielzahl von Hopping-Kanälen
oder Frequenzsprung-Kanälen umfasst und die Einstellung der
Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion darauf
durchgeführt wird, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem zweiten
Frequenz-Band des zweiten drahtlosen Signals und einem nächs-
ten Hopping-Kanal des ersten drahtlosen Signals innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt.

Die unabhängigen Patentansprüche 1, 8 und 13 nach 2. Hilfsantrag lauten:

1. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein erstes drahtloses Signal in einem ersten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem ersten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist; und
- 9 -
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
ein zweites drahtloses Signal in einem zweiten Frequenz-Band zu
senden oder zu empfangen, das aus einem zweiten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist,
wobei das zweite drahtlose Kommunikations-Modul beschaffen ist,
eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in Reaktion
darauf einzustellen, dass ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals entsprechend
zumindest dem Frequenz-Offset zwischen dem ersten drahtlosen
Signal und dem zweiten drahtlosen Signal, den Sende-Empfangs-
Modulations-Arten oder eines Signal-Indikators des ersten drahtlo-
sen Signals oder des zweiten drahtlosen Signals eingestellt ist.

8. Verfahren zum Verringern von Interferenz zwischen einer Vielzahl
von drahtlosen Kommunikations-Modulen in einer drahtlosen Kom-
munikations-Vorrichtung umfassend die Schritte:
Senden oder Empfangen eines ersten drahtlosen Signals in einem
ersten Frequenz-Band, das aus einem ersten Frequenz-Bereich
von einem ersten drahtlosen Kommunikations-Modul ausgewählt
wird, und Senden oder Empfangen eines zweiten drahtlosen Sig-
nals in einem zweiten Frequenz-Band, das aus einem zweiten Fre-
quenz-Bereich von einem zweiten drahtlosen Kommunikations-Mo-
dul ausgewählt wird,
Bestimmen, ob ein Frequenz-Offset zwischen dem ersten Fre-
quenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb eines vor-
gebbaren Bereichs liegt;
Einstellen einer Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals in
Reaktion darauf, dass der Frequenz-Offset zwischen dem ersten
- 10 -
Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band innerhalb des
vorgebbaren Bereichs liegt,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals entsprechend
zumindest dem Frequenz-Offset zwischen dem ersten drahtlosen
Signal und dem zweiten drahtlosen Signal, den Sende-Empfangs-
Modulations-Arten oder eines Signal-lndikators des ersten drahtlo-
sen Signals oder des zweiten drahtlosen Signals eingestellt wird.

13. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von ersten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul das beschaffen ist,
eine Vielzahl von zweiten drahtlosen Signalen zu senden oder zu
empfangen, und eine Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Sig-
nals in Reaktion darauf einzustellen, dass ein Signal-Indikator des
ersten oder zweiten drahtlosen Signals ein vorgebbares Kriterium
erfüllt,
wobei das Einstellen der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals ein Verringern der Sende-Leistung des zweiten drahtlosen
Signals in Reaktion darauf umfasst, dass der Frequenz-Offset zwi-
schen dem ersten Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-
Band geringer oder gleich einem vorgebbaren Schwellwert ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Sende-Leistung des zweiten drahtlosen Signals entsprechend
zumindest dem Frequenz-Offset zwischen dem ersten drahtlosen
Signal und dem zweiten drahtlosen Signal, den Sende-Empfangs-
Modulations-Arten oder eines Signal-Indikators des ersten drahtlo-
sen Signals oder des zweiten drahtlosen Signals eingestellt wird.

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Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 3 nach 3. Hilfsantrag lauten:

1. Drahtloses Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul, das als WiFi-Modul
(120) ausgebildet ist und das beschaffen ist, erste drahtlose Signale
in einem ersten Frequenz-Band als WiFi-Sendesignale zu senden
oder als WiFi-Empfangssignale zu empfangen, wobei das erste
Frequenzband aus einem ersten Frequenz-Bereich ausgewählt ist;
und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul, das als Bluetooth-
Modul (130) ausgebildet ist und das beschaffen ist, zweite drahtlose
Signale in einem zweiten Frequenz-Band als Bluetooth-Sendesig-
nale zu senden oder als Bluetooth-Empfangssignale zu empfangen,
wobei das zweite Frequenzband aus einem zweiten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist,
wobei das WiFi-Modul (120) beschaffen ist, sich mit einem Zugriffs-
punkt zu verbinden und ln-Band-Bereiche für die Bluetooth-Emp-
fangssignale und die WiFi-Empfangssignale zu berechnen, um die
ln-Band-Bereiche an das Bluetooth-Modul (130) zu senden, und
wobei das Bluetooth-Modul (130), falls eine Empfangs-Funktion von
dem Bluetooth-Modul (130) in einer zukünftigen Zeitperiode aus-
zuführen ist, bestimmt, ob potentielle WiFi-Sendesignale eine ln-
Band-Interferenz mit den Bluetooth-Empfangssignalen in der Zeit-
periode verursachen, und das Bluetooth-Modul das Ergebnis und
Signalindikatoren des Bluetooth-Moduls an das WiFi-Modul sendet,
und falls eine Sende-Funktion von dem WiFi-Modul (120) in der
Zeitperiode ausgeführt werden soll und falls das Ergebnis eine ln-
Band-Interferenz anzeigt, das WiFi-Modul beschaffen ist, seine
Sendeleistung der WiFi-Sendesignale zu reduzieren;
wobei das Bluetooth-Modul (130), falls eine Sende-Funktion von
dem Bluetooth-Modul (130) in einer zukünftigen Zeitperiode aus-
- 12 -
zuführen ist, Verkehrsparamter [sic!] der Bluetooth-Empfangssig-
nale [sic!] aufbereitet und diese an das WiFi-Modul sendet, und falls
eine Empfangs-Funktion von dem WiFi-Modul (120) in der Zeitpe-
riode ausgeführt werden soll und falls die Bluetooth-Sendesignale
eine ln-Band-Interferenz mit den WiFi-Empfangssignalen in der
Zeitperiode verursacht [sic!], das Bluetooth-Modul beschaffen ist,
seine Sendeleistung der Bluetooth-Sendesignale zu reduzieren.

3. Verfahren zum Verringern von Interferenzen in einem drahtlosen
Kommunikations-System umfassend:
ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul, das als WiFi-Mo-
dul (120) ausgebildet ist und das beschaffen ist, erste drahtlose
Signale in einem ersten Frequenz-Band als WiFi-Sendesignale zu
senden oder als WiFi-Empfangssignale zu empfangen, wobei das
erste Frequenzband aus einem ersten Frequenz-Bereich ausge-
wählt ist; und
ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul, das als Bluetooth-
Modul (130) ausgebildet ist und das beschaffen ist, zweite drahtlose
Signale in einem zweiten Frequenz-Band als Bluetooth-Sendesig-
nale zu senden oder als Bluetooth-Empfangssignale zu empfangen,
wobei das zweite Frequenzband aus einem zweiten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist,
umfassend die Schritte:
- Verbinden (S801) des WiFi-Moduls (120) mit einem Zugriffs-
punkt,
- Berechnen (S802) von ln-Band-Bereiche [sic!] für die Bluetooth-
Empfangssignale und die WiFi-Empfangssignale,
- Senden (S803) der ln-Band-Bereiche an das Bluetooth-Mo-
dul (130),
- falls (S804) eine Empfangs-Funktion von dem Bluetooth-Mo-
dul (130) in einer zukünftigen Zeitperiode auszuführen ist, Be-
- 13 -
stimmen (S805), ob potentielle WiFi-Sendesignale eine ln-
Band-Interferenz mit den Bluetooth-Empfangssignalen in der
Zeitperiode verursachen, und Senden (S806) des Ergebnisses
und von Signalindikatoren des Bluetooth-Moduls an das WiFi-
Modul, und
- falls (S807) eine Sende-Funktion von dem WiFi-Modul (120) in
der Zeitperiode ausgeführt werden soll und falls (S808) das Er-
gebnis eine ln-Band-Interferenz anzeigt, Reduzieren (S809) der
Sendeleistung der WiFi-Sendesignale; oder
- falls (S804) eine Sende-Funktion von dem Bluetooth-Mo-
dul (130) in einer zukünftigen Zeitperiode auszuführen ist, Auf-
bereiten (S811) von Verkehrsparamtern [sic!] der Bluetooth-
Sendesignale und Senden dieser an das WiFi-Modul, und falls
(S812) eine Empfangs-Funktion von dem WiFi-Modul (120) in
der Zeitperiode ausgeführt werden soll und falls (S813) die
Bluetooth-Sendesignale eine In-Band-Interferenz mit den WiFi-
Empfangssignalen in der Zeitperiode verursachen, Reduzieren
(S814) der Sendeleistung der Bluetooth-Sendesignale.

Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt wurden folgen-
de Druckschriften entgegengehalten:

E1 US 2009/0111500 A1
E2 US 2009/0040937 A1
E3 JP 2008-235978 A
E4 DE 11 2005 003 515 T5
E5 US 2005/0163070 A1.

Zum Wortlaut der sonstigen Ansprüche und wegen weiterer Einzelheiten wird auf
den Akteninhalt verwiesen.

- 14 -
II.

1. Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg, da
der Gegenstand der Anmeldung in keiner der beantragten Fassungen patentfähig
ist.

2. Die Anmeldung betrifft allgemein die Koexistenz zwischen mehreren
drahtlosen Kommunikationsmodulen eines Kommunikationssystems, wobei die
Kommunikationsmodule jeweils ein Signal oder mehrere Signale in einem ent-
sprechenden Frequenzband senden oder empfangen können. Typische Systeme
dieser Art seien moderne Elektronikgeräte, die sowohl WiFi- (Wireless Fidelity)
bzw. WLAN- (Wireless Local Area Network) als auch Bluetooth®-Module zur Kom-
munikation benutzen (Seite 1, Zeile 23 bis Seite 2, Zeile 27 der deutschen Über-
setzung der ursprünglichen Unterlagen).

Es sei bei Systemen im Stand der Technik nachteilig, dass aufgrund der durch die
Koexistenz der verschiedenen Module und das gemeinsam genutzte Frequenz-
spektrum auftretenden Interferenzen die meisten WLAN-Module in derartigen
Systemen sehr niedrige Datendurchsatzraten hätten (insbesondere Seite 3, Zei-
le 12 bis Seite 4, Zeile 14).

Davon ausgehend sei es Aufgabe der Erfindung, ein drahtloses Kommunika-
tionssystem und ein zugehöriges Verfahren anzugeben, mit denen Interferenzen
zwischen mehreren Kommunikationsmodulen verringert werden können, auch
wenn eine einzige Antenne gemeinsam benutzt wird (Seite 4, Zeilen 16 bis 19).

Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Anmeldung drahtlose Kommunikationssys-
teme und ein zugehöriges Verfahren vor, welche jeweils ein erstes und ein zweites
Kommunikationsmodul umfassen und die Kommunikationsmodule jeweils ein Sig-
nal oder mehrere Signale in einem ersten und einem zweiten Frequenzband sen-
den oder empfangen können. Um störende Interferenzen zu verringern, wird die
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Sendeleistung eines Signals, in Abhängigkeit vom Abstand der beiden Signale im
Frequenzraum zueinander (sogenannter Frequenz-Offset), geeignet eingestellt.

Dabei wird die Einstellung der Sendeleistung konkret davon abhängig gemacht, ob
zum einen der Frequenz-Offset zwischen dem ersten Frequenzband und dem
zweiten Frequenzband innerhalb eines vorgegebenen Bereichs liegt, und zum an-
deren, ob der Frequenz-Offset zwischen dem nächsten Frequenzsprung-Kanal
(sogenannter Hopping-Kanal) des einen Signals und dem Frequenzband des an-
deren Signals innerhalb eines vorgebbaren Bereichs liegt (Vorrichtungsanspruch 1
und Verfahrensanspruch 8 des Hauptantrags bzw. Vorrichtungsanspruch 1 und
Verfahrensanspruch 7 des 1. Hilfsantrags).

Außerdem kann bei den beanspruchten Kommunikationssystemen die Sende-
leistung zusätzlich in Reaktion darauf eingestellt werden, ob ein Signalindikator –
beispielsweise empfangene Signalstärke, Signal-Rausch-Verhältnis, Nachbarka-
nal-Interferenz, Paketfehlerrate, Bitfehlerrate – ein vorgebbares Kriterium erfüllt,
wobei die Sendeleistung verringert wird, wenn der Frequenz-Offset zwischen dem
ersten Frequenzband und dem zweiten Frequenzband kleiner oder gleich einem
vorgebbaren Schwellwert ist (Vorrichtungsansprüche 13 des Haupt- und 1. Hilfs-
antrags).

Weiterhin wird auch ein Gegenstand beansprucht, der dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Einstellung der Sendeleistung entsprechend dem Frequenz-Offset
zwischen dem ersten und dem zweiten Signal oder den Sende-Empfangs-Modu-
lationsarten oder eines Signalindikators des ersten oder zweiten Signals erfolgt
(2. Hilfsantrag).

Schließlich werden ein Kommunikationssystem und ein zugehöriges Verfahren
beansprucht, bei denen als Kommunikationsmodule ein WiFi- und ein Bluetooth®-
Modul eingesetzt werden, wobei nach dem Verbinden des WiFi-Moduls mit dem
Zugriffspunkt, in Abhängigkeit davon, ob das Bluetooth®-Modul in der kommenden
- 16 -
Zeitperiode sendet oder empfängt und unter Verwendung von Signalindikatoren
und Verkehrsparametern, eine mögliche Interferenz in der kommenden Zeitpe-
riode bestimmt und die Sendeleistung des WiFi- oder des Bluetooth®-Moduls ent-
sprechend reduziert wird (3. Hilfsantrag).

3. Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als Fachmann
einen Diplom-Ingenieur der Nachrichtentechnik, der über eine mehrjährige Berufs-
erfahrung in der Entwicklung von drahtlosen Kommunikationstechniken und spe-
ziell in der Verbesserung der Übertragung von Daten in lokalen Netzwerken ver-
fügt, zu Grunde.

4. Einige Begriffe und Formulierungen in den Ansprüchen bedürfen der Erläu-
terung.

4.1 Die Begriffe „Frequenz-Band“ und „Frequenz-Bereich“ werden in der An-
meldung insgesamt nicht durchgehend konsistent verwendet. Im Kontext der An-
sprüche versteht der Fachmann unter „Frequenz-Band“ jedoch nicht das im Ab-
satz 0003 erwähnte 2,4 GHz Industrial, Scientific and Medical Band (ISM), son-
dern den Teilbereich dieses Bandes, den die aktuell aktiven Sende- oder Emp-
fangskanäle im Frequenzraum einnehmen, wohingegen der ebenfalls in den An-
sprüchen verwendete Begriff „Frequenz-Bereich“ offensichtlich ein größeres Inter-
vall angibt, aus dem die einzelnen Kanäle prinzipiell ausgewählt werden können
und welches mit dem ISM-Band identifiziert werden kann.

Der sogenannte „Frequenz-Offset“ gibt demzufolge den Abstand zwischen der
höchsten betrachteten Frequenz des niederfrequenteren einen drahtlosen Signals
und der niedrigsten betrachteten Frequenz des höherfrequenten anderen drahtlo-
sen Signals auf der Frequenzachse an. Bei den in den Ansprüchen des
3. Hilfsantrags genannten „In-Band-Bereichen“ handelt es sich um die Intervalle im
Frequenzraum, in denen durch die WiFi- und Bluetooth®-Signale verursachte In-
terferenzen, d. h. sogenannte „In-Band-Interferenzen“ auftreten können.
- 17 -
4.2 Bei vielen gebräuchlichen drahtlosen Kommunikationsstandards wie WLAN
(IEEE-802.11-Familie), Bluetooth® oder GSM (Global System for Mobile Commu-
nications) wurde oder wird zur Verringerung von Störanfälligkeit und zur Vermei-
dung des Abhörens ein spezielles Frequenzspreizverfahren, das sogenannte Fre-
quency Hopping Spread Spectrum-Verfahren (FHSS) angewendet. Dabei wird
beim Sender und synchron beim Empfänger die Trägerfrequenz des Signals per
Pseudo-Zufallszahlen innerhalb eines Frequenzbandes, beispielsweise bei Blue-
tooth® 1.600 mal pro Sekunde in 79 Frequenzstufen im 1-MHz-Abstand diskret
verändert. Diese Signale werden in der Anmeldung „Hopping-Kanäle“ oder „Fre-
quenzsprung-Kanäle“ genannt.

Somit bezeichnet in den Ansprüchen die Angabe eines „nächsten Hopping-Ka-
nals“ den zeitlich auf den aktuellen als nächstes folgenden Kanal.

Unter der Angabe „… in Reaktion darauf …“ versteht der Fachmann in diesem
Zusammenhang nichts Anderes wie „… in Abhängigkeit von …“, wobei lediglich
der zeitliche Aspekt damit betont wird.

4.3 Bei den „Signalindikatoren“ im Kontext der Anmeldung handelt es sich um
charakteristische Größen zum Ermitteln der Einstellung der Sendeleistung des
WiFi- und des Bluetooth®-Moduls wie beispielsweise die empfangene Signal-
stärke, das Signal-Rausch-Verhältnis, die Paketfehlerrate oder die Bitfehlerrate.

Die „Verkehrsparameter“ beschreiben die Charakteristik eines Senders und ent-
halten Informationen darüber, beispielsweise wann die Bluetooth®-Signale gesen-
det werden und welcher Leistungspegel, Modulationstyp und Kanal zum Senden
der Bluetooth®-Signale verwendet wird.

5. Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Fachmann alle Merkmale, die über
die ursprüngliche Fassung der Patentansprüche hinaus in den Patentansprüchen
der Haupt- und Hilfsanträge genannt sind, den ursprünglichen Unterlagen unmit-
- 18 -
telbar und eindeutig als zu Erfindung gehörend entnimmt (§ 38 Satz 1 PatG),
ebenso wie die Frage, ob die erforderliche Einheitlichkeit zwischen den unabhän-
gigen Ansprüche der jeweiligen Anträge (§ 34 Abs. 5 PatG) gegeben ist, da wegen
mangelnder Patentfähigkeit ihrer Gegenstände weder der Hauptantrag noch einer
der Hilfsanträge gewährbar ist (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. §§ 3 und 4 PatG).

5.1 Nach Überzeugung des Senats gibt die Druckschrift US 2005/0163070 A1
(= E5) den nächstliegenden Stand der Technik wieder.

5.2 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist nicht neu und
daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. § 3 PatG):

Unter Berücksichtigung des oben dargelegten fachmännischen Verständnisses
einzelner Begriffe offenbart die Druckschrift E5, ausgedrückt in den Worten des
Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag und mit hinzugefügter Gliederung:

(1.) Ein drahtloses Kommunikations-System
(beispielsweise Absatz 0027 und Figur 1: „… a wireless
network having one or more base stations or hubs 2 wire-
lessly coupled to a number of mobile stations 1.“)
umfassend:
(1.1) Ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul (16a, 16b),
(insbesondere Figur 2a und Absatz 0028: „FIG. 2a is a
schematic of a base station or access point 2a providing
four air interface channel processing chains (shown gen-
erally as 16a, 16b, 16c, 16d) for communicating with mobile
stations 1 within its coverage area 5. Each chain 16a-16d
has associated transmission and/or reception functions for
a radio access technology … or transceivers 14a-14d”; Ab-
satz 0055: „The first two transceivers supporting the (cck
modulated) 802.11b (14a and 14b) air interface …”)
- 19 -
das beschaffen ist, ein erstes drahtloses Signal
(Absatz 0055: „… the (cck) modulated 802.11b …”)
in einem ersten Frequenz-Band zu senden oder zu empfangen,
(Absatz 0028: „… transmit and receive frequency (or
channel)“),
das aus einem ersten Frequenz-Bereich
(beispielsweise Absatz 0001: „… Industrial Scientific and
Medical (ISM) bands.“)
ausgewählt ist.
(1.2) Ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul (16c, 16d),
(insbesondere Figur 2a, Absätze 0028 und 0055: „… and
the second two the (frequency hopping fsk modulated)
Bluetooth™ air interface (14c and 14d).“)
das beschaffen ist, ein zweites drahtloses Signal
(„Bluetooth™“)
in einem zweiten Frequenz-Band zu senden oder zu empfan-
gen, das aus einem zweiten Frequenz-Bereich ausgewählt ist.
(Absatz 0002: „… using different channels …“,
Absatz 0028: „… transmit and receive frequency (or
channel …)“; Absatz 0001: „… Industrial Scientific and
Medical (ISM) bands“)
(1.3) Dabei ist das zweite drahtlose Kommunikations-Modul (16c,
16d) beschaffen, eine Sendeleistung des zweiten drahtlosen
Signals in Reaktion darauf einzustellen, dass ein Frequenz-Off-
set zwischen dem ersten Frequenz-Band und dem zweiten Fre-
quenz-Band innerhalb eines vorgebbaren Bereichs liegt.
(Absatz 0055: „Each transceiver has its own power control
functionality … 15c, 15d respectively.”, Figur 4a und Ab-
satz 0057: „… if the centre frequency between channels is
less than a predetermined amount Δf1tr) a request is made
- 20 -
to the appropriate transceivers suppression functions (23b,
23c and 23d) to suppress transmission by 1 level …”)
(1.4) Der zweite Frequenz-Bereich umfasst eine Vielzahl von
Hopping-Kanälen oder Frequenzsprung-Kanälen.
(Absatz 0055: „… the second two the (frequency hopping
fsk modulated) Bluetooth™ air interface (14c and 14d).“)
Weiterhin erfolgt die Einstellung der Sendeleistung des zweiten
drahtlosen Signals gemäß dem Kommunikationssystem nach
der Druckschrift E5 nicht nur in Reaktion auf den Frequenz-Off-
set zwischen dem ersten und dem zweiten Frequenzband, son-
dern auch in Abhängigkeit davon, ob der Frequenz-Offset zwi-
schen einem nächsten Hopping-Kanal des zweiten drahtlosen
Signals und dem ersten Frequenz-Band innerhalb eines vor-
gebbaren Bereichs liegt. Denn im Bluetooth®-Standard wird
beim Verbindungsaufbau der Frequenzsprung-Algorithmus zwi-
schen Sender und Empfänger vereinbart und ist somit beiden
bekannt, daher können auch zukünftige Frequenzsprung-Ka-
näle, insbesondere der zeitlich nächste Frequenzsprung-Kanal,
bei der Vermeidung von Interferenzen berücksichtigt werden.
(Absatz 0047: „A performance prediction function 26a
estimates the transceivers (14a) likely interference levels for
upcoming transmission slots based on output from the per-
formance assessment function 25a as well as other data
from other TM functions. This other data might include fu-
ture transmission options (taking into account frequency
hop and channel offset patterns transmission deadlines and
permissible power levels) …” und Absatz 0057: „… using
timing information obtained from the other transceivers
scheduling functions (24b, 24c and 24d), frequency channel
offset pattern information.”)
- 21 -
Dabei erfolgt die Berücksichtigung der nächsten Frequenz-
sprung-Kanäle mittels einer Übertragungssteuerungsfunktion,
welche die Sendeleistung aller Signale der Kommunikations-
module entsprechend einstellt.
(Absatz 0030: „… transmission management function
(TM)12a-12d, which performs intelligent cooperative power
management operations for the corresponding transceivers
14a, 14b, 14c, 14d and controls the transmission power
levels of each transceiver 14 in the coverage area (eg
Bluetooth™ piconet 5) through the corresponding power
control functions 15, …”)

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag wird damit vollständig
von der Druckschrift E5 vorweggenommen.

5.3 Der Gegenstand des Patentanspruchs 8 gemäß Hauptantrag ist nicht neu
und daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. § 3 PatG):

Da das Verfahren gemäß dem nebengeordneten Patentanspruch 8 nach Haupt-
antrag in der Sache im Wesentlichen die gleichen Merkmale enthält wie die Vor-
richtung gemäß dem Patentanspruch 1 und sich auch durch den zeitlichen Ablauf
der Verfahrensschritte keine zusätzlichen Aspekte ergeben, gelten entsprechend
auch die Darlegungen zum Patentanspruch 1, nach denen die Patentfähigkeit
nicht gegeben ist.

5.4 Der Gegenstand des Patentanspruchs 13 gemäß Hauptantrag ist nicht neu
und daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. § 3 PatG):

Der Gegenstand des Patentanspruchs 13 nach Hauptantrag enthält die Merkmale
1., 1.1, 1.2 und 1.4 des Kommunikationssystems nach Anspruch 1, die, wie oben
dargelegt wurde (siehe hierzu unter 5.2), aus der Druckschrift E5 bekannt sind.
- 22 -
Die im Anspruch 13 darüber hinausgehenden Konkretisierungen des Kommunika-
tionssystems, wonach eine Sendeleistung des zweiten drahtlosen Signals in Re-
aktion darauf eingestellt wird, dass ein Signal-Indikator des ersten oder zweiten
drahtlosen Signals ein vorgebbares Kriterium erfüllt (siehe hierzu unter 4.3) und
das Einstellen der Sendeleistung des zweiten drahtlosen Signals ein Verringern
der Sendeleistung dieses Signals in Reaktion darauf umfasst, dass der Frequenz-
Offset zwischen dem ersten Frequenz-Band und dem zweiten Frequenz-Band ge-
ringer oder gleich einem vorgebbaren Schwellwert ist, können ebenso der Druck-
schrift E5 entnommen werden, vgl. dazu den Absatz 0046: „… performance para-
meters associated with the receiver 14ar when receiving signals, for example
measurements can be made of signal strength, bit error rate, packet latency,
packet failure or retransmission rate or any combination of these.“ und den Ab-
satz 0057: „… if the centre frequency between channels is less than a predeter-
mined amount Δf1tr … suppress transmission by 1 level …“.

Im Übrigen ist die Angabe im Anspruch 13, wonach das zweite drahtlose Kommu-
nikations-Modul beschaffen ist „eine Vielzahl von zweiten drahtlosen Signalen zu
senden oder zu empfangen“ lediglich eine Richtigstellung der Angabe des An-
spruchs 1, in dem nur „ein zweites drahtloses Signal“ genannt ist, da der Fach-
mann dort selbstverständlich mitliest, dass das Kommunikations-Modul nicht nach
einem einzelnen Sende- oder Empfangsvorgang den Betrieb einstellt.

Danach ist auch der Gegenstand des Anspruchs 13 gemäß Hauptantrag als aus
der Druckschrift E5 bekannt anzusehen.

5.5 Die Gegenstände der Patentansprüche 1, 7 und 13 gemäß 1. Hilfsantrag
sind nicht neu und daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. § 3 PatG):

Die unabhängigen Ansprüche 1, 7 und 13 nach dem Hilfsantrag 1 enthalten im
Vergleich zu den entsprechenden Ansprüchen 1, 8 und 13 nach Hauptantrag in
diesen allen gemeinsamen kennzeichnenden Teil lediglich die Änderung, wonach
- 23 -
nicht der zweite, sondern der erste Frequenzbereich die Hopping-Kanäle umfasst,
aber weiterhin die Sendeleistung des zweiten Signals eingestellt wird.

Da in der Druckschrift E5 jedoch sowohl die Sendeleistung der ersten als auch der
zweiten Signale, d. h. die der Frequenzsprung-Kanäle als auch die der anderen
Kanäle eingestellt werden kann (Figur 2a und Absatz 0030: „… transmission ma-
nagement function (TM) 12a-12d, which performs intelligent cooperative power
management operations for the corresponding transceivers 14a, 14b, 14c, 14d
and controls the transmission power levels of each transceiver 14.” und Ab-
satz 0055: „The base station 2 has four collocated transceivers 14a, 14b, 14c and
14d. The first two transceivers supporting the (cck modulated) 802.11b (14a and
14b) air interface and the second two the (frequency hopping fsk modulated)
Bluetooth™ air interface (14c and 14d).”) und somit die Auswahl des jeweiligen
Frequenzbereichs bzw. des Kommunikationsmoduls keiner Einschränkung in Be-
zug auf die Reihenfolge unterliegt, sondern beliebig austauschbar ist, ergibt sich
dadurch im Hinblick auf die Bewertung der Patentfähigkeit kein Unterschied. Da-
her sind auch die Gegenstände der Ansprüche 1, 7 und 13 nach dem 1. Hilfs
Antrag als aus der Druckschrift E5 bekannt anzusehen und damit nicht patent-
fähig.

5.6 Die Gegenstände der Patentansprüche 1, 8 und 13 gemäß 2. Hilfsantrag
sind nicht neu und daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG i. V. m. § 3 PatG):

Alle Ansprüche 1, 8 und 13 nach 2. Hilfsantrag weisen im Oberbegriff die gleichen
Merkmalsgruppen auf, wie die entsprechenden Ansprüche nach Hauptantrag und
1. Hilfsantrag, von denen bereits gezeigt wurde, dass sie aus der Druckschrift E5
bekannt sind (siehe hierzu unter 5.2 bis 5.5).

Darüber hinaus enthalten die Ansprüche 1, 8 und 13 nach 2. Hilfsantrag unter-
einander jeweils die gleiche kennzeichnende Merkmalsgruppe, wonach die Sen-
- 24 -
de-Leistung des zweiten drahtlosen Signals zumindest entsprechend einer der
drei Alternativen, nämlich:

- dem Frequenz-Offset zwischen dem ersten drahtlosen Signal und
dem zweiten drahtlosen Signal,
- den Sende-Empfangs-Modulations-Arten oder
- eines Signal-Indikators des ersten drahtlosen Signals oder des zwei-
ten drahtlosen Signals

eingestellt wird.

Wie aber im Wesentlichen bereits den obigen Ausführungen (siehe hierzu unter
5.2 und 5.4) entnommen werden kann, sind alle drei Alternativen ebenfalls aus der
Druckschrift E5 bekannt:

- Die Sendeleistung wird entsprechend dem Frequenz-Offset zwischen
dem ersten drahtlosen Signal und dem zweiten drahtlosen Signal
eingestellt (insbesondere die Absatz 0045: „A suppression function
23a either instructs the power control function … to reduce power le-
vel of a transmission …”; Absatz 0055: „Each transceiver has its own
power control functionality 15a, 15b, 15c, 15d respectively.“; Ab-
satz 0057: „… (for exemple if the centre frequency between channels
is less than a predetermined amount Δf1tr) a request is made to the
appropriate transceivers suppression functions (23b, 23c and 23d) to
suppress transmission by 1 level …”;), wobei in diesem Zusammen-
hang der jeweilige Kanal („channel“) dem Signal im Sinne der Anmel-
dung entspricht.
- Die Sendeleistung wird entsprechend den Sende-Empfangs-Modula-
tions-Arten eingestellt (Absatz 0061: „In this case frequency offset
has been used as the main decision criteria. Alternatively, in fixed
frequency systems for example, the modulation scheme … could be
used.“). Dabei bezieht sich der erste Satz auf die in den vorherge-
- 25 -
henden Absätzen beschriebene Einstellung der Sendeleistung in Ab-
hängigkeit vom Frequenz-Offset.
- Die Sendeleistung wird entsprechend einem Signal-Indikator (für
diese werden in der Anmeldung beispielhaft unter anderem folgende
genannt: empfangene Signalstärke, Paketfehlerrate, Bitfehlerrate,
siehe hierzu auch unter 4.3) eines der drahtlosen Signals eingestellt
(Druckschrift E5, Absatz 0046: „… performance parameters
associated with the receiver 14ar when receiving signals, for
example measurements can be made of signal strength, bit error
rate, packet latency, packet failure or retransmission rate or any
combination of these.“).

Danach werden auch die Gegenstände der Ansprüche 1, 8 und 13 nach 2. Hilfs-
antrag vollständig von der Druckschrift E5 vorweggenommen.

5.7 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß 3. Hilfsantrag beruht nicht
auf einer erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG
i. V. m. § 4 PatG):

Unter Berücksichtigung des oben dargelegten fachmännischen Verständnisses
einzelner Begriffe offenbart die Druckschrift E5, ausgedrückt in den Worten des
Patentanspruchs 1 nach 3. Hilfsantrag und mit hinzugefügter Gliederung:

(1.) Ein drahtloses Kommunikations-System
(Absatz 0027 und Figur 1: „… a wireless network
having one or more base stations or hubs 2 wirelessly
coupled to a number of mobile stations 1.“)
umfassend:
(1.1) ein erstes drahtloses Kommunikations-Modul (16a, 16),
(insbesondere Figur 2a und Absatz 0028: „FIG. 2a is a
schematic of a base station or access point 2a
- 26 -
providing four air interface channel processing chains
(shown generally as 16a, 16b, 16c, 16d) for
communicating with mobile stations 1 within its
coverage area 5. Each chain 16a-16d has associated
transmission and/or reception functions for a radio
access technology … or transceivers 14a-14d”; Ab-
satz 0055: „The first two transceivers supporting the
(cck modulated) 802.11b (14a and 14b) air interface
…”)
das beschaffen ist, erste drahtlose Signale
(Absatz 0055: „… the (cck) modulated 802.11b …”)
in einem ersten Frequenz-Band zu senden oder zu empfangen,
(Absatz 0028: „… transmit and receive frequency (or
channel) …“)
wobei das erste Frequenzband aus einem ersten Frequenz-Be-
reich ausgewählt ist.
(beispielsweise Absatz 0001: „… Industrial Scientific
and Medical (ISM) bands.“)
Dabei bezeichnet die Angabe „802.11b” ein Mitglied der
IEEE-802.11-Norm-Familie für die Kommunikation in
Funknetzwerken, die meist „WLAN“ genannt wird (Ab-
satz 0062: „… IEEE802.11 for a WLAN arrangement
…“), wobei der Fachmann die Akronyme „WLAN“ und
„WiFi“ synonym verwendet, so dass das erste drahtlose
Kommunikations-Modul als WiFi-Modul zu verstehen
ist.
(1.2) ein zweites drahtloses Kommunikations-Modul (16c, 16d), das
als Bluetooth®-Modul ausgebildet ist
(Figur 2a, Absatze 0055: „… and the second two the
(frequency hopping fsk modulated) Bluetooth™ air
interface (14c and 14d).“) und
- 27 -
das beschaffen ist, zweite drahtlose Signale
(„Bluetooth™“)
in einem zweiten Frequenz-Band als Bluetooth®-Sendesignale
zu senden oder als Bluetooth®-Empfangssignale zu empfan-
gen,
(Absatz 0028: „… transmit and receive frequency (or
channel) …”, Absatz 0002: „… using different channels …“)
wobei das zweite Frequenzband aus einem zweiten Frequenz-
Bereich ausgewählt ist.
(Absatz 0002: „… using different channels …“, Ab-
satz 0001: „… Industrial Scientific and Medical (ISM)
bands“)
(1.3) Dabei ist das WiFi-Modul (16a) offensichtlich beschaffen, sich
mit einem Zugriffspunkt (2a, 2b) zu verbinden
(beispielsweise Figur 1 und Absatz 0027: „Alternatively
the network might be a WLAN (Wireless Local Area
Network) comprising adjacent or overlapping
lEEE802.11 coverage areas 5 or a combination of PAN
and WLAN.“ und Figur 2a und Absatz 0028: „… base
station or access point 2a providing four air interface
channel processing chains (shown generally as 16a,
16b, 16c, 16d) for communicating with mobile sta-
tions 1“)
und ln-Band-Bereiche für die Bluetooth®-Empfangssignale und
die WiFi-Empfangssignale zu berechnen, um die ln-Band-Be-
reiche an das Bluetooth®-Modul (16c, 16d) zu senden.
(vgl. insbesondere den Absatz 0032: „… the TM
function 12a can estimate the interference this is likely
to cause in its receiver (14ar).“ und in der Figur 2a
beispielsweise den durch jeweils einen Pfeil symboli-
sierten Datenübertragungsvorgang zwischen dem zum
- 28 -
WiFi-Modul 16b gehörenden Block TM2 12b zu dem
zum Bluetooth®-Modul 16c gehörenden Blöcken
TM3 12c und Tx/Rx3 14c.)
(1.4) Falls eine Empfangs-Funktion von dem Bluetooth®-Modul (16c,
16d) in einer zukünftigen Zeitperiode auszuführen ist
(Absatz 0032: „… that the transceiver 14a will be … re-
ceiving on for its next (or a predetermined) transmission
slot …”)
Dabei ist anzumerken, dass gemäß dem Ausführungs-
beispiel nach Absatz 0055 und der Figur 2a das Kom-
munikationsmodul „16a” ein WiFi-Modul und die beiden
Kommunikationsmodule „16c and 16d” Bluetooth®-Mo-
dule darstellen sollen. Aus der Gesamtoffenbarung der
Druckschrift E5, insbesondere aber durch den aus-
drücklichen Hinweis, dass es sich bei dieser Konfigura-
tion lediglich um ein Beispiel handelt (Absatz 0055: „An
example implementation is described …“), ist dem
Fachmann aufgrund seines Fachwissen unmittelbar
klar, dass auch der umgekehrte Fall, d. h. eine Konfigu-
ration, bei der es sich bei den Kommunikationsmodulen
„16c and 16d” um WiFi-Module und dem Kommunikati-
onsmodul „16a” um ein Bluetooth®-Modul handelt, in
analoger Weise zu verstehen ist.
- das Bluetooth®-Modul (16c, 16d) bestimmt, ob potentielle
WiFi-Sendesignale eine ln-Band-Interferenz mit den Blue-
tooth®-Empfangssignalen in der Zeitperiode verursachen
(Absatz 0032: „… interrogating the other TM functions
12b, 12c, 12d about their next transmission slots (in
particular the frequency or channel and transmit/receive
timing”), Absatz 0047: „… A performance prediction
function 26a estimates the transceivers (14a) likely in-
- 29 -
terference levels for upcoming transmission slots based
on … other data from other TM functions. This other
data might include future transmission options (taking
into account frequency hop and channel offset patterns
transmission deadlines and permissible power levels.”),
und
das Bluetooth®-Modul (16c, 16d) das Ergebnis und Signal-
indikatoren
(Absatz 0046: „… A performance and traffic monitoring
function 27a determines performance parameters asso-
ciated with the receiver 14ar when receiving signals, for
example measurements can be made of signal
strength, bit error rate, packet latency, packet failure or
retransmission rate or any combination of these.“)
des Bluetooth®-Moduls (16c, 16d) an das WiFi-Modul (16a,
16b) sendet,
(insbesondere die Figur 2a und darin die vertikalen
Pfeile zwischen den Transmissions-Management-Mo-
dulen „TM1 12a“ bis „TM4 12d“ und den horizontalen
Doppelpfeilen zwischen den Transmissions-Manage-
ment-Modulen und den jeweiligen Sende-/Empfangs-
modulen „transceivers 14a, 14b, 14c, 14d“), und
- falls eine Sende-Funktion von dem WiFi-Modul (16a, 16b)
in der Zeitperiode ausgeführt werden soll
(Absatz 0032: „… that the transceiver 14a will be
transmitting … on for its next (or a predetermined)
transmission slot … By determining whether the trans-
ceivers 14b … will be transmitting in the next slot …,“)
und
- falls das Ergebnis eine ln-Band-Interferenz anzeigt,
- 30 -
(Absatz 0032: „… the TM function 12a can estimate the
interference this is likely to cause in its receiver (14ar).“)
- das WiFi-Modul (16a, 16b) beschaffen ist, die Sendeleis-
tung der WiFi-Signale zu reduzieren.
(Absatz 0035: „… the other transceivers 14b, 14c, 14d
may simply be requested to reduce transmission power
for the whole period of this series.“)
(1.5) Falls eine Sende-Funktion von dem Bluetooth®-Modul (16c,
16d) in einer zukünftigen Zeitperiode auszuführen ist,
(Absatz 0032: „By determining whether the transceivers
… 14c or 14d will be transmitting in the next slot, …“)
- das Bluetooth®-Modul (16c, 16d) Verkehrsparameter der
Bluetooth®-Sendesignale
(Anmerkung: Bei dem an dieser Stelle des in der münd-
lichen Verhandlung überreichten Anspruchs 1 nach
3. Hilfsantrag ursprünglich angegebenen Begriff „Blue-
tooth®-Empfangssignale“ statt „Bluetooth®-Sendesig-
nale“ handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler.
Im zugehörigen Verfahrensanspruch 3 wurde dieser
Fehler an der entsprechenden Stelle bereits in der Ver-
handlung handschriftlich korrigiert.)
aufbereitet und diese an das WiFi-Modul (16a, 16b) sendet
(der Verkehrsparameter „Sendezeitpunkt“ ist beispiels-
weise offenbart in Absatz 0032: „By determining
whether the transceivers … 14c or 14d will be transmit-
ting in the next slot, …“ in Verbindung mit der Figur 2a;
die Verkehrsparameter „Modulation, Kanal und Leis-
tungspegel“ in Absatz 0047: „… future transmission op-
tions (taking into account frequency hop and channel
offset patterns transmission deadlines and permissible
power levels).“),
- 31 -
und
- falls eine Empfangs-Funktion von dem WiFi-Modul (16a,
16b) in der Zeitperiode ausgeführt werden soll
(Absatz 0032: „… that the transceiver 14a will be … re-
ceiving on for its next (or a predetermined) transmission
slot …“) und
- falls die Bluetooth®-Sendesignale eine ln-Band-Interferenz
mit den WiFi-Empfangssignalen in der Zeitperiode verur-
sachen,
(Absatz 0032: „By determining whether the transceivers
… 14c or 14d will be transmitting in the next slot, the
TM function 12a can estimate the interference this is
likely to cause in its receiver (14ar).“)
- das Bluetooth®-Modul (16c, 16d) beschaffen ist, seine Sen-
deleistung der Bluetooth®-Sendesignale zu reduzieren.
(Absatz 0032: „… the other transceivers … 14c, 14d
may simply be requested to reduce transmission power
for the whole period of this series.“).

Somit ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach 3. Hilfsantrag unter Be-
rücksichtigung des Wissens und Könnens des Fachmanns in naheliegender
Weise aus der Kenntnis der Druckschrift E5.

5.8 Der Gegenstand des Patentanspruchs 3 nach 3. Hilfsantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 1 Abs. 1 PatG
i. V. m. § 4 PatG):

Da das Verfahrens gemäß dem nebengeordneten Patentanspruch 3 nach 3. Hilfs-
antrag inhaltlich nicht über die entsprechenden Merkmale der Vorrichtung gemäß
dem Patentanspruch 1 nach dem 3. Hilfsantrag hinausgeht und sich durch den
zeitlichen Ablauf der Verfahrensschritte keine zusätzlichen Aspekte ergeben, gel-
- 32 -
ten entsprechend auch die Darlegungen zum Patentanspruch 1, die eine erfinderi-
schen Tätigkeit nicht erkennen lassen.

5.9 Die auf die jeweiligen unabhängigen Patentansprüche direkt oder indirekt
rückbezogenen Unteransprüche teilen deren Schicksal, zumal sie keine Beson-
derheiten nennen, die aus Sicht des Senats zur Grundlage einer gewährbaren
Anspruchsfassung hätten werden können. Auch die Beschwerdeführerin hat Der-
artiges nicht geltend gemacht.

Nachdem sich nach Überzeugung des Senats weder die Gegenstände der Pa-
tentansprüche nach Hauptantrag, noch die Gegenstände nach einem der Hilfsan-
träge als patentfähig erwiesen haben, war die Beschwerde der Anmelderin zu-
rückzuweisen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der
nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3
PatG):

1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung
des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis
der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
- 33 -
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt
worden sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).

Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer
qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch
Übertragung in die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden
(§ 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1)
Nr. 6 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof
und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die
auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html
bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen
bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).

Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden
(§ 102 Abs. 5 Satz 1 PatG).


Kleinschmidt Kirschneck Matter Dr. Haupt

Ko



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