19 W (pat) 26/16  - 19. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154
05.11

BUNDESPATENTGERICHT



19 W (pat) 26/16
_______________
(Aktenzeichen)



Verkündet am
7. August 2017





B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2014 017 544.8






hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 7. August 2017 unter Mitwirkung des Vor-
sitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der
Richter Dipl.-Ing. J. Müller und Dr.-Ing. Kapels

beschlossen:

Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.


- 2 -
G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung 10 2014 017 544.8 mit der Bezeichnung „Verfahren und
System zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an ein Fahrzeug“ ist
am 28. November 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht wor-
den.

Das Deutsche Patent- und Markenamt – Prüfungsstelle für Klasse H 01 F – hat die
Anmeldung mit Beschluss vom 12. August 2016 mit der Begründung zurückgewie-
sen, der Gegenstand des Anspruch 1 sei mangels erfinderischer Tätigkeit nicht
patentfähig.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin vom
30. August 2016. Sie beantragt:

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 01 F des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 12. August 2016 aufzuheben und das
nachgesuchte Patent aufgrund folgender Unterlagen zu erteilen:

Patentansprüche 1 bis 2 und
Beschreibung, Seiten 4 bis 13, gemäß Hauptantrag vom
30. August 2016,
6 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 6, vom Anmeldetag
28. November 2014,

hilfsweise,
Patentanspruch 1 und
Beschreibung, Seiten 2 bis 10, gemäß 1. Hilfsantrag vom
1. August 2017,
- 3 -
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 2 und
Beschreibung, Seiten 1 bis 10, gemäß 2. Hilfsantrag vom
4. August 2017,

weiter hilfsweise,
Patentanspruch 1 und
Beschreibung, Seiten 1 bis 9, gemäß 3. Hilfsantrag vom
4. August 2017,

Zeichnungen zu den Hilfsanträgen jeweils wie zum Hauptantrag.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 nach Hauptantrag vom
30. August 2016 lauten:

1. Verfahren zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an
ein Fahrzeug,
wobei am Boden eine Primärwicklung angeordnet ist und an der
Unterseite des Fahrzeugs eine Sekundärwicklung,
wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammenge-
setzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der beiden
Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind, so dass
von der Primärwicklung in die Wicklung keine Spannung induziert
wird,
wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primärwick-
lung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannungen be-
tragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die Wicklung
keine Spannung induziert wird,
- 4 -
wobei die Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position
des Fahrzeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maximale,
Kopplungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwicklung vor-
handen ist, bestimmt wird von einem am Boden angeordneten
Mittel
und danach die bestimmte Positionsinformation über einen von
den Teilwicklungen separaten Kommunikationskanal (61) an eine
im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung übertragen
wird mittels moduliertem Licht oder moduliertem Infrarot,
wobei zur Positionsbestimmung die induktiven Kopplungsstärken
zwischen den Teilwicklungen der fahrzeugseitigen Wicklung und
den Teilwicklungen der bodenseitigen Wicklung sowie die induk-
tive Kopplungsstärke zwischen der bodenseitigen und der fahr-
zeugseitigen Wicklung bestimmt werden und daraus die Position
bestimmt wird,
wobei vom Fahrzeug zur Primärwicklung eine Einwegsignalisie-
rung, insbesondere also ein unidirektionaler Kommunikations-
kanal, eingerichtet ist, wobei ein in die am Fahrzeug angeordneten
Teilwicklungen eingeprägter Strom ein Wechselmagnetfeld derart
erzeugt, dass eine entsprechende Signalspannung in den boden-
seitig angeordneten Teilwicklungen erzeugt wird, insbesondere
unabhängig von dem von der Primärwicklung erzeugten Wech-
selmagnetfeld,
wobei von der am Fahrzeug angeordneten Wicklung zu der am
Boden angeordneten Wicklung ein unidirektionaler Kommunika-
tionskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher frequenter
Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Frequenz höher ist
als die Frequenz des in die Primärwicklung eingeprägten Wech-
selstroms,
wobei der Sekundärwicklung eine Kapazität derart in Reihe oder
parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des so gebil-
- 5 -
deten Schwingkreises im Wesentlichen der Frequenz des in die
Primärwicklung eingeprägten Wechselstromes entspricht.

2. System zur Durchführung eines Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
fahrzeugseitig die zumindest zwei Teilwicklungen und die Sekun-
därwicklung vorhanden sind und bodenseitig die zumindest zwei
Teilwicklungen und die Primärwicklung.

Der Patentanspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag vom 1. August 2017 lautet:

1. System, geeignet ausgebildet zur Durchführung eines Verfahrens
zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an ein Fahr-
zeug,
wobei das System
- das Fahrzeug,
- eine am Boden angeordnete Primärwicklung
- eine an der Unterseite des Fahrzeugs angeordnete Sekundär-
wicklung,
- ein Kommunikationskanal (61),
- im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung,
- ein Positionsbestimmungs-Mittel,
- ein Stromeinprägungsmittel,
- eine Einwegsignalisierung, also der unidirektionale Kommunika-
tionskanal,
- ein unidirektionaler Kommunikationskanal und
- eine Kapazität,
aufweist,
wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammenge-
setzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der beiden
- 6 -
Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind, so dass
von der Primärwicklung in die Wicklung keine Spannung induziert
wird,
wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primärwick-
lung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannungen be-
tragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die Wicklung
keine Spannung induziert wird,
wobei am Boden ein Mittel angeordnet ist, das ausgebildet ist, die
Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position des Fahr-
zeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maximale, Kopp-
lungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwicklung vorhanden
ist, zu bestimmen,
wobei der Kommunikationskanal (61) von den Teilwicklungen se-
parat angeordnet ist und ausgebildet ist, die vom Mittel bestimmte
Positionsinformation über den Kommunikationskanal (61) an die
im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung zu übertragen
mittels moduliertem Licht oder moduliertem Infrarot,
wobei das Positionsbestimmungs-Mittel geeignet ausgebildet ist,
die induktiven Kopplungsstärken zwischen den Teilwicklungen der
fahrzeugseitigen Wicklung und den Teilwicklungen der bodenseiti-
gen Wicklung sowie die induktive Kopplungsstärke zwischen der
bodenseitigen und der fahrzeugseitigen Wicklung zu bestimmen
und daraus die Position zu bestimmen,
wobei die Einwegsignalisierung, also ein unidirektionaler Kommu-
nikationskanal, vom Fahrzeug zur Primärwicklung eingerichtet ist,
indem das Stromeinprägungsmittel ausgebildet ist, in die am Fahr-
zeug angeordneten Teilwicklungen einen Strom derart einzuprä-
gen. dass ein Wechselmagnetfeld derart erzeugt wird, dass eine
entsprechende Signalspannung in den bodenseitig angeordneten
- 7 -
Teilwicklungen unabhängig von dem von der Primärwicklung
erzeugten Wechselmagnetfeld erzeugt wird,
wobei von der am Fahrzeug angeordneten Wicklung zu der am
Boden angeordneten Wicklung der unidirektionale Kommunika-
tionskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher frequenter
Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Frequenz höher ist
als die Frequenz des in die Primärwicklung eingeprägten Wech-
selstroms,
wobei der Sekundärwicklung die Kapazität derart in Reihe oder
parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des so gebil-
deten Schwingkreises der Frequenz des in die Primärwicklung
eingeprägten Wechselstromes entspricht
wobei fahrzeugseitig die zumindest zwei Teilwicklungen und die
Sekundärwicklung vorhanden sind und bodenseitig die zumindest
zwei Teilwicklungen und die Primärwicklung.

Der unabhängige Patentanspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag vom 4. August 2017
lautet:

1. Verfahren zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an
ein Fahrzeug,
wobei am Boden eine Primärwicklung angeordnet ist und an der
Unterseite des Fahrzeugs eine Sekundärwicklung,
wobei in die Primärwicklung von einer Einspeisung ein mittelfre-
quenter Wechselstrom eingeprägt wird, so dass an das Fahrzeug
elektrische Energie übertragen wird, wenn dieses eine Position
aufweist, in welcher die Sekundärwicklung induktiv möglichst stark
gekoppelt ist an die Primärwicklung,
wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammenge-
setzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der beiden
- 8 -
Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind, so dass
von der Primärwicklung in die Wicklung keine Spannung induziert
wird,
wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primärwick-
lung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannungen be-
tragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die Wicklung
keine Spannung induziert wird,
wobei die Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position
des Fahrzeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maximale,
Kopplungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwicklung vor-
handen ist, bestimmt wird von einem am Boden angeordneten
Mittel
und danach die bestimmte Positionsinformation über einen von
den Teilwicklungen separaten Kommunikationskanal (61) an eine
im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung übertragen
wird mittels moduliertem Licht oder moduliertem Infrarot,
wobei zur Positionsbestimmung die induktiven Kopplungsstärken
zwischen den Teilwicklungen der fahrzeugseitigen Wicklung und
den Teilwicklungen der bodenseitigen Wicklung sowie die induk-
tive Kopplungsstärke zwischen der bodenseitigen und der fahr-
zeugseitigen Wicklung bestimmt werden und daraus die Position
bestimmt wird,
wobei vom Fahrzeug zur Primärwicklung eine Einwegsignalisie-
rung, insbesondere also ein unidirektionaler Kommunikations-
kanal, eingerichtet ist, wobei ein in die am Fahrzeug angeordneten
Teilwicklungen eingeprägter Strom ein Wechselmagnetfeld derart
erzeugt, dass eine entsprechende Signalspannung in den boden-
seitig angeordneten Teilwicklungen erzeugt wird, insbesondere
- 9 -
unabhängig von dem von der Primärwicklung erzeugten Wech-
selmagnetfeld,
wobei von der am Fahrzeug angeordneten Sekundärwicklung zu
der am Boden angeordneten Primärwicklung ein unidirektionaler
Kommunikationskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher
frequenter Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Fre-
quenz höher ist als die Frequenz des in die Primärwicklung einge-
prägten Wechselstroms,
wobei der Sekundärwicklung eine Kapazität derart in Reihe oder
parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des so gebil-
deten Schwingkreises im Wesentlichen der Frequenz des in die
Primärwicklung eingeprägten Wechselstromes entspricht.

Der unabhängige Patentanspruch 2 gemäß 2. Hilfsantrag vom 4. August 2017
stimmt mit dem Patentanspruch 2 des Hauptantrags vom 30. August 2016
überein.

Der Patentanspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag vom 4. August 2017 lautet:

1. System, geeignet ausgebildet zur Durchführung eines Verfahrens
zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an ein Fahr-
zeug,
wobei das System
- das Fahrzeug,
- eine am Boden angeordnete Primärwicklung
- eine an der Unterseite des Fahrzeugs angeordnete Sekundär-
wicklung,
- ein Kommunikationskanal (61),
- im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung,
- ein Positionsbestimmungs-Mittel,
- ein Stromeinprägungsmittel,
- 10 -
- eine Einwegsignalisierung, also der unidirektionale Kommunika-
tionskanal,
- ein unidirektionaler Kommunikationskanal und
- eine Kapazität,
aufweist,
wobei in die Primärwicklung von einer Einspeisung ein mittelfre-
quenter Wechselstrom eingeprägt wird, so dass an das Fahrzeug
elektrische Energie übertragen wird, wenn dieses eine Position
aufweist, in welcher die Sekundärwicklung induktiv möglichst stark
gekoppelt ist an die Primärwicklung,
wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammenge-
setzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der beiden
Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind, so dass
von der Primärwicklung in die Wicklung keine Spannung induziert
wird,
wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primärwick-
lung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannungen be-
tragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die Wicklung
keine Spannung induziert wird,
wobei am Boden ein Mittel angeordnet ist, das ausgebildet ist, die
Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position des Fahr-
zeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maximale, Kopp-
lungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwicklung vorhanden
ist, zu bestimmen,
wobei der Kommunikationskanal (61) von den Teilwicklungen
separat angeordnet ist und ausgebildet ist, die vom Mittel be-
stimmte Positionsinformation über den Kommunikationskanal (61)
- 11 -
an die im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung zu
übertragen mittels moduliertem Licht oder moduliertem Infrarot,
wobei das Positionsbestimmungs-Mittel geeignet ausgebildet ist,
die induktiven Kopplungsstärken zwischen den Teilwicklungen der
fahrzeugseitigen Wicklung und den Teilwicklungen der bodenseiti-
gen Wicklung sowie die induktive Kopplungsstärke zwischen der
bodenseitigen und der fahrzeugseitigen Wicklung zu bestimmen
und daraus die Position zu bestimmen,
wobei die Einwegsignalisierung, also ein unidirektionaler Kommu-
nikationskanal, vom Fahrzeug zur Primärwicklung eingerichtet ist,
indem das Stromeinprägungsmittel ausgebildet ist, in die am
Fahrzeug angeordneten Teilwicklungen einen Strom derart einzu-
prägen. dass ein Wechselmagnetfeld derart erzeugt wird, dass
eine entsprechende Signalspannung in den bodenseitig angeord-
neten Teilwicklungen unabhängig von dem von der Primärwick-
lung erzeugten Wechselmagnetfeld erzeugt wird,
wobei von der am Fahrzeug angeordneten Sekundärwicklung zu
der am Boden angeordneten Primärwicklung der unidirektionale
Kommunikationskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher
frequenter Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Fre-
quenz höher ist als die Frequenz des in die Primärwicklung einge-
prägten Wechselstroms,
wobei der Sekundärwicklung die Kapazität derart in Reihe oder
parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des so gebil-
deten Schwingkreises der Frequenz des in die Primärwicklung ein-
geprägten Wechselstromes entspricht
wobei fahrzeugseitig die zumindest zwei Teilwicklungen und die
Sekundärwicklung vorhanden sind und bodenseitig die zumindest
zwei Teilwicklungen und die Primärwicklung.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.
- 12 -
II.

1. Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat im Ergebnis keinen
Erfolg.

2. Die Anmeldung betrifft ein Verfahren und ein System zum induktiven Über-
tragen von elektrischer Energie an ein Fahrzeug (vgl. Beschreibung vom
30. August 2016, Seite 4, Zeilen 10 bis 11).

Aus dem Stand der Technik seien Systeme zur induktiven Energieübertragung be-
kannt (Seite 4, Zeile 13 bis Seite 5, Zeile 6). Dabei ist es für einen hohen Wir-
kungsgrad der berührungslos durchgeführten Energieübertragung wesentlich,
dass die fahrzeugseitigen Wicklungen exakt auf die bodenseitigen ausgerichtet
sind.

Ausgehend von diesem Stand der Technik liege der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein verbessertes Beladeverfahren für ein Elektrofahrzeug auszubilden
(Seite 5, Zeilen 8 bis 9).

3. Als Fachmann sieht der Senat einen Diplomingenieur (FH) oder Bachelor
der Fachrichtung Elektrotechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwick-
lung von induktiven Ladesystemen für Fahrzeuge an.

4. Die gestellte Aufgabe soll durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1
gemäß Hauptantrag gelöst werden, der sich wie folgt gliedern lässt:

M1 Verfahren zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie
an ein Fahrzeug,
M2 wobei am Boden eine Primärwicklung angeordnet ist und an
der Unterseite des Fahrzeugs eine Sekundärwicklung,
- 13 -
M3 wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammen-
gesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der bei-
den Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind,
so dass von der Primärwicklung in die Wicklung keine Span-
nung induziert wird,
M4 wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primär-
wicklung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannun-
gen betragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die
Wicklung keine Spannung induziert wird,
M5 wobei die Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position
des Fahrzeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maxi-
male, Kopplungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwick-
lung vorhanden ist, bestimmt wird von einem am Boden ange-
ordneten Mittel
M6 und danach die bestimmte Positionsinformation über einen von
den Teilwicklungen separaten Kommunikationskanal (61) an
eine im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung über-
tragen wird mittels moduliertem Licht oder moduliertem Infrarot,
M7 wobei zur Positionsbestimmung die induktiven Kopplungsstär-
ken zwischen den Teilwicklungen der fahrzeugseitigen Wick-
lung und den Teilwicklungen der bodenseitigen Wicklung sowie
die induktive Kopplungsstärke zwischen der bodenseitigen und
der fahrzeugseitigen Wicklung bestimmt werden und daraus die
Position bestimmt wird,
M8 wobei vom Fahrzeug zur Primärwicklung eine Einwegsignalisie-
rung, insbesondere also ein unidirektionaler Kommunikations-
kanal, eingerichtet ist, wobei ein in die am Fahrzeug angeord-
neten Teilwicklungen eingeprägter Strom ein Wechselmagnet-
- 14 -
feld derart erzeugt, dass eine entsprechende Signalspannung
in den bodenseitig angeordneten Teilwicklungen erzeugt wird,
insbesondere unabhängig von dem von der Primärwicklung
erzeugten Wechselmagnetfeld,
M9 wobei von der am Fahrzeug angeordneten Wicklung zu der am
Boden angeordneten Wicklung ein unidirektionaler Kommunika-
tionskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher frequen-
ter Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Frequenz
höher ist als die Frequenz des in die Primärwicklung eingepräg-
ten Wechselstroms,
M10 wobei der Sekundärwicklung eine Kapazität derart in Reihe
oder parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des
so gebildeten Schwingkreises im Wesentlichen der Frequenz
des in die Primärwicklung eingeprägten Wechselstromes ent-
spricht.

Die Merkmale des Systems nach Patentanspruch 2 gemäß Hauptantrag lassen
sich wie folgt gliedern:

N1 System zur Durchführung eines Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
N2 fahrzeugseitig die zumindest zwei Teilwicklungen und die
Sekundärwicklung vorhanden sind und bodenseitig die zumin-
dest zwei Teilwicklungen und die Primärwicklung.

Der Patentanspruch 1 gemäß 1. Hilfsantrag lautet unter Einfügung einer Gliede-
rung:

N1‘ System, geeignet ausgebildet zur Durchführung eines Verfah-
rens zum induktiven Übertragen von elektrischer Energie an ein
Fahrzeug,
- 15 -
wobei das System
N1.1 - das Fahrzeug,
M2‘ - eine am Boden angeordnete Primärwicklung
- eine an der Unterseite des Fahrzeugs angeordnete Sekun-
därwicklung,
M6.1 - ein Kommunikationskanal (61),
M6.2 - im Fahrzeug angeordnete elektronische Steuerung,
M5.1 - ein Positionsbestimmungs-Mittel,
M8.1 - ein Stromeinprägungsmittel,
M8.2 - eine Einwegsignalisierung, also der unidirektionale Kom-
munikationskanal,
M9.1 - ein unidirektionaler Kommunikationskanal und
M10.1 - eine Kapazität,
aufweist,
M3 wobei am Fahrzeug eine aus zwei Teilwicklungen zusammen-
gesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei die von der mit einem
Wechselstrom beaufschlagten Primärwicklung in jede der bei-
den Teilwicklungen induzierte Spannungen betragsgleich sind,
so dass von der Primärwicklung in die Wicklung keine Span-
nung induziert wird,
M4 wobei am Boden eine entsprechende, ebenfalls aus zwei Teil-
wicklungen zusammengesetzte Wicklung angeordnet ist, wobei
die von der mit einem Wechselstrom beaufschlagten Primär-
wicklung in jede der beiden Teilwicklungen induzierte Spannun-
gen betragsgleich sind, so dass von der Primärwicklung in die
Wicklung keine Spannung induziert wird,
M5‘ wobei am Boden ein Mittel angeordnet ist, das ausgebildet ist,
die Position des Fahrzeugs relativ zu derjenigen Position des
Fahrzeugs, in welcher eine optimale, insbesondere maximale,
Kopplungsstärke der Sekundärwicklung zur Primärwicklung vor-
handen ist, zu bestimmen,
- 16 -
M6‘ wobei der Kommunikationskanal (61) von den Teilwicklungen
separat angeordnet ist und ausgebildet ist, die vom Mittel be-
stimmte Positionsinformation über den Kommunikationska-
nal (61) an die im Fahrzeug angeordnete elektronische Steue-
rung zu übertragen mittels moduliertem Licht oder moduliertem
Infrarot,
M7‘ wobei das Positionsbestimmungs-Mittel geeignet ausgebildet
ist, die induktiven Kopplungsstärken zwischen den Teilwicklun-
gen der fahrzeugseitigen Wicklung und den Teilwicklungen der
bodenseitigen Wicklung sowie die induktive Kopplungsstärke
zwischen der bodenseitigen und der fahrzeugseitigen Wicklung
zu bestimmen und daraus die Position zu bestimmen,
M8‘ wobei die Einwegsignalisierung, also ein unidirektionaler Kom-
munikationskanal, vom Fahrzeug zur Primärwicklung eingerich-
tet ist, indem das Stromeinprägungsmittel ausgebildet ist, in die
am Fahrzeug angeordneten Teilwicklungen einen Strom derart
einzuprägen, dass ein Wechselmagnetfeld derart erzeugt wird,
dass eine entsprechende Signalspannung in den bodenseitig
angeordneten Teilwicklungen unabhängig von dem von der Pri-
märwicklung erzeugten Wechselmagnetfeld erzeugt wird,
M9‘ wobei von der am Fahrzeug angeordneten Wicklung zu der am
Boden angeordneten Wicklung der unidirektionale Kommuni-
kationskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation höher fre-
quenter Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren Fre-
quenz höher ist als die Frequenz des in die Primärwicklung ein-
geprägten Wechselstroms,
M10‘ wobei der Sekundärwicklung die Kapazität derart in Reihe oder
parallel zugeschaltet ist, dass die Resonanzfrequenz des so
gebildeten Schwingkreises der Frequenz des in die Primärwick-
lung eingeprägten Wechselstromes entspricht
- 17 -
N2 wobei fahrzeugseitig die zumindest zwei Teilwicklungen und die
Sekundärwicklung vorhanden sind und bodenseitig die zumin-
dest zwei Teilwicklungen und die Primärwicklung.

Der Anspruch 1 gemäß 2. Hilfsantrag entspricht dem Anspruch 1 des Hauptan-
trags unter Einfügen des Merkmals M2.1 und Ersetzen des Merkmals M9
durch M9‘‘:

M2.1 wobei in die Primärwicklung von einer Einspeisung ein mittel-
frequenter Wechselstrom eingeprägt wird, so dass an das Fahr-
zeug elektrische Energie übertragen wird, wenn dieses eine
Position aufweist, in welcher die Sekundärwicklung induktiv
möglichst stark gekoppelt ist an die Primärwicklung,
M9‘‘ wobei von der am Fahrzeug angeordneten Sekundärwicklung
zu der am Boden angeordneten Primärwicklung ein unidirektio-
naler Kommunikationskanal eingerichtet ist durch Aufmodula-
tion höher frequenter Stromanteile, also Wechselstromanteile,
deren Frequenz höher ist als die Frequenz des in die Primär-
wicklung eingeprägten Wechselstroms.

Der Anspruch 1 gemäß 3. Hilfsantrag entspricht dem Anspruch 1 des 1. Hilfsan-
trags unter Einfügen des Merkmals M2.1 und Ersetzen des Merkmals M9‘
durch M9‘‘‘:

M9‘‘‘ wobei von der am Fahrzeug angeordneten Sekundärwicklung
zu der am Boden angeordneten Primärwicklung der unidirektio-
nale Kommunikationskanal eingerichtet ist durch Aufmodulation
höher frequenter Stromanteile, also Wechselstromanteile, deren
Frequenz höher ist als die Frequenz des in die Primärwicklung
eingeprägten Wechselstroms.

- 18 -
5. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag ist in der Anmel-
dung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann ihn ausführen
kann (§ 34 Abs. 4 PatG).

Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn die in der Anmeldung enthaltenen
Angaben dem fachmännischen Leser so viel an technischer Information vermit-
teln, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen in der Lage ist, die
Erfindung erfolgreich auszuführen. Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offen-
barung ist demnach gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und
ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentan-
spruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Anmeldung in Verbindung mit dem
allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirkli-
chen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979
– X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat; BGH, Urteil vom
11. Mai 2010 – X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 - Polymerisierbare Zementmi-
schung, Rdn. 31; BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916
– Klammernahtgerät).

Diese Voraussetzungen sind jedoch hier nicht gegeben.

5.1 Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie, gemäß Merkmal M5, die Po-
sition des Fahrzeugs relativ zu einer Position, in welcher eine optimale Kopp-
lungsstärke der Sekundär- zur Primärwicklung vorhanden ist, bestimmt werden
kann.

Zwar kann der Fachmann der Beschreibung die Angabe entnehmen, dass Posi-
tionskoordinaten X bzw. Y relativ zu einer Position optimaler Kopplung bestimmt
werden sollen (vgl. Seite 6, Zeilen 19 bis 21), jedoch lässt die Anmeldung völlig
offen, wo sich die Position der optimalen Kopplungsstärke befindet oder wie diese
ermittelt werden könnte. Auch aus seinem Fachwissen erschließt sich dem Fach-
mann nicht, wie er eine Position relativ zu einem unbekannten – insbesondere an
- 19 -
unterschiedlichen Ladestationen unterschiedlichen – Bezugspunkt, nämlich der
Position der optimalen Kopplungsstärke, bestimmen kann.

5.2 Ferner erhält der Fachmann durch die gesamten Unterlagen keinen Hin-
weis, ob es sich beim dem im Merkmal M9 genannten unidirektionalen Kommuni-
kationskanal um denselben handelt, wie den gemäß Merkmal M8 oder einen da-
von zu unterscheidenden. Gleichermaßen bleibt offen, ob es sich bei der in
Merkmal M9 genannten Wicklung um die Sekundärwicklung handelt oder um die
fahrzeugseitige Wicklung gemäß Merkmal M3. Somit weiß der Fachmann auch
diesbezüglich nicht, was die Anmelderin erfunden hat und ist daher nicht in der
Lage den Gegenstand des Anspruchs auszuführen.

6. Die Ausführungen zum Anspruch 1 nach Hauptantrag treffen in gleicher
Weise auf den nebengeordneten Anspruch 2 zu, der auf ein System zur Durchfüh-
rung eines Verfahrens nach Anspruch 1 gerichtet ist.

7. Die aufgezeigten Lücken in der Deutlichkeit und der Vollständigkeit der Er-
findung bestehen gleichermaßen bei den Gegenständen der jeweiligen Patentan-
sprüche 1 gemäß der drei Hilfsanträge, die ebenfalls die Merkmale M5 und M9
umfassen, so dass auf die diesbezüglichen Ausführungen zum Hauptantrag Be-
zug genommen wird.

Somit war die Beschwerde zurückzuweisen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechts-
mittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

- 20 -
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der
nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3
PatG):

1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung
des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis
der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt
worden sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).

Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer
qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch
Übertragung in die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden
(§ 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1)
Nr. 6 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof
und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die
auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html
bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen
bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).

- 21 -
Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden
(§ 102 Abs. 5 Satz 1 PatG).


Kleinschmidt Kirschneck J. Müller Dr. Kapels

Ko



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