17 W (pat) 28/15  - 17. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154
05.11

BUNDESPATENTGERICHT



17 W (pat) 28/15
_______________
(Aktenzeichen)



Verkündet am
7. März 2017





B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2013 016 378.1-53








hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 7. März 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, der Richterin
Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung und des Richters Dipl.-Ing. Hoffmann
- 2 -
beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.


G r ü n d e

I.

Die vorliegende Patentanmeldung wurde am 30. September 2013 beim Deutschen
Patent- und Markenamt eingereicht. Sie trägt die Bezeichnung:

„Computer-implementiertes Aggregationsverfahren sowie Verfahren,
Computersystem und Computerprogramm zur Betriebsüberwachung
von Chemieindustrieeinrichtungen“.

Die Anmeldung wurde durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G06Q in der
Anhörung vom 30. April 2015 zurückgewiesen. Die Prüfungsstelle führt zur Be-
gründung der Zurückweisung aus, dass der Gegenstand des Hauptanspruchs von
der Patentierbarkeit ausgeschlossen sei, da keine technischen Mittel zur Lösung
eines technischen Problems vorlägen.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet.

Der Vertreter der Anmelderin stellte den Antrag,

den angegriffenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte
Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:
- 3 -
gemäß Hauptantrag („Anspruchsreihe I“) mit
Patentansprüchen 1–16 vom 28.05.2015,
eingegangen am 01.06.2015,
Beschreibung Seiten 1–43 und
9 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1–10, jeweils vom Anmel-
detag;

gemäß Hilfsantrag 1 („Anspruchsreihe II“) mit
Patentansprüchen 1–15 vom 28.05.2015,
eingegangen am 01.06.2015,
im Übrigen wie Hauptantrag;

gemäß Hilfsantrag 2 („Anspruchsreihe III“) mit
Patentansprüchen 1–12 vom 28.05.2015,
eingegangen am 01.06.2015,
im Übrigen wie Hauptantrag;

gemäß Hilfsantrag 3 („Anspruchsreihe IV“) mit
Patentansprüchen 1–14 vom 21.02.2017,
eingegangen am 22.02.2017,
im Übrigen wie Hauptantrag;

gemäß Hilfsantrag 4 („Anspruchsreihe V“) mit
Patentansprüchen 1–13 vom 21.02.2017,
eingegangen am 22.02.2017,
im Übrigen wie Hauptantrag.

Der geltende Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (hier mit einer denkbaren
Gliederung und der Berichtigung zweier offensichtlicher Fehler in den Merkma-
len (a) und (b) versehen) lautet:
- 4 -
(A) 1. Computer-implementiertes Verfahren zur Bildung und Speicherung zu-
mindest einer Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines Massenstroms und/oder Energiestroms, der
durch eine gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten einer Chemie-
industrieeinrichtung fließt, für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung,
wobei das computer-implementierte Verfahren
(a) mit einem Speicherinhalt in zumindest einem Speicher arbeitet, in
dem die zu Chemieindustrieeinrichtung dadurch informationstech-
nisch modelliert ist,
(a1) dass der Speicherinhalt zumindest eine Block-Daten-
struktur zur Speicherung zumindest eines Block-Daten-
elementes aufweist, das jeweils eine Einheit der Che-
mieindustrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsen-
tiert, wobei
(a2) eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung
dadurch in der Block-Datenstruktur repräsentiert wird,
dass zumindest ein Block-Datenelement vorgesehen
ist, das ein übergeordnetes Block-Datenelement ist, das
wiederum zumindest ein untergeordnetes Block-Daten-
element aufweist, wobei
(a3) das jeweilige übergeordnete Block-Datenelement je-
weils eine übergeordnete Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung, und das jeweilige untergeordnete Block-
Datenelement jeweils eine in der übergeordneten Ein-
heit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemie-
industrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsentiert,
und,
(b) dass der Speicherinhalt zumindest eine Verbindungs-Datenstruktur
zur Speicherung von zumindest einem Verbindungs-Datenelements
aufweist, das jeweils einer gerichteten Verbindung zwischen jeweils
- 5 -
zwei zueinander unterschiedlichen Block-Datenelementen entspricht,
die eine jeweilige zugehörige gerichtete Verbindung zwischen den
jeweiligen beiden entsprechenden in der Block-Datenstruktur reprä-
sentierten Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert,
und wobei
(c) zumindest ein Massenstrom und/oder ein Energiestrom, der jeweils
durch die jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der Chemieindustrieeinrichtung fließt, mit zumindest einer jeweiligen
(Meß-)Größe erfaßt und jeweils als dieser gerichteten Verbindung
abgespeichert wird, und
(d) anhand einer hierzu jeweils gespeicherten Aggregationsregel zumin-
dest eine Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines der vorgenannten Massenströme und/
oder Energieströme für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung derart vorgenommen wird,
(d1) dass für die jeweilige Einheit der Chemieindustrieein-
richtung die Aggregation des ihr zugehörigen Zugangs-
Stroms oder der ihr zugehörigen Zugangs-Ströme oder
des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms oder der ihr zuge-
hörigen Abgangs-Ströme des zumindest einen vorge-
nannten Massenstromes oder Energiestromes anhand
der in der Block-Datenstruktur gespeicherten Block-
Datenelemente und anhand der in der Verbindungs-
Datenstruktur gespeicherten Verbindungs-Datenele-
mente vorgenommen wird, indem
(d1i) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Zugangs-Stromes verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
- 6 -
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenden Teileinheiten
endet, und ferner
(d1ii) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Abgangs-Stroms verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung inner-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und außerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenen Teileinheiten
endet,
und wobei
(e) die jeweilige Aggregation entsprechend der Aggregationsregel für
den jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-
Strom des zumindest einen vorgenannten Massenstromes oder
Energiestromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieeinrich-
tung gebildet und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert
wird.

Zu den übrigen Ansprüchen wird auf die Akte verwiesen.
- 7 -
Der geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 (hier ebenfalls mit einer
denkbaren Gliederung, der Berichtigung zweier offensichtlicher Fehler in den
Merkmalen (a) und (b), sowie der Kennzeichnung der Unterschiede zum Hauptan-
spruch des Hauptantrags versehen) lautet:

(B) 1. Computer-implementiertes Verfahren zur Betriebsüberwachung von Che-
mieindustrieeinrichtungen vermittels zumindest einer Kenngröße, dadurch
gekennzeichnet, dass anhand zumindest einer gespeicherten Kenngrößen-
Ermittlungsregel aus der oder den nach einem Aggregationsverfahren
gebildeten Aggregation(en) für einen jeweiligen Zugangs-Strom und/oder
den jeweiligen Abgangs-Strom eines jeweiligen Massenstromes und/oder
Energiestromes und/oder Informationsstromes von einer Einheit oder von
Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung zumindest eine Kenngröße zur
Betriebsüberwachung der Chemieindustrieeinrichtung gebildet und zur Wei-
terverarbeitung oder Anzeige gespeichert wird oder werden,
wobei es sich bei dem Aggregationsverfahren um ein

(A*) Computer-implementiertes Aggregationsverfahren zur Bildung und
Speicherung zumindest einer Aggregation für einen Zugangs-Strom und/
oder einen Abgangs-Strom zumindest eines Massenstroms und/oder Ener-
giestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der einer Chemieindustrieeinrichtung fließt, für zumindest eine Einheit der
Chemieindustrieeinrichtung handelt,
wobei das computer-implementierte Aggregationsverfahren
(a) mit einem Speicherinhalt in zumindest einem Speicher arbeitet, in
dem die zu Chemieindustrieeinrichtung dadurch informationstech-
nisch modelliert ist,
(a1) dass der Speicherinhalt zumindest eine Block-Daten-
struktur zur Speicherung zumindest eines Block-Daten-
elementes aufweist, das jeweils eine Einheit der Che-
- 8 -
mieindustrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsen-
tiert, wobei
(a2) eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung
dadurch in der Block-Datenstruktur repräsentiert wird,
dass zumindest ein Block-Datenelement vorgesehen
ist, das ein übergeordnetes Block-Datenelement ist, das
wiederum zumindest ein untergeordnetes Block-Daten-
element aufweist, wobei
(a3) das jeweilige übergeordnete Block-Datenelement je-
weils eine übergeordnete Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung, und das jeweilige untergeordnete Block-
Datenelement jeweils eine in der übergeordneten Ein-
heit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemie-
industrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsentiert,
und,
(b) dass der Speicherinhalt zumindest eine Verbindungs-Datenstruktur
zur Speicherung von zumindest einem Verbindungs-Datenelements
aufweist, das jeweils einer gerichteten Verbindung zwischen jeweils
zwei zueinander unterschiedlichen Block-Datenelementen entspricht,
die eine jeweilige zugehörige gerichtete Verbindung zwischen den
jeweiligen beiden entsprechenden in der Block-Datenstruktur reprä-
sentierten Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert,
und wobei
(c) zumindest ein Massenstrom und/oder ein Energiestrom, der jeweils
durch die jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der Chemieindustrieeinrichtung fließt, mit zumindest einer jeweiligen
(Meß-)Größe erfaßt und jeweils als dieser gerichteten Verbindung
abgespeichert wird, und
(d) anhand einer hierzu jeweils gespeicherten Aggregationsregel zumin-
dest eine Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines der vorgenannten Massenströme und/
- 9 -
oder Energieströme für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung derart vorgenommen wird,
(d1) dass für die jeweilige Einheit der Chemieindustrieein-
richtung die Aggregation des ihr zugehörigen Zugangs-
Stroms oder der ihr zugehörigen Zugangs-Ströme oder
des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms oder der ihr zuge-
hörigen Abgangs-Ströme des zumindest einen vorge-
nannten Massenstromes oder Energiestromes anhand
der in der Block-Datenstruktur gespeicherten Block-Da-
tenelemente und anhand der in der Verbindungs-Daten-
struktur gespeicherten Verbindungs-Datenelemente
vorgenommen wird, indem
(d1i) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Zugangs-Stromes verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenden Teileinheiten
endet, und ferner
(d1ii) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Abgangs-Stroms verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung inner-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
- 10 -
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und außerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenen Teileinheiten
endet,
und wobei
(e) die jeweilige Aggregation entsprechend der Aggregationsregel für
den jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-
Strom des zumindest einen vorgenannten Massenstromes oder
Energiestromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieeinrich-
tung gebildet und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert
wird.

Zu den übrigen Ansprüchen wird auf die Akte verwiesen.

Der geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 (hier ebenfalls mit einer
denkbaren Gliederung, der Berichtigung dreier offensichtlicher Fehler in den Merk-
malen (A*), (a) und (b), sowie der Kennzeichnung der Unterschiede zum Hauptan-
spruch des Hauptantrags versehen) lautet:

(C) 1. Computersystem zur Betriebsüberwachung von Chemieindustrieeinrich-
tungen, wobei das Computersystem zumindest einen Computer und zumin-
dest einen Prozessor und mindestens einen Computersystem-Speicher
sowie zumindest eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung von Massen-
strömen und/oder Energieströmen und/oder Informationsströmen, die durch
eine jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten der Chemie-
industrieeinrichtung fließen, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das
Computersystem vermittels eines Computerprogramms zur Durchführung
eines Aggregationsverfahrens eingerichtet ist,
- 11 -
wobei es sich bei dem Aggregationsverfahren um ein
(A*) Computer-implementiertes Aggregationsverfahren zur Bildung und
Speicherung zumindest einer Aggregation für einen Zugangs-Strom
und/oder einen Abgangs-Strom zumindest eines Massenstroms und/
oder Energiestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen
zwei Einheiten der einer Chemieindustrieeinrichtung fließt, für zumin-
dest eine Einheit der Chemieindustrieeinrichtung handelt handet,
wobei das computer-implementierte Aggregationsverfahren
(a) mit einem Speicherinhalt in zumindest einem Speicher arbeitet, in
dem die zu Chemieindustrieeinrichtung dadurch informationstech-
nisch modelliert ist,
(a1) dass der Speicherinhalt zumindest eine Block-Daten-
struktur zur Speicherung zumindest eines Block-Daten-
elementes aufweist, das jeweils eine Einheit der Che-
mieindustrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsen-
tiert, wobei
(a2) eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung
dadurch in der Block-Datenstruktur repräsentiert wird,
dass zumindest ein Block-Datenelement vorgesehen
ist, das ein übergeordnetes Block-Datenelement ist, das
wiederum zumindest ein untergeordnetes Block-Daten-
element aufweist, wobei
(a3) das jeweilige übergeordnete Block-Datenelement je-
weils eine übergeordnete Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung, und das jeweilige untergeordnete Block-
Datenelement jeweils eine in der übergeordneten Ein-
heit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemie-
industrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsentiert,
und,
(b) dass der Speicherinhalt zumindest eine Verbindungs-Datenstruktur
zur Speicherung von zumindest einem Verbindungs-Datenelements
- 12 -
aufweist, das jeweils einer gerichteten Verbindung zwischen jeweils
zwei zueinander unterschiedlichen Block-Datenelementen entspricht,
die eine jeweilige zugehörige gerichtete Verbindung zwischen den
jeweiligen beiden entsprechenden in der Block-Datenstruktur reprä-
sentierten Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert,
und wobei
(c) zumindest ein Massenstrom und/oder ein Energiestrom, der jeweils
durch die jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der Chemieindustrieeinrichtung fließt, mit zumindest einer jeweiligen
(Meß-)Größe erfaßt und jeweils als dieser gerichteten Verbindung
abgespeichert wird, und
(d) anhand einer hierzu jeweils gespeicherten Aggregationsregel zumin-
dest eine Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines der vorgenannten Massenströme und/
oder Energieströme für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung derart vorgenommen wird,
(d1) dass für die jeweilige Einheit der Chemieindustrieein-
richtung die Aggregation des ihr zugehörigen Zugangs-
Stroms oder der ihr zugehörigen Zugangs-Ströme oder
des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms oder der ihr zuge-
hörigen Abgangs-Ströme des zumindest einen vorge-
nannten Massenstromes oder Energiestromes anhand
der in der Block-Datenstruktur gespeicherten Block-
Datenelemente und anhand der in der Verbindungs-
Datenstruktur gespeicherten Verbindungs-Datenele-
mente vorgenommen wird, indem
(d1i) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Zugangs-Stromes verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
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halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenden Teileinheiten
endet, und ferner
(d1ii) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Abgangs-Stroms verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung inner-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und außerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenen Teileinheiten
endet,
und wobei
(e) die jeweilige Aggregation entsprechend der Aggregationsregel für
den jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-
Strom des zumindest einen vorgenannten Massenstromes oder
Energiestromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieeinrich-
tung gebildet und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert
wird.

Zu den übrigen Ansprüchen wird auf die Akte verwiesen.
- 14 -
Der geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 (hier ebenfalls mit einer
denkbaren Gliederung, der Berichtigung von offensichtlichen Fehlern in den Merk-
malen (a), (b) und (e), sowie der Kennzeichnung der Unterschiede zum
Hauptanspruch des Hauptantrags versehen) lautet:

(B) 1. Computer-implementiertes Verfahren zur Betriebsüberwachung von Che-
mieindustrieeinrichtungen vermittels zumindest einer Kenngröße, dadurch
gekennzeichnet, dass anhand zumindest einer gespeicherten Kenngrößen-
Ermittlungsregel aus der oder den nach einem Aggregationsverfahren ge-
bildeten Aggregation(en) für einen jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den
jeweiligen Abgangs-Strom eines jeweiligen Massenstromes und/oder Ener-
giestromes und/oder Informationsstromes von einer Einheit oder von Ein-
heiten der Chemieindustrieeinrichtung zumindest eine Kenngröße zur Be-
triebsüberwachung der Chemieindustrieeinrichtung gebildet und zur Weiter-
verarbeitung oder Anzeige gespeichert wird oder werden,
wobei es sich bei dem Aggregationsverfahren um ein

(A*) Computer-implementiertes Aggregationsverfahren zur Bildung und
Speicherung zumindest einer Aggregation für einen Zugangs-Strom
und/oder einen Abgangs-Strom zumindest eines Massenstroms und/
oder Energiestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen
zwei Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung fließt, für zumindest
eine Einheit der Chemieindustrieeinrichtung handelt,
wobei das computer-implementierte Aggregationsverfahren
(a) mit einem Speicherinhalt in zumindest einem Speicher arbeitet, in
dem die zu Chemieindustrieeinrichtung dadurch informationstech-
nisch modelliert ist,
(a1) dass der Speicherinhalt zumindest eine Block-Daten-
struktur zur Speicherung zumindest eines Block-Daten-
elementes aufweist, das jeweils eine Einheit der Che-
- 15 -
mieindustrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsen-
tiert, wobei
(a2) eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung
dadurch in der Block-Datenstruktur repräsentiert wird,
dass zumindest ein Block-Datenelement vorgesehen
ist, das ein übergeordnetes Block-Datenelement ist, das
wiederum zumindest ein untergeordnetes Block-Daten-
element aufweist, wobei
(a3) das jeweilige übergeordnete Block-Datenelement je-
weils eine übergeordnete Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung, und das jeweilige untergeordnete Block-
Datenelement jeweils eine in der übergeordneten Ein-
heit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemie-
industrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsentiert,
und,
(b) dass der Speicherinhalt zumindest eine Verbindungs-Datenstruktur
zur Speicherung von zumindest einem Verbindungs-Datenelements
aufweist, das jeweils einer gerichteten Verbindung zwischen jeweils
zwei zueinander unterschiedlichen Block-Datenelementen entspricht,
die eine jeweilige zugehörige gerichtete Verbindung zwischen den
jeweiligen beiden entsprechenden in der Block-Datenstruktur reprä-
sentierten Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert,
und wobei
(c) zumindest ein Massenstrom und/oder ein Energiestrom, der jeweils
durch die jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der Chemieindustrieeinrichtung fließt, mit zumindest einer jeweiligen
(Meß-)Größe erfaßt und jeweils als dieser gerichteten Verbindung
abgespeichert wird, und
(d) anhand einer hierzu jeweils gespeicherten Aggregationsregel zumin-
dest eine Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines der vorgenannten Massenströme und/
- 16 -
oder Energieströme für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung derart vorgenommen wird,
(d1) dass für die jeweilige Einheit der Chemieindustrieein-
richtung die Aggregation des ihr zugehörigen Zugangs-
Stroms oder der ihr zugehörigen Zugangs-Ströme oder
des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms oder der ihr zuge-
hörigen Abgangs-Ströme des zumindest einen vorge-
nannten Massenstromes oder Energiestromes anhand
der in der Block-Datenstruktur gespeicherten Block-
Datenelemente und anhand der in der Verbindungs-
Datenstruktur gespeicherten Verbindungs-Datenele-
mente vorgenommen wird, indem
(d1i) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Zugangs-Stromes verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenden Teileinheiten
endet, und ferner
(d1ii) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Abgangs-Stroms verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung inner-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
- 17 -
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und außerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenen Teileinheiten
endet,
und wobei
(e) die jeweilige Aggregation entsprechend der Aggregationsregel für
den jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-
Strom des zumindest einen vorgenannten Massenstromes oder
Energiestromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieeinrich-
tung gebildet und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert
wird,.
und wobei
(f) als Aggregationsregel zur Aggregation des Zugangs-Stroms und/
oder des Abgangs-Stroms des jeweiligen Massenstromes und/oder
Energiestromes und/oder Informationsstromes der jeweiligen Einheit
der Chemieindustrieeinrichtung eine Aufsummierung, eine Mittelwert-
bildung oder eine Extremwertbildung der jeweils erfaßten (Meß-)
Größe der jeweils zur Aggregation zu verwendenden Masseströme
und/oder Energieströme und/ oder Informationsströme vorgesehen
ist.

Zu den übrigen Ansprüchen wird auf die Akte verwiesen.

Der geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 (hier ebenfalls mit einer
denkbaren Gliederung, der Berichtigung von offensichtlichen Fehlern in den Merk-
malen (a) und (b), sowie der Kennzeichnung der Unterschiede zum Hauptan-
spruch des Hauptantrags versehen) lautet:
- 18 -
(B) 1. Computer-implementiertes Verfahren zur Betriebsüberwachung von Che-
mieindustrieeinrichtungen vermittels zumindest einer Kenngröße, dadurch
gekennzeichnet, dass anhand zumindest einer gespeicherten Kenngrößen-
Ermittlungsregel aus der oder den nach dem Aggregationsverfahren gebil-
deten Aggregation(en) für einen jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den
jeweiligen Abgangs-Strom eines jeweiligen Massenstromes und/oder Ener-
giestromes und/oder Informationsstromes von einer Einheit oder von Ein-
heiten der Chemieindustrieeinrichtung zumindest eine Kenngröße zur Be-
triebsüberwachung der Chemieindustrieeinrichtung gebildet und zur Weiter-
verarbeitung oder Anzeige gespeichert wird oder werden,
wobei es sich bei dem Aggregationsverfahren um ein

(A*) Computer-implementiertes Aggregationsverfahren zur Bildung und
Speicherung zumindest einer Aggregation für einen Zugangs-Strom
und/oder einen Abgangs-Strom zumindest eines Massenstroms und/
oder Energiestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen
zwei Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung fließt, für zumindest
eine Einheit der Chemieindustrieeinrichtung handelt,
wobei das computer-implementierte Aggregationsverfahren
(a) mit einem Speicherinhalt in zumindest einem Speicher arbeitet, in
dem die zu Chemieindustrieeinrichtung dadurch informationstech-
nisch modelliert ist,
(a1) dass der Speicherinhalt zumindest eine Block-Daten-
struktur zur Speicherung zumindest eines Block-Daten-
elementes aufweist, das jeweils eine Einheit der Che-
mieindustrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsen-
tiert, wobei
(a2) eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung
dadurch in der Block-Datenstruktur repräsentiert wird,
dass zumindest ein Block-Datenelement vorgesehen
ist, das ein übergeordnetes Block-Datenelement ist, das
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wiederum zumindest ein untergeordnetes Block-Daten-
element aufweist, wobei
(a3) das jeweilige übergeordnete Block-Datenelement je-
weils eine übergeordnete Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung, und das jeweilige untergeordnete Block-
Datenelement jeweils eine in der übergeordneten Ein-
heit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemie-
industrieeinrichtung in der Datenstruktur repräsentiert,
und,
(b) dass der Speicherinhalt zumindest eine Verbindungs-Datenstruktur
zur Speicherung von zumindest einem Verbindungs-Datenelements
aufweist, das jeweils einer gerichteten Verbindung zwischen jeweils
zwei zueinander unterschiedlichen Block-Datenelementen entspricht,
die eine jeweilige zugehörige gerichtete Verbindung zwischen den
jeweiligen beiden entsprechenden in der Block-Datenstruktur reprä-
sentierten Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert,
und wobei
(c) zumindest ein Massenstrom und/oder ein Energiestrom, der jeweils
durch die jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
der Chemieindustrieeinrichtung fließt, mit zumindest einer jeweiligen
(Meß-)Größe erfaßt und jeweils als dieser gerichteten Verbindung
abgespeichert wird, und
(d) anhand einer hierzu jeweils gespeicherten Aggregationsregel zumin-
dest eine Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Ab-
gangs-Strom zumindest eines der vorgenannten Massenströme und/
oder Energieströme für zumindest eine Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung derart vorgenommen wird,
(d1) dass für die jeweilige Einheit der Chemieindustrieein-
richtung die Aggregation des ihr zugehörigen Zugangs-
Stroms oder der ihr zugehörigen Zugangs-Ströme oder
des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms oder der ihr zuge-
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hörigen Abgangs-Ströme des zumindest einen vorge-
nannten Massenstromes oder Energiestromes anhand
der in der Block-Datenstruktur gespeicherten Block-
Datenelemente und anhand der in der Verbindungs-
Datenstruktur gespeicherten Verbindungs-Datenele-
mente vorgenommen wird, indem
(d1i) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Zugangs-Stromes verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
neten und in ihr enthaltenden Teileinheiten
endet, und ferner
(d1ii) jeder solche Massenstrom oder Energiestrom
der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung für die jeweilige Aggregation des zuge-
hörigen Abgangs-Stroms verwendet wird, des-
sen zugehörige gerichtete Verbindung inner-
halb der jeweiligen Einheit der Chemieindustrie-
einrichtung einschließlich aller ihrer hierar-
chisch untergeordneten und in ihr enthaltenen
Teileinheiten beginnt und außerhalb der jeweili-
gen Einheit der Chemieindustrieeinrichtung ein-
schließlich aller ihrer hierarchisch untergeord-
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neten und in ihr enthaltenen Teileinheiten
endet,
und wobei
(e) die jeweilige Aggregation entsprechend der Aggregationsregel für
den jeweiligen Zugangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-
Strom des zumindest einen vorgenannten Massenstromes oder
Energiestromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieeinrich-
tung gebildet und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert
wird,
und wobei
(f) als Aggregationsregel zur Aggregation des Zugangs-Stroms und/
oder des Abgangs-Stroms des jeweiligen Massenstromes und/oder
Energiestromes und/oder Informationsstromes der jeweiligen Einheit
der Chemieindustrieeinrichtung eine Aufsummierung, eine Mittelwert-
bildung oder eine Extremwertbildung der jeweils erfaßten (Meß-)
Größe der jeweils zur Aggregation zu verwendenden Masseströme
und/oder Energieströme und/ oder Informationsströme vorgesehen
ist,
und wobei
(g) die Aggregation des Zugangs-Stroms und/oder des Abgangs-Stroms
des jeweiligen Massenstromes und/oder Energiestromes und/oder
Informationsstromes der jeweiligen Einheit der Chemieindustrieein-
richtung über einen zu wählenden Zeitraum erfolgt.

Zu den übrigen Ansprüchen wird auf die Akte verwiesen.

Im Verfahren wurde folgende Druckschrift genannt:

D1: DE 10 2007 046 962 A1.

Zu den Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.
- 22 -
II.

Die Beschwerde wurde frist- und formgerecht eingelegt und ist auch sonst zuläs-
sig. Sie hat jedoch keinen Erfolg, da das beanspruchte Verfahren nach Patentan-
spruch 1 des Hauptantrags und auch die jeweiligen beanspruchten Verfahren
nach Patentanspruch 1 der Hilfsanträge 1 bis 4 nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen (§ 1 i. V. m. § 4 Satz 1 PatG).


1. Die vorliegende Patentanmeldung betrifft ein computer-implementiertes
Aggregationsverfahren zur Bildung und Speicherung zumindest einer Aggregation
für einen Zugangs-Strom (auch Input-Strom genannt) und/oder einen Abgangs-
Strom (auch Output-Strom genannt) zumindest eines Massenstroms und/oder
Energiestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten
einer Chemieindustrieeinrichtung fließt für zumindest eine Einheit der Chemiein-
dustrieeinrichtung, sowie ein hierauf aufbauendes computer-implementiertes Ver-
fahren und ein ebenfalls hierauf aufbauendes Computersystem jeweils zur Be-
triebsüberwachung von Chemieindustrieeinrichtungen (Offenlegungsschrift, Ab-
satz [0001]).

Aus dem Stand der Technik seien Kennzahlensysteme aus der Betriebswirt-
schaftslehre, die einen hierarchischen Bezug vorwiesen und komplexe Vorgänge
abzubilden suchten, bekannt. Ebenso seien Modellierungen von Verbundsyste-
men, der Einsatz von Optimierungs-Algorithmen, Manufacturing-Execution-Sys-
teme und Energiemanagementsysteme bekannt (vgl. Offenlegungsschrift, Absätze
[0003]–[0011]).

Es existiere jedoch kein Verfahren und kein System, das es erlaube technische
Kenngrößen auf unterschiedlichen Hierarchieebenen einer als Verbundsystem
ausgestalteten Chemieindustrieeinrichtung zu erfassen, konsistent zu modellieren
und auf dieser Grundlage zunächst zur Überwachung der Chemieindustrieein-
- 23 -
richtung, letztlich aber auch zur ihrer Steuerung und/oder Optimierung zur Verfü-
gung zu stellen. Es werde nirgends der konkrete Einsatz von Kenngrößen in
einem hierarchischen Verbundsystem der chemischen Industrie beschrieben.
Auch sei aus dem Stand der Technik nicht zu entnehmen, ob solche Kenngrößen
in einer Chemieindustrieeinrichtung erfasst werden können, um die Einrichtung zu
überwachen und eine Prozesssteuerung und/oder Prozessoptimierung der Che-
mieindustrieeinrichtung vornehmen zu können (vgl. Offenlegungsschrift, Absätze
[0002], [0012]).

Der Anmeldung soll die Aufgabe zugrunde liegen, ein Verfahren und System zur
Überwachung der Chemieindustrieeinrichtung anzugeben, das in der Lage ist, auf
Einheiten unterschiedlicher Hierarchieebenen einer als Verbundsystem ausgestal-
teten Chemieindustrieeinrichtung bezogene technische Kenngrößen zu bilden und
so die Chemieindustrieeinrichtung, vorzugsweise im Hinblick auf deren Ressour-
ceneffizienz anhand dieser technischen Kenngrößen zu überwachen (Offenle-
gungsschrift, Absatz [0016]).

Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag ein
computer-implementiertes Verfahren zur Bildung und Speicherung einer Aggrega-
tion für einen Zugangs-Strom und/oder einen Abgangs-Strom eines Massenstroms
und/oder Energiestroms, der durch eine gerichtete Verbindung zwischen zwei Ein-
heiten einer Chemieindustrieeinrichtung fließt, vor (Merkmal (A)).

Das Verfahren arbeitet mit dem Inhalt eines Speichers, in dem die Chemieindus-
trieeinrichtung informationstechnisch modelliert ist,
wobei der Speicherinhalt eine Block-Datenstruktur aufweist, in der ein Block-Da-
tenelement eine Einheit der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert, und in der
eine Hierarchie der Einheiten der Chemieeinrichtung durch mindestens ein über-
geordnetes Block-Datenelement und mindestens ein untergeordnetes Block-Da-
tenelement dargestellt wird, welche eine übergeordnete Einheit und eine in der
- 24 -
übergeordneten Einheit enthaltene untergeordnete Teileinheit der Chemieindus-
trieeinrichtung repräsentieren (Merkmale (a), (a1) – (a3)).
Weiterhin weist der Speicherinhalt eine Verbindungs-Datenstruktur zur Speiche-
rung mindestens eines Verbindungs-Datenelements auf, welches einer gerichteten
Verbindung zwischen zwei Block-Datenelementen entspricht und die Verbindung
zwischen den entsprechenden in der Block-Datenstruktur repräsentierten Einhei-
ten der Chemieindustrieeinrichtung repräsentiert (Merkmal (b)).
Das Verfahren erfasst den Massenstrom und/oder den Energiestrom, der durch
die gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten fließt, und speichert diese
(Meß-)Größe ab (Merkmal (c)).
Aus diesen (Meß-)Größen wird mit einer gespeicherten Aggregationsregel eine
Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder einen Abgangs-Strom eines der
Massenströme und/oder Energieströme für eine Einheit der Chemieindustrieein-
richtung vorgenommen (Merkmal (d)), wobei die Aggregation des zu der jeweili-
gen Einheit gehörigen Zugangs-Stroms oder des ihr zugehörigen Abgangs-Stroms
anhand der Block-Datenelemente und anhand der Verbindungs-Datenelemente
vorgenommen wird (Merkmal (d1)). Dazu wird für die Aggregation des Zugangs-
Stromes jeder Massenstrom oder Energiestrom der jeweiligen Einheit der Chemie-
industrieeinrichtung verwendet, dessen zugehörige gerichtete Verbindung außer-
halb der jeweiligen Einheit einschließlich aller ihrer hierarchisch untergeordneten
und in ihr enthaltenen Teileinheiten beginnt und innerhalb der jeweiligen Einheit
einschließlich aller ihrer hierarchisch untergeordneten und in ihr enthaltenden Teil-
einheiten endet, und für die Aggregation des Abgangs-Stromes wird jeder Mas-
senstrom oder Energiestrom der jeweiligen Einheit verwendet, dessen zugehörige
gerichtete Verbindung innerhalb der jeweiligen Einheit einschließlich aller ihrer hie-
rarchisch untergeordneten und in ihr enthaltenen Teileinheiten beginnt und außer-
halb der jeweiligen Einheit einschließlich aller ihrer hierarchisch untergeordneten
und in ihr enthaltenen Teileinheiten endet (Merkmale (d1i) und (d1ii)).
Die jeweilige Aggregation wird entsprechend der Aggregationsregel für den Zu-
gangs-Strom und/oder den jeweiligen Abgangs-Strom des vorgenannten Massen-
- 25 -
stromes oder Energiestromes der Einheit der Chemieindustrieeinrichtung gebildet
und zur Weiterverarbeitung oder Anzeige gespeichert (Merkmal (e)).

In Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist zusätzlich zu Patentanspruch 1 nach
Hauptantrag am Anfang des Anspruchs angegeben, dass es sich um ein compu-
ter-implementiertes Verfahren zur Betriebsüberwachung von Chemieindustrieein-
richtungen mit einer Kenngröße handelt, bei dem anhand einer gespeicherten
Kenngrößen-Ermittlungsregel aus der nach einem Aggregationsverfahren gebilde-
ten Aggregation für einen Zugangs-Strom und/oder den Abgangs-Strom eines
Massenstromes und/oder Energiestromes und/oder Informationsstromes von einer
Einheit oder von Einheiten der Chemieindustrieeinrichtung eine Kenngröße zur
Betriebsüberwachung der Chemieindustrieeinrichtung gebildet und zur Weiterver-
arbeitung oder Anzeige gespeichert wird (Merkmal (B)).
Weiterhin ist in Merkmal (A*) gegenüber dem ursprünglichen Merkmal (A) präzi-
siert, dass es sich um ein Aggregationsverfahren handelt.

In Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist zusätzlich zu Patentanspruch 1 nach
Hauptantrag am Anfang des Anspruchs angegeben, dass es sich um ein Compu-
tersystem zur Betriebsüberwachung von Chemieindustrieeinrichtungen handelt,
wobei das Computersystem einen Computer, einen Prozessor und einen Compu-
tersystem-Speicher sowie eine Erfassungseinrichtung zur Erfassung von Massen-
strömen und/oder Energieströmen und/oder Informationsströmen, die durch eine
jeweilige gerichtete Verbindung zwischen zwei Einheiten der Chemieindustrieein-
richtung fließen, aufweist und wobei das Computersystem vermittels eines Com-
puterprogramms zur Durchführung eines Aggregationsverfahrens eingerichtet ist.
Zusätzlich ist in Merkmal (A*) gegenüber dem ursprünglichen Merkmal (A) präzi-
siert, dass es sich um ein Aggregationsverfahren handelt.

Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 basiert auf Patentanspruch 1 nach Hilfsan-
trag 1 und enthält zusätzlich, dass als Aggregationsregel zur Aggregation des
Zugangs-Stroms und/oder des Abgangs-Stroms des jeweiligen Massenstromes
- 26 -
und/oder Energiestromes und/oder Informationsstromes der Einheit der Chemiein-
dustrieeinrichtung eine Aufsummierung, eine Mittelwertbildung oder eine Extrem-
wertbildung der jeweils erfassten (Meß-)Größe der zur Aggregation zu verwenden-
den Masseströme und/oder Energieströme und/ oder Informationsströme vorgese-
hen ist (Merkmal (f)).

Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 basiert auf Patentanspruch 1 nach Hilfs-
antrag 3 und enthält zusätzlich, dass die Aggregation des Zugangs-Stroms und/
oder des Abgangs-Stroms des Massenstromes und/oder Energiestromes und/oder
Informationsstromes der Einheit der Chemieindustrieeinrichtung über einen zu
wählenden Zeitraum erfolgt (Merkmal (g)).

Als Fachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, ein Verfahren zur Überwachung
von Chemieindustrieeinrichtungen zu verbessern, ist ein Programmierer oder
Informatiker mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Systemmodellierung im Be-
reich der Anlagensteuerung anzusehen.


2. Das jeweilige Verfahren nach Patentanspruch 1 des Hauptantrags sowie
der Hilfsanträge 1 bis 4 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Diese Verfahren waren nämlich für den Fachmann durch die Druckschrift D1
nahegelegt, aus der eine intelligente Steuerungs- und Simulationsumgebung zu
entnehmen ist, welche die Integration und Aktualisierung von Simulationsaktivitä-
ten in einem Online-Steuerungssystem auf einer Systemebene der Prozessanla-
gen-Steuerungsarchitektur ermöglicht.

2.1. Das Verfahren des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag beruht nicht auf
einer erfinderischen Tätigkeit.
Aus der D1 ist ein Ausführungsprogramm (Computer-implementiertes Verfahren)
zu entnehmen, mit dem Durchfluss- und Massenbilanzen innerhalb einer Prozess-
- 27 -
anlage berechnet werden können (Absätze [0125], [0126], Fig. 10), wobei es sich
bei den betrachteten Prozessen auch um die Prozesse einer Chemieanlage han-
deln kann (Absatz [0003]).

In D1 wird die Anlage mit ihren einzelnen Abschnitten mit Hilfe von Prozessobjek-
ten modelliert, die in einem Computersystem (d. h. in einer Speichereinrichtung
des Computersystems) gespeichert sind (Absatz [0010] – Merkmal (a)).

Intelligente, konfigurierbare Prozessobjekte werden hierbei realen Objekten inner-
halb der Prozessanlage zugeordnet (Absätze [0031], [0033], [0034] und Fig. 2).
Jedes intelligente Prozessobjekt kann eine Bibliothek mit vom Benutzer veränder-
baren Algorithmen, Verfahren und/oder Regeln beinhalten, welche etwa zur Be-
rechnung von Massenbilanzen herangezogen werden können (Absätze [0037] bis
[0040]). Ein oder mehrere Prozessobjekte können zu Prozessmodulen und meh-
rere Prozessmodule können zu übergeordneten Prozessmodulen zusammenge-
fasst werden, wobei die Prozessmodule in einem Prozessmodulspeicher (Fig. 2:
„46“) abgelegt sind (Absätze [0031], [0087] bis [0091]). So zeigt Fig. 5 eine Ansicht
mit übergeordneten Modulen, die einen größeren Teil einer Prozessanlage abbil-
den, während in Fig. 6 eine feinere Einteilung eines dieser Module (100) in unter-
geordnete Elemente dargestellt ist, welche untergeordneten realen Objekten (Ein-
heiten) der Prozessanlage entsprechen. Damit ist eine hierarchische Struktur mit
über- und untergeordneten Elementen (Block-Datenelemente in der Nomenklatur
der vorliegenden Anmeldung) vorhanden, die in der Speichereinrichtung des
Computersystems abgelegt ist, und die eine Struktur der Einheiten der Prozess-
anlage repräsentiert – Merkmale (a1), (a2), (a3).

Gemäß Absatz [0011] erhält jedes Prozessmodul Eingänge und erzeugt Aus-
gänge entsprechend den Mengen an Flüssigkeit, Gas oder anderer Materialien,
die die Anlage durchlaufen. Somit kann die Arbeitsweise der zugehörigen Einheit
innerhalb der Anlage und ihr Einfluss auf die Bewegung der Flüssigkeit oder ande-
- 28 -
rer Materialien in der Anlage simuliert werden. Es können auch (Mess-)Daten aus
der tatsächlichen Anlage abgerufen und dargestellt werden.

Um die Verbindungen zwischen den Prozessobjekten (und damit zwischen den
realen Objekten der Anlage) zu modellieren, können intelligente Verbindungsob-
jekte (Verbindungs-Datenelemente in der Nomenklatur der vorliegenden Anmel-
dung) genutzt werden, was bei der Erzeugung eines Modells des Betriebs der
Anlage mit ihrem Materialfluss hilfreich ist (Absatz [0012]). Intelligente Verbin-
dungsobjekte können den Strom durch den Verbinder modellieren und die mögli-
che Richtung des Stroms beschreiben (Absatz [0044]). Dass die Verbindungsob-
jekte mit ihrer durch die Anlage vorgegebenen Struktur ebenso wie die Prozess-
objekte und -module in einem zugeordneten Speicher abgelegt sind, liest der
Fachmann in D1 mit – Merkmal (b).

Es können Messelemente auf Verbindungselemente gesetzt werden, um z. B. den
Durchfluss von Material in einer Rohrleitung zu messen (Absätze [0053], [0054]).
Im Online-Modus kann der Wert der Messung im Grafikdisplay unmittelbar am
Messelement angezeigt werden (Absatz [0066]).
Somit kann der Strom durch die gerichtete Verbindung zwischen zwei durch Pro-
zessmodule modellierten Einheiten der Anlage messtechnisch erfasst und (etwa
zur Anzeige) gespeichert werden – Merkmal (c).

Zudem werden intelligente Stromobjekte bereitgestellt, welche Materialströme
innerhalb der Anlage zugeordnet sind, wobei die Eigenschaften der Ströme durch
die durchlaufenen Prozesselemente beeinflusst werden (Absatz [0013]). Strom-
elemente können am Eingang oder am Ende eines Prozessmoduls definiert wer-
den und beinhalten u. a. die Richtung des Stroms sowie Messgrößen wie Durch-
fluss, Druck und Temperatur; beispielsweise kann der Ausgangsstrom in einem
Prozessmodul den Eingangsstrom eines anderen Prozessmoduls bilden (Absatz
[0050]).
- 29 -
Mit dem System der D1 können Durchfluss- und Massenbilanzen sowie Verluste
innerhalb der Anlage berechnet und verfolgt werden (Absatz [0125]).

Das System der D1 ist dafür ausgelegt, Ströme in unterschiedlichen Hierarchie-
ebenen zu repräsentieren und zu verfolgen, wobei die Bezeichnung eines Stroms
innerhalb des gesamten Systems unverwechselbar sein soll (Absätze [0087] bis
[0089], Fig. 4 und 5). Damit bot es sich für den Fachmann an, zur Berechnung von
Strombilanzen und -verlusten zumindest für jedes Prozessmodul einer oberen Hie-
rarchieebene (d. h. für die dadurch repräsentierte Einheit der Anlage, einschließ-
lich der zugehörigen Untereinheiten) eine Bilanz der einzelnen Ströme zu erstel-
len, die dann für alle diese Module zu einer Gesamtbilanz zusammengefasst oder
auch für jedes Modul einzeln ausgewertet werden können. Wie dem in der Model-
lierung von Chemieanlagen bewanderten Fachmann bewusst war, werden hierbei
Zugangsströme und Abgangsströme getrennt behandelt, d. h. Ströme, die in der
jeweiligen Einheit (einschließlich ihrer jeweiligen Untereinheiten) beginnen oder
enden; vgl. D1 Absatz [0050], wonach Stromelemente für den Eingang und Strom-
elemente für den Ausgang eines Prozessmoduls definiert werden können, wobei
z. B. der Ausgangsstrom in einem Prozessmodul den Eingangsstrom eines ande-
ren Prozessmoduls bilden kann – Merkmale (d1i), (d1ii).

Zur Erstellung einer Bilanz für die Zugangs- bzw. Abgangsströme eines Moduls
muss dann für jeden Materialfluss eine Aggregation vorgenommen werden, etwa
als eine Summierung der gemessenen Durchflusswerte über die Zugangs- bzw.
Abgangsströme für das jeweilige Modul (einschließlich seiner Untermodule); hier-
für können in der zugehörigen Bibliothek gespeicherte Verfahren und Regeln ver-
wendet werden (Absätze [0037] bis [0040]) – Merkmal (d) sowie Merkmal (f) in der
Alternative „Aufsummierung“. Dass hierbei die in der Block-Datenstruktur gespei-
cherten Block-Datenelemente und ebenso die in der Verbindungs-Datenstruktur
gespeicherten Verbindungs-Datenelemente berücksichtigt werden, welche die hie-
rarchische Struktur der Chemieanlage mit ihren Einheiten und Untereinheiten
sowie deren Verbindungen wiedergeben, versteht sich von selbst – Merkmal (d1).
- 30 -
Insgesamt war damit ein Verfahren nahegelegt, um für zumindest eine Einheit
einer Chemieindustrieeinrichtung eine Aggregation für einen Zugangsstrom und
für einen Abgangsstrom zumindest eines Massenstroms, der durch eine gerichtete
Verbindung zwischen zwei Einheiten einer Chemieindustrieeinrichtung fließt, zu
bilden. Dass die Ergebnisse der Aggregation in dem verwendeten Computersys-
tem gespeichert werden, z. B. für eine Anzeige, ist für den Fachmann selbstver-
ständlich – Merkmale (A), (A*) und (e).

Die dargestellte Argumentation beinhaltet jeweils die Alternative „Massenstrom“
des Anspruchs 1 gemäß Hauptantrag. Im Übrigen wäre die Anwendung auf Ener-
gieströme für den Fachmann ebenfalls naheliegend.

Damit gelangte der Fachmann ausgehend von D1 in naheliegender Weise zum
Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag.

2.2. Ebenso beruht das Verfahren des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit werden im Folgenden nur das
Merkmal (B) sowie die Änderungen in Merkmal (A*) betrachtet. Zu den übrigen
Merkmalen wird auf die Ausführungen zum Patentanspruch 1 des Hauptantrags
verwiesen.

In der D1 ist ein Applikationspaket beschrieben, das aus mehreren Applikationen
(Softwareanwendungen) besteht, die auf einem Prozessor ausgeführt werden. Mit
Hilfe dieser Softwareanwendungen werden auf Basis von Werten der Anlage
Daten erzeugt und einem Benutzer entsprechende Informationen angezeigt, die
sich auf den Betrieb der Anlage sowie deren Elemente und somit auf die Überwa-
chung der Anlage beziehen. Wie bereits bei Anspruch 1 nach Hauptantrag aus-
geführt, entsprechen die Werte Daten aus der realen Anlage mit denen Durch-
fluss- und Massenbilanzen aus den Eingangs- und Ausgangswerten ermittelt wer-
- 31 -
den. Diese Daten werden gemeinsam mit Daten aus einem Verfahrensspeicher
(Kenngrößen der Einheiten) auch für die Überwachung von Zuständen oder für die
Feststellung von Abweichungen und deren Anzeige verwendet (Absätze [0028],
[0029], [0036] – Merkmal (B)).

Merkmal (A) des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag und Merkmal (A*) des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 besagen inhaltlich dasselbe und sind somit
durch D1 nahegelegt (s. oben).

Der Fachmann gelangte ausgehend von D1 somit auch in naheliegender Weise
zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1.

2.3. Auch das Verfahren des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 beruht
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Im Folgenden wird bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nur das Merk-
mal (C) betrachtet. Zu den übrigen Merkmalen wird auf die Ausführungen zum
Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 verwiesen.

Die D1 zeigt ein auf Rechnern basierendes Computersystem, welches für die
Betriebsüberwachung verwendet wird und eine Workstation (Computer), einen
Speicher und einen Prozessor umfasst. Die Verwendung des Systems zur Erfas-
sung von Werten und der darauf basierenden Ermittlung von Durchfluss- und Mas-
senbilanzen innerhalb einer Prozessanlage ist ebenso gezeigt (Zusammenfas-
sung, Absätze [0028], [0029], [0036], [0125], [0126], Fig. 1, Fig. 10 – Merk-
mal (C)).

Somit gelangte der Fachmann ausgehend von D1 auch in naheliegender Weise
zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2.
- 32 -
2.4. Ebenso beruht das Verfahren des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Im Folgenden wird bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nur das Merk-
mal (f) betrachtet. Zu den übrigen Merkmalen wird auf die Ausführungen zum
Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 verwiesen.

Die D1 beschreibt die Berechnung der Massenbilanzen, Energiebilanzen, Durch-
flüsse und weiterer Parameter, mit Hilfe von vorgegebenen bzw. vom Benutzer
eingebbarer Algorithmen (Absätze [0037]–[0040]). Für den Fachmann lag es auf
der Hand für die genannten Berechnungen übliche Algorithmen wie bspw. eine
zeitliche Mittelwertbildung oder eine Aufsummierung zu verwenden. Somit war
Merkmal (f) durch die Druckschrift zumindest nahegelegt.

Damit gelangte der Fachmann ausgehend von D1 in naheliegender Weise zum
Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3.

2.5. Schließlich beruht auch das Verfahren des Patentanspruchs 1 nach
Hilfsantrag 4 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit wird im Folgenden nur das Merk-
mal (g) betrachtet. Zu den übrigen Merkmalen wird auf die Ausführungen zum
Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3 verwiesen.

Aus D1 ist die Berechnung von Werten (Aggregation) zu einem bestimmten Zeit-
punkt und über einen bestimmten Zeitraum zu entnehmen (Absätze [0120], [0121],
Fig. 9 – Merkmal (g)).

Der Fachmann gelangte somit ausgehend von D1 auch in naheliegender Weise
zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4.
- 33 -
2.6. Der Vertreter der Anmelderin stellt als Vorteil des anmeldungsgemäßen
Verfahrens dar, dass damit eine Chemieindustrieeinrichtung, welche als ein Ver-
bundsystem mehrerer Anlagen eines Unternehmens zu verstehen sei, überwacht
und optimiert werden könne. Bei einem derartigen Verbund seien bspw. die ein-
zelnen Ströme zwischen den Anlagen miteinander verknüpft und erstrecken sich
über mehrere Hierarchieebenen. Damit sei eine Überwachung bis auf die Unter-
nehmensebene, d. h. die oberste Hierarchieebene, möglich, da keine Steuerung
der einzelnen Anlage betrachtet werde, sondern die Entwicklung aller Ströme aller
Anlagen über die Zeit.

Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit wendet der Vertreter der Anmelderin
ein, dass aus der D1 keine Überwachung bzw. Steuerung einer Anlage, sondern
nur ein reines Simulationssystem zu entnehmen sei. Insbesondere sei keine zwin-
gende Erfassung der Messwerte aus der Anlage gezeigt und auch die angege-
bene Block-Struktur sei nicht offenbart.

Dies kann jedoch keine erfinderische Tätigkeit begründen, da in D1 ein Modellie-
ren (Abbilden) und Simulieren einer Anlage beschrieben ist, um bspw. die Arbeits-
weise eines Elements auf einer Anzeige für den Operator darzustellen und somit
eine Überwachung der Anlage zu ermöglichen (Absätze [0010], [0011]). Ebenso
ist ausgeführt, dass reale Daten oder Werte für die Berechnungen in den Pro-
zessmodulen verwendet werden, wodurch die Steuerungsmodule im Online- bzw.
Steuerungsbetrieb oder in einer Simulation verwendet werden (Absätze [0049],
[0108]). Weiterhin ist die Abbildung von Elementen auf Blöcke in Steuerungsmo-
dulen, welche eine Hierarchie aufweisen und in Klassenbibliotheken eingeordnet
sind, beschrieben (Absätze [0026], [0041], [0086]).

Der Vertreter der Anmelderin wendet außerdem ein, dass aus der D1 keine Aggre-
gation im Sinne der Anmeldung zu entnehmen sei. Dabei ist gemäß der Anmel-
dung unter der Bezeichnung „Aggregation“ im Wesentlichen eine Zusammenfas-
sung von Messwerten für die Ein- und Ausgänge (z. B. Summierung, Mittelwert-
- 34 -
bildung) zu verstehen (vgl. Offenlegungsschrift Absätze [0075] ff., insbes. Absätze
[0076] und [0077] und Merkmal (f)).

Die beanspruchte Aggregation erfolgt in D1 z. B. über die Summierung der Mess-
größen des jeweiligen Massenstroms (s. Offenlegungsschrift Absätze [0075] ff.).
Dass dies für den Fachmann nahelag, wurde bereits oben unter 2.1 erläutert.

Darüber hinaus macht der Vertreter der Anmelderin geltend, dass aus der D1 nur
die Simulation einer Einzelprozessanlage zu entnehmen sei, bei der die Betrach-
tung der Ströme außerhalb dieser Anlage fehle. Somit sei aus der Druckschrift
keine Aggregation und auch keine Erfassung von Strömen über Hierarchieebenen
und über mehrere Anlagen von Verbundsystemen hinweg zu entnehmen.

Auch dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden, da in D1 (Absatz [0088],
Fig. 5, Fig. 6) die Abschnitte einer gesamten Prozessanlage gezeigt sind, die meh-
rere Einheiten mit Untereinheiten umfasst, wie es der jeweilige Anspruch 1 des
Hauptantrags und der Hilfsanträge erfordert. Dass dabei mehrere, etwa räumlich
über ein großes Gebiet verteilte Einzelanlagen zu einem Verbundsystem zusam-
mengefasst und gemeinsam überwacht werden sollen, verlangt der jeweilige An-
spruch 1 nicht.

2.7. Da sich der Gegenstand der Hauptansprüche aller Anträge in naheliegen-
der Weise aus dem Stand der Technik ergibt, erübrigt es sich darauf einzugehen,
ob das Verfahren gemäß § 1 Abs. (3) und (4) PatG vom Patentschutz ausge-
schlossen ist, oder ob zumindest ein Teil der in diesen Ansprüchen aufgeführten
Merkmale nicht zur Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln
beiträgt.
- 35 -
3. Ebenso wie der jeweilige Anspruch 1 nach Hauptantrag und nach den Hilfs-
anträgen 1 bis 4 sind auch die weiteren Ansprüche 2 bis 16 nach Hauptantrag, 2
bis 15 nach erstem Hilfsantrag, 2 bis 12 nach zweitem Hilfsantrag, 2 bis 14 nach
drittem Hilfsantrag und 2 bis 13 nach viertem Hilfsantrag nicht gewährbar, da über
einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120
– Elektrisches Speicherheizgerät).


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel
der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist
sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass

1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richter-
amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit
Erfolg abgelehnt war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war,
sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend
zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die
Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
- 36 -
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim Bundesgerichts-
hof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich einzulegen.


Dr. Morawek Eder Dr. Thum-Rung Hoffmann


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