17 W (pat) 22/14  - 17. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

BPatG 154 05.11 BUNDESPATENTGERICHT 17 W (pat) 22/14 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 20. Dezember 2016 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 10 2010 048 533.0 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Dezember 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung und des Richters Dipl.-Phys. Dr. Forkel - 2 - beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Die vorliegende Patentanmeldung wurde am 14. Oktober 2010 in englischer Spra-che beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Sie trägt in der deut-schen Übersetzung die Bezeichnung „Verfahren zum Synchronisieren mehrerer Datenbanken“. Die Anmeldung wurde mit Beschluss vom 20. März 2014 von der Prüfungsstelle für Klasse G06F des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückgewiesen. Zur Begründung führt die Prüfungsstelle sinngemäß aus, dass der angestrebte Erfolg der zum Patentschutz angemeldeten Lehre nicht im gesamten beanspruchten Bereich erzielt werden könne. Sie nimmt dabei Bezug auf § 34 Abs. 4 PatG. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde des Anmelders gerichtet. Er hat mit Eingabe vom 22. April 2014 sinngemäß beantragt, den angegriffenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen: Patentansprüche 1 bis 4 vom 13. Februar 2014; Beschreibung Seiten 4, 4a, 5, 5a und 6 vom 23. Oktober 2012, - 3 - Seiten 1 bis 3 und 7 bis 9 vom 10. Januar 2011 und 2 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 6 vom 10. Januar 2011. Zuletzt hat der Anmelder (siehe Eingabe vom 15. Dezember 2016) eine Entschei-dung nach Aktenlage beantragt. Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind die Druck-schriften D1: Hao SHUAI, Beng Lim HOCK: “Data Synchronization in Distributed and Constrained Mobile Sensor Networks”, 2007, DOI: 10.1007/978-3-540-73549-6_66; D2: FRAGOULI, LE BOUDEC; WIDMER: “Network Coding: An Instant Primer”, 2005, ; D3: Sachin KATTI, Hariharan RAHUL, Wenjun HU [et.al.]: XORs in the Air: Practical Wireless Network Coding, SIGCOMM 2006, DOI: 10.1145/1159913.1159942; D4: TANG, DONNER, CHAVES, MUHAMMAD: Performance of Database Synchronization Algorithms via Satellite, Cagliari, 13.–15.09.2010, DOI: 10.1109/ASMS-SPSC.2010.5586921 und D5: TRACHTENBERG, Ari; STAROBINSKI, David; AGARWAL, Sachin: Fast PDA Synchronization Using Characteristic Polynomial Interpolation. In: INFOCOM 2002. Twenty-First Annual Joint Conference of the IEEE Computer - 4 - and Communications Societies. Proceedings. IEEE. IEEE, 2002. S. 1510–1519. doi: 10.1109/INFCOM.2002.1019402 genannt worden. Der Senat hat zusätzlich die Druckschrift D6: TANG, C.; DONNER, A.; CHAVES, J. M.; MUHAMMAD, M.: Performance of Database Synchronization Algorithms via Satellite, 2010 5th Advanced Satellite Multimedia Systems Conference and the 11th Signal Processing for Space Communications Workshop, 13–15. Sept 2010 (Date Added to IEEE Xplore: 27. Sept 2010) ermittelt. Bei der Druckschrift D6, die inhaltsgleich mit der bereits aus dem Prü-fungsverfahren bekannten Druckschrift D4 ist, handelt es sich um diejenige Ver-sion des Fachartikels, wie sie im September 2010 (in IEEExplore) online gestellt worden ist. Der geltende Patentanspruch 1, hier mit einer möglichen Gliederung versehen, lautet (mit redaktionellen Änderungen): (a´) Verfahren zum Synchronisieren von mindestens drei Datenbanken, wobei die Datenbanken Datensätze gleicher Datenstruktur enthalten, welche in ihrer Summe den Datenbestand der jeweiligen Datenbank bilden, mit den Schritten: (a) Auswählen eines der mindestens drei Datenbank-Hosts (A, B, X) als Mas-terknoten (X), wobei die übrigen Datenbank-Hosts (A, B,) als Slave-Hosts definiert werden, (b) Vergleichen der des auf dem Masterknoten (X) vorhandenen Datenbe-stands mit dem Datenbestand jedes Slave-Hosts (A, B), - 5 - (c) Übermitteln von Datensätzen, die auf dem jeweiligen Slave-Host (A, B) vor-handen sind, von jedem Slave-Host (A, B) zu dem Masterknoten (X), wobei beim Übertragen der Datensätze von dem jeweiligen Slave-Host (A, B) zum Masterknoten (X) nur diejenigen Datensätze übertragen werden, die auf dem Masterknoten (X) nicht vorhanden sind, (d) Übermitteln von Datensätzen, die einem oder mehreren Slave-Hosts (A, B) fehlen und die auf dem Masterknoten (X) vorhanden sind, von dem Master-knoten (X) zu den Slave-Hosts (A, B), denen die Datensätze fehlen, (e) wobei diese Datensätze unter Einsatz eines Netzwerk-Coding-Verfahrens übertragen werden, wobei (f) die auf dem Masterknoten (X) fehlenden Datensätze von jedem Slave-Host (A, B) nacheinander an den Masterknoten (X) übertragen werden, wobei (g) Datensätze, die ein vorheriger Slave-Host (A, B) bereits übertragen hat, nicht nochmals übertragen werden, und wobei (h) das Übermitteln der fehlenden Datensätze vom Masterknoten (X) zu den Slave-Hosts (A, B) gemäß Schritt c) d) als Broadcast zu sämtlichen Slave-Hosts durchgeführt wird, wobei (i) das Vergleichen des auf dem Masterknoten (X) vorhandenen Datenbe-stands mit dem Datenbestand jedes Slave-Hosts (A, B) durch das CPI-Sync-Verfahren stattfindet. Zu den übrigen Patentansprüchen und den weiteren Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen. - 6 - II. Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingelegt und ist auch sonst zulässig. Sie hat jedoch keinen Erfolg, da das Verfahren des Patentanspruchs 1 nicht auf erfinderi-scher Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Satz 1 PatG). 1. Der Gegenstand der Anmeldung betrifft ein Verfahren zum Synchronisieren mehrerer Datenbanken. Ausweislich der Patentanmeldung sei bekannt, dass im Rahmen von sogenannten Distributed Databases (DDB) Daten auf mehrere Datenbank-Hosts verteilt werden könnten, die logisch miteinander verbunden seien. Physikalisch könnten sich diese Datenbank-Hosts an verschiedenen Stellen in einem Computernetzwerk be-finden. Um die Zuverlässigkeit der Daten an allen Punkten des Netzwerks zu ge-währleisten, müssten die Datenbestände, die sich an den einzelnen Datenbank-Hosts im Netzwerk befänden, synchronisiert werden (Offenlegungsschrift, [0002]). Dabei handle es sich bei der Datensynchronisation um einen Prozess, um ausge-hend von einer Datenquelle zu einer Zieldatenbank und umgekehrt einen konsis-tenten Datenbestand zu erreichen. Dieser Prozess könne eine kontinuierliche Har-monisierung der Daten über die Zeit involvieren. Für eine Datenbanksynchronisie-rung stehe eine Reihe von Algorithmen zur Verfügung, wie beispielsweise Slow-Sync und CPI-Sync. Andere Mechanismen seien auf spezielle Datenbanksysteme ausgerichtet, wie beispielsweise Maatkit für MySQL-Datenbanken. Die genannten Algorithmen arbeiteten im Rahmen einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung zwischen den Datenbank-Hosts. Ein derartiges Szenario umfasse zwei Hosts, wobei jeder Host eine Datenbank aufweise, die unabhängig von der anderen Datenbank wach-se. Um Datenkonsistenz zu erreichen, müssten beide Datenbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengeführt werden und auf beiden Hosts bereitge-stellt werden. Um in einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung beide Hosts miteinander zu synchronisieren, würden bei Verwendung des Slow-Sync-Verfahrens die gesam-ten Daten von jedem Host auf die Gegenseite übermittelt. Danach finde in jedem - 7 - Host ein Zusammenführen (Merging) der alten mit den neuen Datensätzen statt, wobei die neuen Informationen beibehalten würden und die alten Informationen geupdated oder entfernt würden, wenn keine Veränderungen vorlägen. Nachteilig an diesem Verfahren sei der große Overhead, der über das Übertragungsmedium übermittelt werde (Offenlegungsschrift, [0003]–[0008]). Im Rahmen von CPI-Sync, einem effizienteren Synchronisationsverfahren, würden zwei physikalisch ge-trennte Datensets mit einem Minimum an Kommunikation zwischen den Hosts abgeglichen. Unter Verwendung der Characteristic-Polynomial-Interpolation werde ein Algorithmus angewandt, bei dem ein Hashing, ein Faktorisieren und ein Inter-polieren stattfinde, um die Unterschiede zwischen den Datensets der beiden Hosts zu bestimmen. Anschließend würden nur diese Unterschiede übertragen, was zu einer Reduzierung des Overheads gegenüber dem Slow-Sync-Verfahren führe (Offenlegungsschrift, [0009] und [0010]). Wenn drei Datenbank-Hosts X, A und B anstelle von nur zwei Hosts vorhanden seien, müssten bei Anwendung des CPI-Sync-Verfahrens drei aufeinanderfolgende Synchronisationsschritte durchgeführt werden. In einem ersten Schritt finde eine Synchronisierung zwischen X und A statt, in einem zweiten Schritt eine Synchronisierung zwischen X und B und in einem dritten Schritt eine Synchronisierung zwischen A und B, so dass schließlich das gesamte System synchronisiert sei (Offenlegungsschrift, [0012]). Zur Übertra-gung der Datenpakete müsse in Summe eine Mehrzahl von Übertragungsschritten durchgeführt werden (Offenlegungsschrift, [0014]). Laut Beschreibung soll der Anmeldung die Aufgabe zugrunde liegen, ein verein-fachtes Verfahren zum Synchronisieren von mindestens drei Datenbanken bereit-zustellen (Offenlegungsschrift, [0015]). Der Senat sieht die der Anmeldung zu-grundeliegende objektive Aufgabe darin, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Synchronisation von wenigstens drei Datenbank-Hosts in einem Netzwerk be-schleunigt werden kann. - 8 - Als Fachmann, der mit der Aufgabe betraut wird, ein Verfahren zum Synchronisie-ren mehrerer Datenbanken zu verbessern, ist ein Systemprogrammierer anzuse-hen, welcher über eine mehrjährige Berufserfahrung in der Entwicklung und im Betrieb verteilter Datenbankmanagementsysteme verfügt. 2. Dem Verfahren des Patentanspruchs 1 mangelt es an der für die Patent-fähigkeit erforderlichen erfinderischen Tätigkeit. 2.1 Zur Lehre des Patentanspruchs 1 Zur Lösung der oben genannten Aufgabe schlägt der Patentanspruch 1 ein Ver-fahren zum Synchronisieren von mindestens drei Datenbanken vor. Die in den jeweiligen Datenbanken abgelegten Datensätze haben gleiche Datenstruktur. Der Datenbestand einer Datenbank wird dabei durch die Gesamtheit der darin enthal-tenen Datensätze gebildet (Merkmal (a´)). Das beanspruchte Verfahren umfasst die folgenden Schritte: Zunächst wird einer der mindestens drei Datenbank-Hosts als Masterknoten ausgewählt. Die übrigen Datenbank-Hosts werden als Slave-Hosts festgelegt (Merkmal (a)). Gemäß Merkmal (b) wird der Datenbestand des Masterknotens mit dem Datenbe-stand jedes Slave-Hosts verglichen. Anschließend werden von jedem Slave-Host nur diejenigen Datensätze an den Masterknoten übermittelt, die zwar auf dem jeweiligen Slave-Host, nicht aber auf dem Masterknoten vorhanden sind (Merkmal (c)). Danach werden diejenigen Datensätze, die einem oder mehreren Slave-Hosts fehlen und die auf dem Masterknoten vorhanden sind, vom Masterknoten an die betreffenden Slave-Hosts übertragen (Merkmal (d)). - 9 - Diese Datenübertragung erfolgt unter Einsatz eines Network-Coding-Verfahrens (Merkmal (e)). Laut Beschreibung können mit Hilfe der Network-Coding-Technik einige Datenpakete bzw. Datensätze vor der Übertragung kombiniert werden, da nach dem Senden der Daten von den Slave-Hosts zum Masterknoten dieser voll-ständige Kenntnis von den in jedem Slave-Host vorhandenen und verlangten Informationen hat. Durch Network-Coding ist es möglich, die Anzahl notwendiger Datenübertragungsschritte zu reduzieren (Offenlegungsschrift, [0018], [0019]). Weiterhin werden die auf dem Masterknoten fehlenden Datensätze von jedem Slave-Host nacheinander an den Masterknoten übertragen, wobei Datensätze, die ein vorheriger Slave-Host bereits übertragen hat, nicht noch einmal übertragen werden (Merkmale (f), (g)). Laut Merkmal (h) sollen die Datensätze vom Masterknoten an sämtliche Slave-Hosts über einen Broadcast-Kanal übermittelt werden. Merkmal (i) besagt, dass die auf dem Masterknoten vorhandenen Datensätze mit den Datensätzen jedes Slave-Hosts unter Anwendung des CPI-Sync-Verfahrens verglichen werden. 2.2 Zur Beurteilung der beanspruchten Lehre sind die Druckschriften D6 und D3 von besonderer Bedeutung. Die Druckschrift D6 untersucht die Tauglichkeit von Algorithmen unterschiedlicher Synchronisations- und Replikationsstrategien in Hinblick auf eine Verwendung in der Datenbanksynchronisation über Satellitenfunkverbindungen (Abstract). Im Wesentlichen werden vier verschiedene Algorithmen beleuchtet: Slow Sync (Seite 456, rechte Spalte, zweiter Absatz), Maatkit (Seite 456, rechte Spalte, dritter Absatz), Basic-CPISync und Partitioned CPISync (Seiten 457, linke Spalte bis Seite 458, linke Spalte). - 10 - So führt die Druckschrift D6 den Fachmann zu einem Verfahren zum Synchroni-sieren von zwei Datenbanken. Von den hier vorgestellten Strategien zur Synchro-nisation und Replikation eignet sich insbesondere CPISync für eine Verwendung über Satellitenfunkverbindungen (Abstract; Seite 461, linke Spalte). Obwohl die Vor- und Nachteile der offenbarten Strategien vor allem am Beispiel zweier Daten-bank-Hosts diskutiert werden, ist die Anwendung der aus der Druckschrift D6 bekannten Synchronisationsverfahren nicht bloß auf den Datenabgleich zwischen zwei Datenbank-Hosts beschränkt. Die offenbarten Synchronisationsverfahren können grundsätzlich ebenso für die Synchronisation von mehr als zwei Daten-bank-Hosts verwendet werden, wenn z. B. Algorithmen zur Auflösung von Versi-onskonflikten berücksichtigt werden (Seite 458, rechte Spalte, zweiter Absatz). Dass der geschilderte CPISync-Algorithmus, der u. a. auf der Bildung eines cha-rakteristischen Polynoms beruht (Seite 457, linke Spalte), idealerweise auf den beteiligten Datenbank-Hosts dieselben Datenstrukturen voraussetzt, las der Fach-mann mit. Merkmal (a´) geht damit aus der Druckschrift D6 hervor. Im beschriebenen CPISync-Verfahren wird einer der beiden Datenbank-Hosts (Host A) als Masterknoten ausgewählt, auf dem der Hauptteil des Algorithmus abgearbeitet wird. Der andere Knoten wird als Slave-Host definiert (Host B). Durch CPISync werden diejenigen Datensätze ermittelt, die auf dem Masterknoten feh-len, jedoch auf dem Slave-Host vorhanden sind und umgekehrt. Jeder Host erhält die ihm fehlenden Datensätze vom jeweils anderen Knoten (Seiten 457–458, Ab-schnitt „C. CPISync“ – teilweise Merkmale (a), (b), (c), (d) und (i)). Die Bestim-mung von Masterknoten und Slave-Hosts, der Vergleich der Datenbestände zwi-schen den Hosts sowie die nachfolgende Übermittlung von Datensätzen am Bei-spiel einer Konfiguration von wenigstens drei Datenbanken gehen aber aus der Druckschrift D6 konkret nicht hervor (restlicher Teil der Merkmale (a), (b), (c), (d) und (i)). - 11 - Die Druckschrift D3 beschäftigt sich in erster Linie mit dem drahtlosen Network-Coding. Der Fachartikel beschreibt COPE, eine neue Architektur für drahtlose ver-maschte Netzwerke. Zusätzlich zur bloßen Weiterleitung von Datenpaketen, mi-schen Hosts die von verschiedenen Quellen empfangenen Datenpakete, um für den anschließenden Übertragungsschritt den Inhalt an Information zu vergrößern. Ein geeignetes Mischen bzw. Codieren von Datenpaketen erhöht hierbei den Datendurchsatz im Netzwerk (Abstract). Die Druckschrift D3 führt den Fachmann zu einer Anwendung des Network Codings in Drahtlosnetzwerken mit Broadcast, bei dem codierte Datenpakete von einem mittleren Knoten (z. B. Seite 499, Fig. 2, „Node B“), auf dem die Codierung der Datenpakete abläuft und der somit als Masterknoten fungiert, zu einer Mehrzahl von benachbarten Hosts (z. B. Seite 499, Fig. 2, Nodes A, C, D), den Slave-Hosts übertragen werden (Abstract; Seiten 498–499, Abschnitt III. – „Cope Overview“; Fig. 2 inklusive Beschreibung; Seite 502, rechte Spalte – Merkmale (e), (h)). 2.3 Die Würdigung dieses Materials aus dem Stand der Technik ergibt, dass der Gegenstand nach Patentanspruch 1 mit all seinen Merkmalen für den Fach-mann nahegelegen hat. Aufgrund des in der Druckschrift D6 gegebenen Hinweises, die dort offenbarten Algorithmen zur paarweisen Synchronisation von Datenbank-Hosts auf ein Daten-banksystem mit einer Mehrzahl von Hosts ausdehnen zu wollen (Seite 461, linke Spalte, zweiter Absatz), hatte der Fachmann Veranlassung, sich über geeignete Netzwerk-Topologien und die hierauf basierenden Kommunikationsverbindungen kundig zu machen oder aber entsprechenden Rat einzuholen. Hierbei konnte er auf die Druckschrift D3 stoßen, die eine bewährte Netzwerktechnik zur Übertra-gung von Datenpaketen zwischen den Hosts eines Drahtlosnetzwerkes lehrt (Net-work Coding). - 12 - Da der Fachmann stets bestrebt ist, den Datendurchsatz innerhalb eines Netzwer-kes zu erhöhen, Verzögerungen zu reduzieren und das Netzwerk insgesamt zu stabilisieren, bot es sich für ihn an, das CPISync-Verfahren der Druckschrift D6 auf eine Mehrzahl von Datenbank-Hosts derart zu erweitern, dass die einzelnen Knoten in einer Konfiguration mit nur einem Masterknoten (auf dem im Wesentli-chen CPISync-Verfahren inklusive Codierung der Datenpakete ablaufen) und mehreren Slave-Hosts – in Übereinstimmung mit den vorgeschlagenen Topolo-gien der Druckschrift D3 – angeordnet sind (z. B. Seite 500, Fig. 3 (c) und (d); „Cross topology“ oder „Wheel topology“ mit jeweils großem „Coding Gain“; Seite 501, links oben), so dass dementsprechend die Datensynchronisationen paarweise zwischen den jeweiligen Slave-Hosts und dem Masterknoten entlang der eingerichteten Kommunikationspfade erfolgen. Der Fachmann zog die Druck-schrift D3 umso mehr in Betracht, als sie gerade lehrt, dass sich die hier beschrie-benen Topologien mit Network Coding für eine Verwendung in drahtlosen Sensor-netzen bzw. Ad-hoc-Netzen eignen (Seite 508, linke Spalte, letzter Absatz – Seite 508, rechte Spalte, erster Absatz), d. i. in Rechnernetzen von per Funk kommunizierenden Computern, wie sie u. a. in Satellitennetzen vorliegen. Die Synchronisation einer Mehrzahl von Datenbank-Hosts, eine Bestimmung von Masterknoten und Slave-Hosts, sowie der Vergleich (durch CPISync) und die Übermittlung von Datensätzen zwischen den einzelnen Knoten sind damit durch den aus den Druckschriften D6 und D3 bekannten Stand der Technik nahegelegt (restlicher Teil der Merkmale (a), (b), (c), (d) und (i)). Von einer solchen kombinierten Lehre unterscheidet sich die Lehre nach dem Patentanspruch 1 im Wesentlichen nur noch dadurch, dass die einem Masterkno-ten fehlenden Datensätze nacheinander von jedem Slave-Host übertragen wer-den, wobei ein bereits übermittelter Datensatz nicht nochmals übertragen werden soll (Merkmale (f) und (g)). - 13 - Bei der Maßnahme, die Datensätze in Form von Datenpaketen nacheinander und nicht etwa gleichzeitig von den jeweiligen Slave-Hosts an den Masterknoten zu übermitteln, handelt es sich um eine aus fachmännischer Sicht notwendige Maß-nahme, um die Konsistenz des gesamten Datenbanksystems zu erhalten (Merk-mal (f)). In diesem Zusammenhang bereits übertragene Datensätze nicht ein wei-teres Mal zu kommunizieren, stellt aufgrund beschränkter Netzwerkressourcen und aus Performanzgründen eine dem Fachmann selbstverständliche Maßnahme dar (Merkmal (g)). Nach allem waren für den Fachmann lediglich übliche fachgemäße Überlegungen erforderlich, um in Kenntnis der Druckschriften D6 und D3 zu einem Verfahren mit sämtlichen Merkmalen des Patentanspruchs 1 zu gelangen. 3. Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die übrigen Patentansprüche nicht gewährbar (BGH GRUR 1997, 120 – Elektri-sches Speicherheizgerät). - 14 - Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass 1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, 2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abge-lehnt war, 3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war, 4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, 5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschrif-ten über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder 6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-ses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich einzulegen. Dr. Morawek Eder Dr. Thum-Rung Dr. Forkel Fa

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