10 W (pat) 3/15  - 10. Senat (Techn.Beschw.)
Karar Dilini Çevir:

ECLI:DE:BPatG:2018:040518B10Wpat3.15.0


BUNDESPATENTGERICHT



10 W (pat) 3/15
_______________
(Aktenzeichen)



Verkündet am
4. Mai 2017





B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 103 36 943.0









hat der 10. Senat (Technischer Beschwerdesenat) auf die mündliche
Verhandlung vom 4. Mai 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Dr.-Ing. Lischke sowie der Richter Dipl.-Ing. Hildebrandt, Eisenrauch und
Dr.-Ing. Großmann

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beschlossen:

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse E 06 B des Deut-
schen Patent- und Markenamts vom 4. November 2014 wird auf-
gehoben
und das Patent wird mit folgenden Unterlagen erteilt:
- Patentansprüche 1 bis 5, wie in der mündlichen Verhandlung
überreicht;
- übrige Unterlagen wie Offenlegungsschrift.


G r ü n d e

I.

Die Erfindung ist am 7. August 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt
angemeldet worden.

Die Prüfungsstelle für Klasse E06B hat mit Beschluss vom 4. November 2014
die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Gegenstand des
geltenden Anspruchs 1 in der Fassung vom 13./17. April 2012 nicht neu und
dieser Anspruch daher nicht gewährbar sei.

Gegen diesen Zurückweisungsbeschluss hat die Anmelderin am
5. Dezember 2014 Beschwerde eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am
4. Mai 2017 legte sie neue Ansprüche 1 bis 5 vor.

Sie beantragt, den angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle aufzuheben
und das Patent mit den aus der Beschlussformel ersichtlichen Unterlagen zu
erteilen.

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Im Prüfungsverfahren sind folgende Druckschriften zum Stand der Technik in
Betracht gezogen worden:

E1 DE 101 62 664 A1
E2 US 5 524 693 A
E3 US 6 155 326 A
E4 DE 201 15 916 U1
E5 DE 198 34 081 A1
E6 DE 101 56 711 A1
E7 DE 42 03 149 C1
E8 DE 202 12 193 U1
E9 JP 2002/335 776 A.

Die geltenden Ansprüche 1 bis 5 haben folgenden Wortlaut:

1. Wickeljalousie (1) zur Abdeckung von Gebäudeöffnungen (3)
oder Bereitstellung von flexiblen Wänden, insbesondere für eine
im Wesentlichen vertikale Anwendung, umfassend ein flächiges,
flexibles Abdeckelement (4) zur zumindest teilweisen Abdeckung
des abzudeckenden Bereichs und ein von einer Antriebseinheit (8)
getriebenes und am Abdeckelement (4) angebrachtes längliches
Wickelelement (6), auf welches das Abdeckelement (4) aufwickel-
bar ist, wobei zwischen der Antriebseinheit (8) und dem Wi-
ckelelement (6) eine Teleskopgelenkkupplung vorgesehen ist, und
wobei ein zum Wickelelement (6) parallel verlaufender Rand (5)
des Abdeckelements fixiert festgelegt ist, so dass sich die Wickel-
welle (6) entsprechend des Aufwickelfortschritts, gegebenenfalls
mit einem Untersetzungsfaktor, in einer Richtung, in welcher das
Abdeckelement (4) auf- bzw. abgewickelt wird, linear mitbewegt,
dadurch gekennzeichnet, dass Führungsorgane (9a, 9b) zur li-
nearen Führung der Antriebseinheit (8) in Wickelrichtung vorgese-
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hen sind, dass die Antriebseinheit (8) eine Klettereinrichtung (15,
16) umfasst, die derart ausgelegt ist, dass die Antriebseinheit (8)
während die Antriebseinheit (8) die Wickelwelle (6) antreibt, ent-
lang der Führungsorgane (9a, 9b) in Wickelrichtung bewegt wird,
dass die Klettereinrichtung (15, 16) derart auf die lineare Bewe-
gung der Wickelwelle (6) abgestimmt ist, dass die Antriebseinheit
(8) weitgehend der linearen Bewegung der Wickelwelle (6) beim
Auf- bzw. Abwickeln folgt und dass die Klettereinrichtung (15, 16)
ein flexibles Zugmittel (16) umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln
des Abdeckelements (4) für eine lineare Positionierung der An-
triebseinheit (8) entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird.
2. Wickeljalousie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die flexible Verbindung von Wickelelement (6) und Antriebs-
einheit (8) eine Teleskopgelenkkupplung (14) umfasst, deren
Längserstreckung im eingefahrenen Zustand 60, vorzugsweise 40
cm nicht überschreitet.
3. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an der Antriebseinheit (8) eine
Seiltrommel (15) für die Klettereinrichtung angeordnet ist.
4. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsorgane zur linearen
Führung der Antriebseinheit (8) eine Schienenanordnung (9a, 9b)
umfassen.
5. Wickeljalousie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wickelwelle (6) im Abdeckele-
ment (4) angeordnet ist, so dass beidseitig der Wickelwelle (6) an-
geordnete Teilbereiche (4a, 4b) gleichzeitig auf- bzw. abgewickelt
werden können.

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Für weitere Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.


II.

1. Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig und im Hin-
blick auf die geltenden Unterlagen auch begründet.

2. Die Wickeljalousie nach Anspruch 1 ist patentfähig (§§ 1 bis 5 PatG). Die
Unteransprüche 2 bis 5 betreffen zweckmäßige Ausgestaltungen.

2.1 Der Gegenstand der geltenden Anspruchs 1 ist gegenüber dem angeführ-
ten Stand der Technik neu. Keine der entgegengehaltenen Druckschriften zeigt
eine Wickeljalousie, bei der die Klettereinrichtung ein flexibles Zugmittel um-
fasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckelements für eine lineare Posi-
tionierung der Antriebseinheit entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird.

2.2 Der Gegenstand der geltenden Anspruchs 1, dessen gewerbliche Anwend-
barkeit nicht in Zweifel steht, beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Die Anmeldung betrifft eine Wickeljalousie zur Abdeckung von Gebäudeöffnun-
gen oder Bereitstellung von flexiblen Wänden, insbesondere für eine im We-
sentlichen vertikale Anwendung, umfassend ein flächiges, flexibles Abdeckele-
ment zur zumindest teilweisen Abdeckung des abzudeckenden Bereichs und
ein von einer Antriebseinheit getriebenes und am Abdeckelement angebrachtes
längliches Wickelelement, auf welches das Abdeckelement aufwickelbar ist,
und wobei ein zum Wickelelement parallel verlaufender Rand des Abdeckele-
ments fixiert festgelegt ist, so dass sich die Wickelwelle entsprechend des Auf-
wickelfortschritts, gegebenenfalls mit einem Untersetzungsfaktor, in einer
Richtung, in welcher das Abdeckelement auf- bzw. abgewickelt wird, linear mit-
bewegt.
- 6 -
Eine derartige Wickeljalousie sollte so weiterentwickelt werden, dass sie insbe-
sondere für das Öffnen von unten nach oben geeignet ist und sich auch bei
vergleichsweise großen Wickelhöhen in einer zum Vergleich zum Stand der
Technik kompakteren Bauform anordnen lässt.

Dafür wird die Wickeljalousie dadurch weitergebildet, dass zwischen der An-
triebseinheit und dem Wickelelement eine Teleskopgelenkkupplung vorgesehen
ist, dass Führungsorgane (9a, 9b) zur linearen Führung der Antriebseinheit (8)
in Wickelrichtung vorgesehen sind, dass die Antriebseinheit (8) eine Kletterein-
richtung (15, 16) umfasst, die derart ausgelegt ist, dass die Antriebseinheit (8),
während die Antriebseinheit (8) die Wickelwelle (6) antreibt, entlang der Füh-
rungsorgane (9a, 9b) in Wickelrichtung bewegt wird, dass die Klettereinrichtung
(15, 16) derart auf die lineare Bewegung der Wickelwelle (6) abgestimmt ist,
dass die Antriebseinheit (8) weitgehend der linearen Bewegung der Wickelwelle
(6) beim Auf- bzw. Abwickeln folgt und dass die Klettereinrichtung (15, 16) ein
flexibles Zugmittel (16) umfasst, das beim Auf- bzw. Abwickeln des Abdeckele-
ments (4) für eine lineare Positionierung der Antriebseinheit (8) entsprechend
auf- bzw. abgewickelt wird.

Eine derartige Gestaltung einer Wickeljalousie, insbesondere das Vorsehen ei-
ner Klettereinrichtung, die ein flexibles Zugmittel umfasst, das beim Auf- bzw.
Abwickeln des Abdeckelements für eine lineare Positionierung der Antriebsein-
heit entsprechend auf- bzw. abgewickelt wird, wird durch den zitierten Stand der
Technik nicht nahegelegt.

Als nächstliegender Stand der Technik zeigt die E3 bei einer vergleichbaren
Wickeljalousie eine Klettereinrichtung, bei der die lineare Positionierung der
Antriebseinheit durch ein flexibles Zugmittel erfolgt, das die Antriebseinheit über
eine Umlenkrolle mit einem Kontergewicht verbindet, das eine zur Antriebsein-
heit komplementäre Bewegung ausführt. Eine lineare Positionierung durch Auf-
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bzw. Abwickeln des flexiblen Zugmittels zu erreichen, wird dadurch nicht ange-
regt.

Eine Wickeljalousie, bei der ein flexibles Zugmittel beim Auf- und Abwickeln des
Abdeckelements an der Antriebseinheit auf- bzw. abgewickelt wird, ist in der E5
dargestellt und beschrieben. Bei dieser Wickeljalousie ist die Antriebseinheit
ortsfest angeordnet, die Wickelwelle frei beweglich und das flexible Zugmittel
dient dazu, den oberen Rand des Abdeckelements abzusenken bzw. anzuhe-
ben. Da der Antriebsmotor ortsfest ist und das Wickelelement frei beweglich am
Abdeckelement aufgehängt ist, wird vorgeschlagen, die Antriebseinheit mit dem
Wickelelement durch eine Teleskopgelenkkupplung zu verbinden (Spalte 2,
Zeilen 38 bis 52). Dem flexiblen Zugmittel ist mit dem Absenken und Anheben
des oberen Rands des Abdeckelements eine ganz klare Aufgabe zugewiesen.
Es kann daher dieser Druckschrift keine Anregung entnommen werden, mit
Hilfe des flexiblen Zugmittels die Antriebseinheit linear zu positionieren, also der
Bewegung der Wickelwelle beim Auf- und Abwickeln des Abdeckelements zu
folgen.

Die übrigen Entgegenhaltungen betreffen einen weiter abliegenden Stand der
Technik, so dass sie keine Hinweise oder Anregungen geben können eine Wi-
ckeljalousie mit den im Kennzeichen des Anspruchs 1 genannten Merkmalen
weiterzuentwickeln.

3. Einer weitergehenden Begründung des Beschlusses bedarf es nicht, da
dem Antrag des einzigen am Beschwerdeverfahren Beteiligten gefolgt wird und
die wesentlichen Gründe der Entscheidung dargelegt wurden.

Dr. Lischke Hildebrandt Eisenrauch Dr. Großmann

prö


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