1 BvR 848/01 - Gegenstandslosigkeit einer eA nach weiterer Entscheidung im Ausgangsverfahren
Karar Dilini Çevir:





 



BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 848/01 -










Im Namen des Volkes




In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde




 



der Zahnärztin M...




 



- Bevollmächtigter:


Rechtsanwalt Frank Ihde,

Ferdinandstraße 3, 30175 Hannover -





 





gegen

den Beschluss des
Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. April 2001 -
L 4 B 6/01 KA ER -






 




hier:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung






 



hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Jaeger

und die Richter Hömig,

Bryde




 



am 11. Dezember 2001 einstimmig
beschlossen:




 



Es wird festgestellt, dass die einstweilige
Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2.
November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts
Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben
Tage gegenstandslos geworden ist.




 




Jaeger
Hömig
Bryde







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