1 BvR 125/22 - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Kammerbeschluss
Karar Dilini Çevir:












BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 1 BvR 125/22 -







In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde












der Frau (…),












- Bevollmächtigte:




… -















gegen




§ 20a des Infektionsschutzgesetzes












und  
Antrag auf Richterablehnung











hier: 
Berichtigung des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2022










hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch








die Richterin Baer








und die Richter Christ,








Radtke








am 24. März 2022 einstimmig beschlossen:







Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name „Christ“ durch den Namen „Ott“ ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle „Richterinnen“ das Wort „Richterin“ eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 „Ott und“ gestrichen, „den“ durch „die“ ersetzt und nach „Richter“ „Christ und“ eingefügt wird.







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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.











Baer



Christ



Radtke
















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