1 BvQ 165/20 - Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes - Begründung wird gesondert übermittelt
Karar Dilini Çevir:












BUNDESVERFASSUNGSGERICHT









- 1 BvQ 165/20 -








- 1 BvQ 166/20 -








- 1 BvQ 167/20 -







In den Verfahren
über die Anträge,
im Wege der einstweiligen Anordnung














die Anwendung der Art. 2, Art. 3 und Art. 3a des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom 18. Dezember 2020 (BGBl I, Ausgabe Nr. 66) (voraussichtlich) bis zur Entscheidung über die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, insoweit einstweilen auszusetzen, als hiermit den Antragstellerinnen







- erstens die Fortführung und der Neuabschluss von Werk- und Dienstverträgen,







- zweitens die Kooperation mit anderen Unternehmen und







- drittens der Einsatz von Arbeitnehmern aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Erfüllung des Unternehmenszwecks verboten wird,














Antragstellerin: 




G… GmbH & Co. KG
vertreten durch die G… GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer K…,













- 1 BvQ 165/20 -











Antragstellerin: 




H… GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer H… und H...,













- 1 BvQ 166/20 -











Antragstellerin:  



S … G m b H & Co. KG
vertreten durch die P… GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer P…,











- 1 BvQ 167/20 -








- Bevollmächtigter:




... -











hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch








die Richterinnen Baer,








Ott








und den Richter Radtke








gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 29. Dezember 2020 einstimmig beschlossen:







Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.







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Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.











Baer



Ott



Radtke
















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